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Teriblack 26.02.2009 15:38

Xenon-Fernlicht im Terios
 
Hat schon einer Xenonbrenner in das Fernlicht vom Terios eingebaut?
Hab hier im Forum gesucht und gelesen aber da ging es eigentlich immer nur um das Abblendlicht bzw. um beides in einer Lampe! Da sind nun die einschlägigen Vorschriften der STVO relevant, welche sich aber immer auf Scheinwerfer mit Abblendlicht beziehen.
Bei reinem Fernlicht wäre nur auf die Eignung des Scheinwerfers für Xenonbrenner zu achten, weiß da einer genaueres?

bis denne Teriblack

Racemove 26.02.2009 15:56

an der zulassigkeit ändert sich nix.

hallogenscheinwerfer nur mit halogenleuchten. thats it!

wobei es ja für 4x4 fahrzeuge extra uni-zusatzscheinwerfer in xenontechnik gibt.

MaDDoGSlim 26.02.2009 17:58

Wenn man eine Scheinwerferwaschanlage (speziell für Xenon-Scheinwerfer) und eine automatische Leuchtweitenregulierung noch hinzu nimmt, könnte man vielleicht einen TÜV-Prüfer finden, der Dir das ganze einträgt... aber viel Spaß beim Umbau und beim Suchen.

Racemove 27.02.2009 09:21

Zitat:

Zitat von MaDDoGSlim (Beitrag 339418)
Wenn man eine Scheinwerferwaschanlage (speziell für Xenon-Scheinwerfer) und eine automatische Leuchtweitenregulierung noch hinzu nimmt, könnte man vielleicht einen TÜV-Prüfer finden, der Dir das ganze einträgt... .


nein!

das haut auch nicht hin, die begründung steht hier bestimmt 10 mal im forum und einmal auch in meiner ersten antwort

Teriblack 27.02.2009 10:08

Hi Racemove,
ganz so einfach ist es nicht, in der STVO heißt es
das Fahrzeuge ab BJ 2001 mit Xenon nachgerüstet werden dürfen wenn der Scheinwerfer dafür geeignet ist und eine ALWR, Hochdruckwaschanlage vorhanden ist und bei Fernlicht muß Abblendlicht anbleiben, ist nicht der genaue Wortlaut aber der Sinn.
Nur Waschanlage und ALWR beziehen sich auf das Abblendlicht, nicht auf das Fernlicht.
Da ja der Terios getrennte Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht (hinter einem Glas) hat, bräuchte es fürs Fernlicht nur die Eignung!
Weis einer was über diesen Punkt :nixweiss:

PS: gesucht hab ich und auch fast alle Beiträge gelesen aber dieser Punkt..

bis denne Teriblack

321 27.02.2009 13:18

Es macht doch keinen Sinn, HID-Lampen in die Fernscheinwerfer zu machen.
Die Zünddauer ist doch viel zu lang - keine Lichthupe funktioniert. Außerdem schadet das Ein- und Ausschalten ohne genügend lange Abkühlungsphase, wie es bei einer normalen Nachtfahrt x-Mal vorkommt.

Es gibt afaik auch keine Fahrzeuge mit separaten HID-Fernlicht. Entweder Glühfadenlampe als Fern- und HID als Abblendlicht oder per Spiegel umschaltbar beides aus der gleichen HID-Lampe.

Racemove 27.02.2009 13:51

Zitat:

Zitat von Teriblack (Beitrag 339509)
Hi Racemove,
ganz so einfach ist es nicht, in der STVO heißt es
das Fahrzeuge ab BJ 2001 mit Xenon nachgerüstet werden dürfen wenn der Scheinwerfer dafür geeignet ist..k

und genau das ist der punkt den ich die ganze zeit meine!

der scheinwerfer ist dafür nicht geeignet. das teil hat nur ein zulassung in verbindung mit halogenbirnen.

die geschichte mit den alwr und den reinigungsanlagen ist kokolores. es scheitert ganz simpel daran das du der scheinwerfer seine betriebserlaubniss veliert wenn er statt mit h4 oder h7 mit einer "xenon-birne" betrieben wird.

um diese zulassung zu erlangen kommst du um eine teures lichttechnisches gutachten nicht herum.

MaDDoGSlim 27.02.2009 15:35

Sorry - Racemove - aber ich kenne 2 Fälle, wo sie es eingetragen bekommen haben. Und zwar ohne die orginalen, kompletten Xenonscheinwerfer, die es für diese Modelle offiziell gab, zu verwenden. Frag mich nicht, was den Prüfer dabei geritten hat.

[:schlaume:]
Und übrigend - der Terios hat H11 - ziehmlich "blöd" dafür was zu finden.
Der alte, erste Top, der hat "nur" H4, wenn man ohne extras genommen hat..
[/:schlaume:]

Teriblack 27.02.2009 16:22

@321
das ist ein Grund, da mach ich mich gleich mal schlau, vor allem die Zünddauer!

@Racemove
ist Eignung gleichbedeutend mit Zulassung?

@MaDDoGSlim
H11 als Xenon kein Problem, Fernlicht HB3 als Xenon auch kein Problem, ab 70 € für je zwei.

bis denne Teriblack

Racemove 02.03.2009 13:34

Zitat:

Zitat von Teriblack (Beitrag 339547)
@321
das ist ein Grund, da mach ich mich gleich mal schlau, vor allem die Zünddauer!

@Racemove
ist Eignung gleichbedeutend mit Zulassung?
k



ja, denn woher soll ein prüfer auch wissen ob "etwas" geeignet ist.

die xenonscheinwerfer haben auf der streuscheibe oder im gehäuse eine sichtbare markierung.


@maddog

es gibt wenige scheinwerfer die scheinbar für halogen und xenon zugelassen/geprüft wurde.
hab diese info aber auch nur aus 2.hand

ansonsten gibt es natürlich auch tüver die angesprühte rückleuchten oder aluheckflügel eintragen. von daher kann eine eintragung auch unwirksam sein.


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