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L251 Nebelschlussleuchte und Standlicht....
Hallo zusammen
.....dürfen nach Meinung des Graukittels (Tüv-Prüfer) nicht zusammen leuchten. Habe einen Mängelbericht ausgehändigt bekommen. Und jetzt wird`s kompliziert: Wenn ich den Lichtschalter auf Standlicht stelle, kann ich keine Nebelschlussleuchte auf Grund einer Sperre im Schalter einstellen. Schalte ich aber das Abblendlicht ein plus die Nebelschlussleuchte und drehe dann den Lichtschalter auf Standlicht zurück, bleibt die Nebelschlussleuchte an, was dann nicht den Vorschriften entspricht. Als ich dies meinem Freundlichen vorführte, sah er mich nur mit grossen Augen an und hatte keine Ahnung. Es stand auch kein anderer L251 auf dem Hof zum Vergleich. Vielleicht kann mal einer von euch bei Gelegenheit an seinem L251 schauen ob die NSL anbleibt wenn das Abblendlicht auf Standlicht zurückgestellt wird. Danke und Gruss |
Hat Deine MFK eigentlich keine anderen Sorgen ?
Die Nebelschlussleuchte darf wirklich nur bei Nebel, mit einer Sicht unter 50m eingeschaltet werden. Das ist Fakt. Ob die bei Standlicht nun auch noch mit brennt, sollte niemanden interessieren. Ob Stand oder Abblendlicht, da sieht die Karre von Hinten ja gleich aus. Bei meinem L80 ist die Nebelschlussleuchte auch über das Standlicht geschaltet. Hat die MFK nie gestört, warum auch. |
Also beim Sirion M3 ist das auch so.... NSL geht erst aus wenn auch das Standlicht aus geht.
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Ich kenne das zwar auch so, das die mit dem Abblendlicht funktionieren darf, das sie es muß, das sagt die STVO. Das hier sagt das genaue Prozedere. Demnach müßte Daihatsu eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php Jens |
[QUOTE=mike.hodel;537845]Hat Deine MFK eigentlich keine anderen Sorgen ?
Zitat:
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Gruss |
Beim M3 geht sie nur mit Abblendlicht oder Fernlicht einzuschalten. Schaltet man dann auf Standlicht um, bleibt sie an, denn ausgeschaltet wird sie auch über die mechanische Mitnahme im Drehschalter. Insoweit entspricht das der STVZO, denn von Ausschalten steht da nichts.
Jens |
Eine der Funktionen muss laut STVZO gegeben sein:
- Manuelle Abschaltung der NSL über den Schalter (wenn man von Abblendlicht auf Standlicht zurückgeht) - Automatische Abschaltung der NSL über den Lichtdrehschalter/-hebel, wenn von Abblendlicht/Fernlicht auf Licht aus geschaltet wird. Auf jeden Fall den Prüfer wechseln, denn der darf dir deswegen keine Mängelkarte ausstellen. |
[QUOTE=cuoresport;537877]Eine der Funktionen muss laut STVZO gegeben sein:
- Automatische Abschaltung der NSL über den Lichtdrehschalter/-hebel, wenn von Abblendlicht/Fernlicht auf Licht aus geschaltet wird. Zitat:
Zitat:
Gruss |
Nimm die STVZO mit, wenn er das braucht. Diese Schalterfunktion ist wohl Serie bei Daihatsu. Bei meinem Scudo 1, also ein PSA Produkt, geht die sogar mit Standlicht einzuschalten.
Jens |
Auch bei meinem L276 war dies so. Beim Ausschalten vom Standlicht wurde die NSL ebenfalls ausgeschaltet, dies ist von Daihatsu so konstruier, und folglich bei der Typengenehmigung auch so "abgesegnet".
Meiner Meinung nach eine Fehlentscheidung der Prüfers |
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