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Alt 26.04.2004, 00:05   #2
Rainer
Gast
 
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Standard Re: Überrascht !!!

Zitat:
Zitat von b-i-k-o
...Und was ist der Unterschied zwischen einem TÜV-Gutachten und einem Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn du keine Herstellerfreigabe hast benötigst du ein TÜV Gutachten oder ein Gutachten von einem Sachverständigen das die Verkehrs oder Betriebssicherheit nicht durch dieses teil gefährdet ist.

Mit einer Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung garantiert der Hersteller dass dieses Teil die "Verkehrs und Betriebssicherheit" nicht einschränkt, es also "bedenkenlos" (unbedenklich) eingebaut oder angebaut werden kann.
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