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Zulässiges Zug-Gesammtgewicht eines L7 1800 Kg?
Hallo,
kann mir einer von Euch weiterhelfen. Ich habe einen L701, EZ 2003. Ich habe eine AHK und darf max. zul. Gesammt 600 KG, gebremst ziehen. Soweit alles gut. Wie sieht es aus, wenn ich mit z.B. 4 Personen und dem 600 kg Anhänger fahren will? Weder an der B-Säule noch in den Papieren finde ich das zulässige Zuggesammtgewicht. Addiere ich das zulässige Gesammtgewicht des L701 ( 1200Kg) mit der zulässigen Anhängerlast von 600 kg, komme ich auf 1800Kg. Darf ich also mit 1800 kg im Zug fahren? Unter uns, gemacht habe ich es schon, sogar bis Italien und zurück. Es waren aber nur ca. 1500 KG zusammen. Am Reschenpass war allerdings nur 40 Km/h im zweiten Gang möglich. Unglaublich was dieser 1Liter 3Zylinder Motor alles leistet. Und der Bremsweg war nicht unwesentlich länger. |
Sogar mit einem einfachen Klasse B-Führerschein darf das Zuggewicht bei einem Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse bis zu 4,25t betragen. Soweit ich weiß gibt es keine Einschränkung der zulässigen Anhängelast, wenn das Zugfahrzeug voll beladen ist. Also würde ich sagen, dass du diese Kombination fahren darfst.
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Doch, gibt es. Das Gesamtzuggewicht ist bei neueren Fahrzeugen m.W. im Schein eingetragen, sonst aus der Plakette im Motorraum ersichtlich. War auch früher schon so, bei meinem LKW Bj. 1973 steht das in der Datenkarte. bezieht sich wohl auf die Bremsleistung. Der darf maximal 6to haben und als Gesamtzuggewicht auch nur 6to. Vollbeladen also nix mit Anhänger.
So wird es auch beim Cuore sein, vollbeladen eventuell noch so um die 400kg könnte ich mir vorstellen, eben die Anhängelast eines ungebremsten Hängers. Jens |
Erstmal danke für die Antworten.
Ziehen darf ich alles, da ich den alten Führerschein habe. Sven, den ersten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Die beiden anderen Sätze klingen sehr gut, aber sicher scheinst Du Dir auch nicht zu sein. Jens, du schreibst das es eine Gewichtsbeschränkung eventuell geben könnte. Also ich habe nichts im Motorraum dazu finden können, erst recht nicht in meinen Fahrzeugpapieren. Vielleicht sollte ich mal eine Brille anziehen, werde nochmals alles durchsehen. Ansonsten hilft ja noch der Gang zum Tüv |
Findest du bei den alten Fahrzeugen nicht unbedingt. Auf den neueren Blechtäfelchen steht da die Achslast vorne/hinten, das zulässige Gesamtgewicht sowie das Gesamtzuggewicht, aufgeführt hinter Buchstaben oder so. Bei den alten Kisten kannst du daher oft hoffen, das das Gesamtzuggewicht nicht einfach und spontan zu ermitteln ist und dich daher der Ordnungshüter nicht belangen kann/wird. Denn ihr beide müßtet dann zu einer geeichten Waage fahren und wiegen. Danach müßte der Ordnungshüter (m/w) sich an seinen Schreibtisch setzen und die Daten des Fahrzeugs ermitteln. Zu viel Aufwand für eine Ordnungswidrigkeit. Ist mir daher auch noch nie untergekommen.
Jens |
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges kleiner ist als die Summe von zulässige Gesamtgewicht + zulässiger Anhängerlast steht das explizit im Fahrzeugschein.
Bei meinem Raumschiff z.B. gibt es da leider eine Einschränkung. Zulässiges Gesamtgewicht 2405kg + zulässige Anhängelast 1700kg wären ja 4105kg. Im Schein steht aber: ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX.3705KG :zunge: Weil diese böse Satz nicht im Schein steht steht dürfen wir mit dem L701 ein zulässiges Gesamtgewicht des Zuges von 1800kg fahren. Mein kleiner Bus darf übrigens ein noch höheres Gesamtgewicht des Zuges haben: 1280kg + 600kg! Und das mit nur 547ccm, 24,5 PS und Trommelbremsen rundum :grinsevi: Da ist 9% Steigung wenn überhaupt nur im ersten Gang machbar und der ist maximal 20kmh schnell. Noch spannender wäre es wohl bergab :wusch: |
Bei unserem L701 steht folgendes auf der Plakette:
1200 1600 650 650 Heißt also theoretisch folgendes: 1200 kg ZGG 1600 kg zul Zuggesamtgewicht 650 kg zul Achslast vorn 650 kg zul Achslast hinten Wenn die 1200 kg des Autos ausgenutzt werden, dürfen wir also nur noch 400 kg anhängen. Praktisch sehe ich das nicht so eng: Erstens schaut kein Polizist in den Motorraum auf die Plakette. Zweitens fahre ICH eh nicht ins Gebirge mitm L7. Dafür würde ich ein anderes Auto nehmen. Gruß Daniel |
Danke, da hab ich auch wieder etwas gelernt. Habe gerade mal beim Materia geguckt...: Zulässiges Gesamtgewicht 1600kg, zulässiges Zuggewicht 2600kg...
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Darf der Materia 1000 kg ziehen? (so wie die 1,3er YRVs)
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Zulässiges Zug-Gesammtgewicht meines L7 beträgt 1800 Kg
So, hab jetzt auch mal auf mein Typenschild geschaut und bei mir steht
1200 1800 1-650 2-650 Type L701LS-GMDEW Engine EJ-VE Heißt also lt. Daniel theoretisch folgendes für meinen L7 mit 4/5 Türen: 1200 kg ZGG 1800 kg zul Zuggesamtgewicht 650 kg zul Achslast vorn 650 kg zul Achslast hinten Darf der 4/5-Türer mehr ziehen als der 2/3-Türer oder liegt es am EJ-VE? Ich muss unbedingt mal schauen was auf dem Typenschild vom Raumschiff steht :gruebel: |
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