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so wird einen das tunen vermiest
So hab langsam die schn... voll bin heute zum 2. von den netten kollegen in grün angehalten wurden.
So und da ging das Theater los vor einer Woche wurde ich an gehalten weil meine Tagfahrlichter 5 cm zu tief sind würden angeblich dadurch mehr blenden is klar wenn was weiter unten hängt und nach unter strahlt dann blendet das nätürlich:stupid:. Ok soweit so gut Eintragungen gab es aber nix zu mengeln. Heute werde ich wieder angehalten und krieg glei mal einen Mängelschein und eine Anzeige wegen führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis jatoll:gut: und natürlich auch noch Punkte.Und das alles warum weil ich meine Einzelabnahmen nicht sofort eingetragen habe.Die netten Kollegen aber vom ersten mal haben mir gesagt das das laut neuen EU recht nicht mehr eingetragen werden muss man muss die bloß noch als orginal mitführen hääääääää wat den nu können die sich ihre Gesetze nach lust und laune aussuchen ich hab echt langsam keinen Bock mehr am besten man lässt gar nichts erst eintagen weil irgendwas haut ja immer nicht hin und ist nicht in Ordung is schon klar ich setz mich in meiner Freizeit hin und lese erst mal kompl. alle Gesetze damit ich dann auch auf jeden fall nix mehr falsch mache. Für so einen schwachsinn geben die unseren schönen Steuergelder aus ich meine die haben ja auch sonst nix zu tun es gibt ja keine Kinderschänder oder Drogen dealer nein. Da wird man noch als braver Bürger der immer schön zum TÜV rennt bestraft. Wat soll das denn überhaupt wieso erlicht meine Betriebserlaubnis und wenn die dann im Fahrzeugschein stehen dann is alles in Ordnung is doch auch ganz logisch genauso das eine Einzelabnahme verfallen kann aber wenn sie eingetragen is dann is die immer Gültig Das is doch genauso wie ich leg meine Prüfung ab (im Beruf) und nach 2 Jahren verfällt die weil ich keine arbeit gefunden habe oder so änlich aber auf jeden fall find ich das total bekloppt. so jetzt geht es mir besser.:angry: mfg henry |
Nach den Informationen meines Freundlichen kannst Du es nachtragen lassen, es reicht aber, wenn Du das Original des Nachtrages mit Dir führst. Ich habe gerade für 52.- € meine LMF nachtragen lassen.
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Das ist ja unglaublich, tut mir leid :stupid:
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Ich muß anmerken, dass sich meine Informationen auf die Zulassungsscheine I und II beziehen, ob dieses auch bei den Fahrzeugen mit Kfz-Brif und -schein gilt entzieht sich meiner Kenntnis
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Es gibt 2 Arten von "Eintragungen" :
Ich sage mal banal , die einfache, dort steht explizit im Prüfprotokoll : " Eintragung bei Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere " Also irgendwann in 3 Jahren :grinsevi: Beispielsweise eine Tieferlegung oder Räder, da taucht dieser Satz meist auf . Dann gibt es derartig gravierende Änderungen, dazu fällt mir bspw. meine Gasanlage ein, die musste ich SOFORT in die Papiere eintragen lassen . Ob der Wagen noch den Alten Brief oder die neue Zulassungsbescheinigung hat ist egal . |
...so wie D(er)Papst es schon geschrieben hat..tagfahrlichter und ähnliche kleinigkeiten wie AHK ...Spurverbreiterung..sind keine gravierenden Änderungen und müssen bei gelegenheit geändert werden..(mit den innerhalb von 3 Jahren kannte ich noch nicht)
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Das gibts auch nicht, das war nur ein spaßiger Kommentar.
Wörtlich steht da "bei nächster Gelegenheit" drin, das bedeutet, sobald sich wieder mit den Papieren bei der Zulassungsstelle befasst wird. Das ist der Fall, wenn das Auto verkauft oder kurzzeitig stillgelegt wird, wenn man umzieht und dabei den Landkreis wechselt oder wenn man eben eine sofortige Eintragung machen muss. Greetinmgs Stephan |
Das problem is ja meine Eintragungen liegen § 21 vor das heißt es muss unverzüglich eingetragen werden. Das wollte ich ja auch machen aber die nettten Kollegen von Kontrolle eins fingen an das es nach neuen EU recht so ist das man nur noch die Orginale mitführen muss deswegen hab ich die nicht eintragen lassen aber das haben die andernen Lemminge anders gesehen und das versteh ich nicht jeder sagt etwas anderes häääääää.weiß jemand etwas über diese neue EU recht ???????????
mfg henry |
PS:
Eine AHK mit Prüfzeichen braucht GAR NICHT abgenommen zu werden, da habe ich vor 4 Jahren auch dazu gelernt . Klar, die 3 Jahre waren ein Gag, ich hätte auch 5 Jahre schreiben können und wenn man in 10 Jahren keine Zulassungsstelle besucht dann eben so . @ Cuore 88 Um welche Teile geht es explizit ? Ansonsten fahr doch einfach zur GTÜ und lass für 30.- Euro ne Abnahme machen bevor es wieder Ärger mit dem Trachtenverein gibt . Auf dieser Abnahme steht dann auch genau drauf was du zu machen hast : Eintragung-Sofort = Ja/Nein |
Zitat:
Mfg Flo |
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