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ollie 09.05.2023 18:30

TÜV / Reifenproblem
 
Moin Moin,


der TÜV hat heute meine Reifen moniert auf dem L276.

Im Fahrzeugschein ist folgendes eingetragen:

15.1 und 15.2

A. GEN. VUH 165*65R13 75 Q A.LM-RAD 5,5JX13H2,ET36, HERST.ATU, TYP93553

Die Reifen/Felgen Komibnation war schon beim letzten TÜV schon durch gekommen, die monierten Reifen sind folgende:

GOODYEAR 165/70R13 79T VEC 4Seasons G2

Die ABE zu den Felgen listet folgendes auf:

145/80R13
165/65R13
165/70R13

Sehe ich das also richtig das der Reifen normal ohne Probleme bei der Wiedervorstellung durchgewunken wird?

LSirion 09.05.2023 22:39

Da stehen schon einige Anmerkungen drin bzgl. zusätzlicher Radabdeckungen und Freigängigkeitsherstellung. Wenn der Prüfer also darauf besteht, wird´s wohl nichts werden...

https://felgen.jfnet.de/pdf/00169448/00169448.pdf
https://felgen.jfnet.de/abe/93%20553_13_abe.pdf

K1c K2b K42

Wobei das sogar bei den 145ern steht.

Ist eben doch nicht immer so einfach... erst ABE/Gutachten lesen, beurteilen, ob die Auflagen erfüllt sind bzw. erfüllt werden können, dann Felge kaufen/montieren.

yoschi 10.05.2023 08:07

Hallo Olli , mach Dich bitte doch selbst schlau : Abrollumfangsdifferenz von Reifenbreite 65 zu 70 ist plus 3% , 2% sind aber nur gestattet . Siehe Reifenumfangsrechner . Es ist wurscht , für was alles die Felge zugelassen ist , oder was ein vorheriger Prüfer übersehen hat . Gruß !

ollie 10.05.2023 11:06

Danke schonmal für die Antworten, das hat mich gestern kalt erwischt und eine Wissenslücke aufgefüllt.

Naja immerhin sind die Reifen knapp 3 Jahre gefahren worden, da wäre wohl demnächst eh ein Austausch fällig.

yoschi 10.05.2023 14:22

Neuguerige Frage : wer hat denn die falschen Reifen montiert , ein Fachbetrieb? Dann würde ich dort mal höflich nachfragen , wie sie die Sache sehen .
Oder komplette ( gebrauchte) Räder dazugekauft . Gruß !

AC234 11.05.2023 09:17

Müßte man sonst mit neuen Reifen zum Tachodienst fahren, abrollen lassen und mit den Meßergebnisssen, bei denen der Tacho mindestens 2% vorgehen muß, zum Tüv fahren.
Dann dürfte das kein Problem sein.
Jens

nordwind32 11.05.2023 10:26

165/70R13 steht doch im Gutachten drin.
Ist also zulässig.

Wie viel bist du denn in 3 Jahren gefahren?
Auf meinen L276 tausche ich die Reifen alle 9-10 Jahre aus Altersgründen, Profiltiefe ist dann immer noch mehr als ausreichend bei etwa 10000 km im Jahr.
Also ca. je 5000 km auf Sommer- und Winterreifen.

Wenn man den Cuore artgerecht fährt und kein technischer Defekt (Spur verstellt, Stoßdämpfer defekt, Bremsättel fest) vorliegt, erwarte ich eine Laufleistung von >40000 km pro Reifensatz.

fermoyracer 11.05.2023 11:17

..ich komme ja eigentlich aus der Motorradecke...

Dort haben wir in meinem Stammforum vermutlich genau dieses hier aufgetretene Problem. Bei unseren Motorrädern sind 190/50/17 eingetragen. Vor der letzten Gesestzesänderung (ca. 3 Jahre oder so her) durfte man mittels Reifenfreigabe auch 190/55/17 fahren, was viele von uns tun, weil der Reifen handlicher ist.

Vor drei Jahren wird es vermutlich auch hier in Ordnung gewesen sein. Aber nach der Gesetzesänderung darf zwar jeder Reifen (ohne Fabrikatsbindung, was bei Motorrädern sonst immer ein Thema war) gefahren werden. Aber er muss 190/50 und nicht 190/55 sein. Reifen mit Produktionsdatum bis zu einem bestimmten Datum (ich meine es war 2019) durften noch abgefahren werden.

Daher:
Vermutlich hast Du auch diese Thematik. Und wenn Deine Reifen von 2020 sind, ist die Kulanzfrist vermutlich abgelaufen (wie gesagt war es wohl 2019). Reifenfreigaben mit anderen Größen als in der Zulassungsbescheinigung sind somit hinfällig.



fr

yoschi 11.05.2023 11:55

Hallo Nordwind , die vom Ollie angegebene ABE-Freigabe bezieht sich auf die Felge , aber nicht auf den Autotyp . Oder sehe ich das falsch ?
Hallo Fermo , die "Abrollumfang maximal plus 2%-Regel" dürfte wesentlich länger als 3 Jahre bestehen . Gruß !

fermoyracer 11.05.2023 14:32

Yoschi:
Ich rede ja nicht von dieser Regel. Das sind Äpfel und Birnen....

Ich sage nur, dass vor der von mir angesprochenen Änderung Reifenfreigaben gegolten hatten und jetzt nicht mehr, wenn sich die Maße ändern. Bei den Motorrädern war das alles kein Problem (gewesen). Um nichts anderes geht es.

Es kann also durchaus sein, dass beim letzten Tüv dies dann die Thematik war und es von daher keine Probleme gab, jetzt aber eben schon.

Die 2% Regel kann ich aber nicht. Hab ich mir mal in meinem Oberstübchen abgespeichert

fermoyracer 11.05.2023 15:11

...kannte ich nicht (nich kann ich nicht), sorry:flehan:


fr

nordwind32 11.05.2023 22:21

In der ABE die LSirion in #2 verlinkt hat steht der L276 auf der zweiten Seite gleich als zweites.

Mit der Felge dürfen
145/80r13
165/65r13 und
165/70r13
montiert sein.
L27 in der ABE ist der L276.

https://felgen.jfnet.de/pdf/00169448/00169448.pdf

fermoyracer 11.05.2023 22:56

Irgendwie reden wir aneinander vorbei:

Es gab eine Gesetzesänderung. Danach ist von Seiten Europa jeder Reifen zulässig, solange er die Größe hat, welche in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Wenn aufgrund einer ABE eine andere Reifengröße zulässig war, ist dies mittlerweile nach meiner Kenntnis überholt und die ABE gilt nicht mehr.

Genau so kenne ich es vom Motorrad. Wen mehr interessiert, möge googeln.



fr

nordwind32 11.05.2023 23:31

Davon hab ich noch nichts gehört :nixweiss:

LSirion 12.05.2023 00:16

Habt ihr die Auflagen nicht gelesen, die in Kombination aus Felge, Reifen und Wagen zu erfüllen sind? Sind zusätzliche Radabdeckungen dran? Wurde das hintere Radhaus angepasst? Natürlich schauen da die meisten Prüfer bzw. Ordnungshüter nicht genauer hin, wenn Reifen und Wagen keine Schleifspuren haben und der Reifen auch nicht seitlich übersteht. Solange die Auflagen aber nicht erfüllt sind, muss der Prüfer da gar nichts für zulässig erklären. Meine Meinung.

Dass das bei so gut wie allen Zubehörfelgen dabei steht und niemand etwas am Wagen macht, seltenst jemand etwas anmerkt, ist eben trotzdem kein Freifahrtsschein. Ansonsten eben einfach nochmal mit dem Gutachten hin zum Prüfer... vielleicht achtet der auch nicht auf die Auflagen und schaut nur auf die Größe (würde ich sogar annehmen). Viel Glück! Versuch macht klug!

yoschi 12.05.2023 06:17

Moin , Frage : wie soll eine Unterwegskontrolle wissen was Sache ist wenn es nicht im Fahrzeugschein steht ; oder steht 165/70r13 drin ? Gruß !

nordwind32 12.05.2023 13:38

Wenn eine ABE vorliegt muss nichts mehr eingetragen werden.
Früher standen z.B. alle zulässigen Reifengrößen im Schein, die vom Hersteller freigegebenen wurden sowie die, die man selbst hat eintragen lassen.
Kenne Fahrzeugscheine mit 3 Seiten für alle Eintragungen!

Heute steht nur noch die kleinste Reifengröße im Schein.

Bei meinem L276 also 145/80R13.

In meinem COC stehen dann auch die restlichen zugelassenen Größen:
155/65R14 und 165/55R15 (mit der er auch ausgeliefert wurde).
Hinzu kommt, das ich ja den mit VSC und der größeren Bremsanlage habe, da sind kleine 13 Zoll Felgen gar nicht zugelassen weil da die größere Bremse gar nicht rein passt ohne an der Felge zu schleifen.
Trotzdem stehen die 145/80R13 im Schein drin, die er laut COC gar nicht fahren darf.
Interessant ist, das die ET dabei nicht erwähnt wird.

Ich habe deshalb 2010 meine Aygo-Felgen für die Winterräder 155/65R14 mit ET 39 freigeben lassen. Das Gutachten habe ich im Wagen, eine Eintragung in den Fahrzeugschein wurde beim TÜV nicht vorgenommen.

Macht es für die Polizei bestimmt nicht einfacher!
Aber ich glaub die haben Zugriff auf COC-Daten.
Was davon abweichend ist muss per ABE nachgewiesen werden.
Das ist mein Wissensstand.
Man belehre mich gern eines besseren.

Adu 13.05.2023 19:04

Moin,
1. nicht alle zulässigen Reifen stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I
2. auf der Rückseite der ZB steht - Hinweis zum Feld (15.1) bis (15.39): Anders als die angegebenen Bereifungen ... Typ- oder Einzelgenehmigungen ....
3. die auf dem "EC CERTIFICATE OF CONFORMITY" zusätzlich angegeben Reifen sind zulässig und brauchen nicht eingetragen werden.
Bei meinem Materia sind in der ZB I als Reifen 175/65 R14 eingetragen. Die hat wohl auch keiner drauf. Im EU Cert.. stehen als Option: 185/55 R15 drin und die sind montiert.
Also einfach mal auf das Certificate sehen ob die beanstandete Reifengrüße dort steht. Wenn ja, TÜV-Mitarbeiter das Teil vorlegen.
Ansonsten muss die Freigängigkeit (K 42) hergestellt werden. Wobei ich die Auflagen nicht immer verstehe.

yoschi 15.05.2023 07:03

Moin , zu LSirion Nr.2 : wenn ich's richtig lese , ist "K1c , K2b und K42" die Crux , worauf der Prüfer sich beziehen kann : die Freigängigkeit ? Aber wenn ich Nordwind richtig verstehe , ist die fragliche Felge/ Reifenkombination laut COC freigegeben ? Gruß !

ollie 25.05.2023 08:39

Zitat:

Zitat von nordwind32 (Beitrag 558837)
In der ABE die LSirion in #2 verlinkt hat steht der L276 auf der zweiten Seite gleich als zweites.

Mit der Felge dürfen
145/80r13
165/65r13 und
165/70r13
montiert sein.
L27 in der ABE ist der L276.

https://felgen.jfnet.de/pdf/00169448/00169448.pdf

War gestern nochmal beim TüV und die Reifen dürfen bleiben wie sie sind, sind durch die ABE abgedeckt.

Die Auflagen gelten ja ohnehin für alle drei Varianten und nur die 165/65 R13 steht im Schein und für die gelten die gleichen Auflagen wie für die 165/70 R13.


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