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Alt 17.07.2004, 00:19   #5
Simon
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Registriert seit: 13.07.2004
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Das ist so richtig.
Ich hoffe Du bist Rechtschutzversichert, denn beim Zweifel, ordnet der oder die Richter/in ein Gutachten von einem Sachverständigen an, welches auf die Erkennung der Person auf dem Bild und mit dir zu tun hat.
Der macht dann ein Bild von Dir ca. im gleichen Winkel, berechnet und vergleicht Deine Gesichtskonturen mit denen auf dem Foto.

Das könnte sehr Teuer werden, wenn Du sicher bist, dass Du es nicht bistoder das Bild eine starke Unschärfe hat, dann ist es kein Problem.

Also überleg es Dir gut. es wird nur noch teurer.

Gruß Simon
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