Zitat:
Zitat von b-i-k-o
...Und was ist der Unterschied zwischen einem TÜV-Gutachten und einem Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung
|
Wenn du keine Herstellerfreigabe hast benötigst du ein TÜV Gutachten oder ein Gutachten von einem Sachverständigen das die Verkehrs oder Betriebssicherheit nicht durch dieses teil gefährdet ist.
Mit einer Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung garantiert der Hersteller dass dieses Teil die "Verkehrs und Betriebssicherheit" nicht einschränkt, es also "bedenkenlos" (unbedenklich) eingebaut oder angebaut werden kann.