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Ypsie-HL 04.11.2005 09:48

Nebelschlussleuchte ?!?
 
Hallo,

ich habe mal ne Frage zu meinem YRV, dort ist mir aufgefallen das die Nebelschlussleuchte an der rechten Seite ist. Bei jeden anderen YRV ist sie aber an der linken Seite. Weiß jemand ob das in Deutschland zugelassen ist?

Foto vom Heck findet ihr unter dem Link unten.

Danke

Gruß Thomas

Foto vom Heck hier!

JapanTurbo 04.11.2005 10:01

Hatte das Fzg. mal einen Unfall und es wirde eine Rechtslenkerstosstange montiert??

georg

bigmcmurph 04.11.2005 10:23

Sicher das eine Stoßstange des Rechtslenkers eine Nebelleuchte auf der rechten Seite hat?

Alles was ich bisher gefunden hab, zeigt entweder die Leuchte links oder
es ist gar keine Nebelschlussleuchte vorhanden.

Greetings
Stephan

JapanTurbo 04.11.2005 10:35

http://www.autoworld.co.za/SizedPics..._YRV_Turbo.jpg

bigmcmurph 04.11.2005 10:40

Mmh merkwürdig. Bei daihatsu.com war die Leuchte auch links ... naja ...

Greetings
Stephan

Kugel 04.11.2005 11:29

Hi Ypsie-HL

da hast Du ja voll Sand dran, denn in D gilt:

Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch, oder einzeln, in der Fahrzeugmitte oder links davon, angebracht werden.

Sorry für die "schlechte" Auskunft...

Gruß

Kugel

K3-VET 04.11.2005 13:21

Hallo Ypsie,

hast du den neu gekauft?
War das Auto schon jemals beim TÜV?


Bis denne

Daniel

Rainer 04.11.2005 14:10

Hallo

DAS ist ja mal echt heftig...

Hab ich noch nie gemerkt

Mein Nebelschlußlicht ist auch links

http://www.japan-oldies.at/gtti/Ganzfertig2_kl.jpg

Ich weiß auch dass in manchen Ländern der YRV generell OHNE Nebelschlußlicht ausgeliefert wird wie z.B. in Singpur.

Ich würde das auf jeden Fall reklamieren beim Händler bei dem du den YRV gekauft hast.

Die MUSS links sein, so wie Georg schon geschrieben hat.

Ypsie-HL 04.11.2005 14:24

Zitat:

Zitat von K3-VET
Hallo Ypsie,

hast du den neu gekauft?
War das Auto schon jemals beim TÜV?


Bis denne

Daniel

Ich habe das Auto (EZ:10.2001) so im Mai 2005 gekauft, Kann also nicht sagen, ob er mit der Stoßstange schonmal beim TÜV war.

Laut Aussagen vom Autohaus ist er unfallfrei.
Müßte mal den Vorbesitzer fragen, mal sehen was er dazu sagt.

Wenn das in Deutschland so nicht zugelassen ist, muß ich wohl nochmal zum Autohändler hin.

Vielen Dank für Eure Hinweise.

Gruß Thomas

TBR 04.11.2005 17:53

Hast du beim Kauf keinen neuen TÜV bekommen? Ist eigentlich so üblich.

Ansonsten ein klarer Fall für die Gewährleistung, meiner Meinung nach. Wobei ja wohl alle Beteiligten in dieser Hinsicht auf allen Augen blind waren, Vorbesitzer, Werkstatt, Händler, Käufer und wohl auch TÜV.

Wie ist denn die Verkabelung für die Nebelschlussleuchte? Eigentlich müsste doch auffallen, dass das Kabel zu kurz oder komisch verlegt ist, wenn man die Leuchte auf der falschen Seite dranmacht.

Blöd ist, dass diese Unachtsamkeit, von wem auch immer, ziemlich teuer wird, immerhin ist eine neue Stoßstange samt Lackierung fällig.

Ich hatte mal dienstlich einen Neuwagen vom Autohändler abgeholt. Nach einigen Wochen sprach mich auf einem Supermarkt-Parkplatz jemand an, ich hätte auf dem hinteren Nummernschild die AU-Plakette, eigentlich muss dort die TÜV-Plakette sein. Bei einer Polizeikontrolle wäre das heftig teuer geworden. Das hatte auch der Händler verschlampt, einfach die Schilder für vorn und hinten vertauscht, keinem ist´s aufgefallen.

Grüße

Thomas


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