Hab mal gesucht und ein neues Urteil vom Oktober 2003 gefunden:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Auto nicht mehr "fabrikneu", wenn es mehr als ein Jahr nach Herstellung verkauft wird.
Der BGH gab am Mittwoch mit diesem Urteil einem Käufer Recht, dessen als Neuwagen angebotenes Auto bereits 19 Monate Standzeit hinter sich hatte. Nach den Worten des BGH mindert eine lange Standdauer beim Händler oder Hersteller den Wert eines Fahrzeugs. Das Karlsruher Gericht sieht ein unbenutztes Auto deshalb nur dann als fabrikneu an, wenn nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf liegen, keine lagerungsbedingten Mängel aufgetreten sind und das Modell nach wie vor im Angebot ist. (Aktenzeichen: VIII ZR 227/02 vom 15. Oktober 2003)
Mit dem Urteil beendet der BGH die uneinheitliche Rechtsprechung - die Oberlandesgerichte waren bisher bei der Fabrikneuheit von Fristen zwischen 8 und 30 Monaten ausgegangen. Nach den Worten des VIII. Zivilsenats ist die Lagerdauer ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wertschätzung eines Autos. "Das Kraftfahrzeug unterliegt einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebs einsetzt." Der Zustand des Wagens verschlechtere sich mit fortschreitender Zeit durch Materialermüdung und Oxidation. "Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermag dies nur zu verlangsamen, aber nicht zu verhindern", heißt es der Mitteilung des Gerichts
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