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Bald mit Fahrrad oder zu Fuß unterwegs (Kontrolle 3):cry:
So ich schon wieder heute Kontrolle nummer 3 hinter mir.
Ich war mir eigentlich sicher das jetzt alles OK ist. Nein :cry:. Meine Tagfahrleuchten ordnungsgemäß hoch gesetz (5 cm) Einzelabnahmen alle eintragen lassen in FZS. Jetzt gab es aber wieder das Problem das die Tagfahrleuchten entweder aus gehen müssen wenn Abblendlicht eingschalttet wird oder das sie sich runter dimmen.Ich dachte (sollte vieleicht nicht so viel denken) wenn die von Hela sind is da alles dazu und da passt alles so. Das heisst wieder Punkte und Geldstrafe. Ich glaube diesen Monat is bei mir Happy Digets. Der freundliche Herr in Grün fing dann auch noch an wenn man wegen einer Sache immer wieder auffällt is der Lappen weg. Wie oft kann ich wegen einer (änlichen Sache) bestraft werden innerhalb von so kurzem Abstand. Hab ja alles machen lassen (dachte ich mach das ja ne mit absicht :cry:) Mfg Henry |
Wurden die Tagfahrleuchten denn nicht beim Eintragen überprüft ?
Also ehrlich gesagt, weiss doch eigentlich Jeder dass Tagfahrleuchten nur leuchten dürften, wenn kein andere Licht an ist. Das hätte der doch TÜV-Prüfer beim Eintragen überprüfen müssen. Genauso wird es 100%ig in der Anleitung beschrieben sein. Daniel |
Hier in der Gegend fahren sehr viele mit nachgerüsteten Tagfahrleuchten rum die auch leuchten wenn das Abblendlicht eingeschalten is...
Sicher das die so geschaltet sein müssen? Wär mir nämlich irgendwie neu.:nixweiss::gruebel: Grüße Chris |
Von TÜV-Nord.de:
Zitat:
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Erstens man braucht keinen TÜV sind eintragungsfrie. 2 Das stimmt mit denn leuten hab eben auch sehr viele gesehen und da die bei Audi auch immer an sind war ich der annahme das das so geht. Naja mal sehen was raus kommt. Meine eigentliche Frage is aber immer noch nicht beantwortet kann ich innerhalb so kurzer Zeit wegen denn gleichen Vergehen doppelt bestraft werden hab schon gesucht weiß aber nicht unter was ich kugen soll.
MfG Henry |
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen (von wegen: War gerade dabei das zu ändern) und dann Anwalt einschalten. Die kennen sich aus.
Gruß earl |
(von wegen: War gerade dabei das zu ändern)
Denn Satz versteh ich nicht ganz? MfG Henry |
Zitat:
War die Frist allerdings schon wieder um, hast du es versäumt und meiner Ansicht nach Pech gehabt (aber ich kenn mich mit den Vorschriften auch nicht aus, also Anwalt fragen)... So leid es mir tut, aber TFL ohne Dimmung bei Dunkelheit das geht nunmal nicht. Sowas ist viel zu hell (auch schon in der Dämmerung, wenn Audi-Fahrer noch mit TFL rumfahren, obwohl Abblendlicht angesagt wäre), das sieht man, wenn man sich einmal vor sein eigenes Auto stellt... aber wer macht das schon. |
Zitat:
Die Audi-TFL werden beim Einschalten der Beleuchtung auf Standlichtniveau heruntergeregelt und Audi hat dafür eine Sonderzulassung. Ich will nicht den Oberlehrer spielen, aber gerade wo Du eh schon zwei Mal erwischt wurdest, würde ich doch bei allem penibel genau schauen dass es ordnungsgemäß ist. Daniel |
Hmmm, Kontrolle Nummer 3 innerhalb fast weniger Tage.
Da wird es für die Polizei bestimmt Auffälligkeiten an dir geben. Ich fahre auch ne Tieferlegung, Alufelgen und ein schönes Momo Curse durch die Gegend. Bei der Frage nach ner Eintragung müsste ich den Beamten wohl sagen "war schon so gewesen". Nötig war dies aber in 2 Kontrollen bis jetzt nie ;) |
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