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L501 - Wiedervorführung erforderlich!
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Ich war heute mit meinem L501 beim TÜV. Der Prüfer war soweit mit dem Auto sehr zufrieden, nur eines hat ihn gestört: Dass die Nebelschlussleuchte nur 20 cm Bodenfreiheit hat statt mind. 25 cm.
Hatte ich doch gar nicht bedacht, dass dieser Stoßfänger tiefer gezogen ist. :wall::wall: Jetzt habe ich einen Monat Zeit, mir zu überlegen, wie ich das löse.:gruebel: Entweder ein Loch in den Stoßfänger schneiden, links neben dem Rückfahrscheinwerfer, und die NSL da plazieren, wo sie normalerweise auch sitzt. Oder eine flache LED-Leuchte, neben oder über dem RFS, schrauben oder kleben. Sowas wie die hier: (ich neige ja zu der runden...) http://www.ebay.de/itm/200782297518?...%3AMEBIDX%3AIT http://www.ebay.de/itm/161235464735?...%3AMEBIDX%3AIT |
Wird von der Unterkannte der NSL gemessen???
Wenn ja dann müsste ja nur die NSL selber 5cm kleiner/flacher sein... Sowas in die Richtung und die Position könnte beibehalten werden -> http://www.ebay.de/itm/LED-NEBELSCHL...item540940cce0 oder wenn das nicht reicht bzw. Mitte NSL gemessen wird, die NSL an die originale Rückfahrscheinwerfer Position und das Rückfahrlicht dann in Flach, wo du jetzt die NSL hast. -> http://www.ebay.de/itm/LED-RUCKFAHRS...3D360932494560 So würde ich das denk ich mal machen. Manu |
Gemessen wird von der Unterkante der leuchtenden Fläche. Das passt nicht, der Stoßfänger hat ja gerade mal 26 cm Bodenfreiheit, sind 1,5 cm zuwenig. Der serienmäßige hat ca. 33 cm Platz.
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Zitat:
Das Rückfahrlicht braucht ja genau so viel Bodenfreiheit, das passt hinten und vorne nicht. |
Ok ich dachte das gilt nur für die NSL, wenn das Rückfahrlicht auch nicht so tief sitzen darf ists natürlich nicht möglich.....
Manu |
Baue doch für den Termin einfach wieder die original Stoßstange ran.
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ich habe noch mal nachgeschaut:
StVZO §52a Rückfahrscheinwerfer (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein....Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Zitat:
Ich tendiere immer noch zu der runden LED-Leuchte, passt doch zu den runden Rücklichtern. :idee: |
Dann würde ich auch mal checken ob es mit dem Kennzeichen nicht auch ein Problem bezüglich der Höhe geben wird.
Wobei ich der Meinung bin das es vorn min. 20cm und hinten 30cm sein müssen...finde ich nur gerade nicht wieder. |
Das meinte der TÜV-Prüfer auch. Das zweizeilige Normkennzeichen würde bündig mit der Unterkante des Stoßfängers abschließen, wäre also 4 cm zu tief. Ich solle versuchen, ein verkleinertes (US-Kennzeichen) zu bekommen. Falls die Behörde das nicht will, würde der TÜV mir ein Gutachten ausstellen.
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Zitat:
Kost ja nix das mal zu probieren :grinsevi: Und vorn runter auf 1,8 Bar bringt noch nen Millimeter :wusch: |
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