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L251 Nebelschlussleuchte und Standlicht....
Hallo zusammen
.....dürfen nach Meinung des Graukittels (Tüv-Prüfer) nicht zusammen leuchten. Habe einen Mängelbericht ausgehändigt bekommen. Und jetzt wird`s kompliziert: Wenn ich den Lichtschalter auf Standlicht stelle, kann ich keine Nebelschlussleuchte auf Grund einer Sperre im Schalter einstellen. Schalte ich aber das Abblendlicht ein plus die Nebelschlussleuchte und drehe dann den Lichtschalter auf Standlicht zurück, bleibt die Nebelschlussleuchte an, was dann nicht den Vorschriften entspricht. Als ich dies meinem Freundlichen vorführte, sah er mich nur mit grossen Augen an und hatte keine Ahnung. Es stand auch kein anderer L251 auf dem Hof zum Vergleich. Vielleicht kann mal einer von euch bei Gelegenheit an seinem L251 schauen ob die NSL anbleibt wenn das Abblendlicht auf Standlicht zurückgestellt wird. Danke und Gruss |
Hat Deine MFK eigentlich keine anderen Sorgen ?
Die Nebelschlussleuchte darf wirklich nur bei Nebel, mit einer Sicht unter 50m eingeschaltet werden. Das ist Fakt. Ob die bei Standlicht nun auch noch mit brennt, sollte niemanden interessieren. Ob Stand oder Abblendlicht, da sieht die Karre von Hinten ja gleich aus. Bei meinem L80 ist die Nebelschlussleuchte auch über das Standlicht geschaltet. Hat die MFK nie gestört, warum auch. |
Also beim Sirion M3 ist das auch so.... NSL geht erst aus wenn auch das Standlicht aus geht.
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Ich kenne das zwar auch so, das die mit dem Abblendlicht funktionieren darf, das sie es muß, das sagt die STVO. Das hier sagt das genaue Prozedere. Demnach müßte Daihatsu eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php Jens |
[QUOTE=mike.hodel;537845]Hat Deine MFK eigentlich keine anderen Sorgen ?
Zitat:
Zitat:
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Gruss |
Beim M3 geht sie nur mit Abblendlicht oder Fernlicht einzuschalten. Schaltet man dann auf Standlicht um, bleibt sie an, denn ausgeschaltet wird sie auch über die mechanische Mitnahme im Drehschalter. Insoweit entspricht das der STVZO, denn von Ausschalten steht da nichts.
Jens |
Eine der Funktionen muss laut STVZO gegeben sein:
- Manuelle Abschaltung der NSL über den Schalter (wenn man von Abblendlicht auf Standlicht zurückgeht) - Automatische Abschaltung der NSL über den Lichtdrehschalter/-hebel, wenn von Abblendlicht/Fernlicht auf Licht aus geschaltet wird. Auf jeden Fall den Prüfer wechseln, denn der darf dir deswegen keine Mängelkarte ausstellen. |
[QUOTE=cuoresport;537877]Eine der Funktionen muss laut STVZO gegeben sein:
- Automatische Abschaltung der NSL über den Lichtdrehschalter/-hebel, wenn von Abblendlicht/Fernlicht auf Licht aus geschaltet wird. Zitat:
Zitat:
Gruss |
Nimm die STVZO mit, wenn er das braucht. Diese Schalterfunktion ist wohl Serie bei Daihatsu. Bei meinem Scudo 1, also ein PSA Produkt, geht die sogar mit Standlicht einzuschalten.
Jens |
Auch bei meinem L276 war dies so. Beim Ausschalten vom Standlicht wurde die NSL ebenfalls ausgeschaltet, dies ist von Daihatsu so konstruier, und folglich bei der Typengenehmigung auch so "abgesegnet".
Meiner Meinung nach eine Fehlentscheidung der Prüfers |
Kann ich Ruediger3 nur zustimmen.
Bei meinem L276 ist das auch so. Und einschalten lässt diese sich nur wen der Drehschalter auf Abblendlicht steht. Ich frage mich jetzt nur was dein Prüfer neben dir steht. :gruebel: Meiner steht immer hinten und ruft welches Licht und das schalte ich dann an, oder aus :brumm: |
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Vielleicht sind die Schweizer Gesetze da auch anders. Da würde ich mir aber von der Werkstatt im Zweifelsfall eine Bestätigung holen, das das serienmäßig so ist.
Jens |
Da ticken die Uhren wohl doch anderes bei Euch in der Schweiz.
Ich bin mir nicht sicher ob ich mein Auto mit nem Prüfer alleine lassen würde. Was wäre wen das ein Millionen Euro Auto wäre und er was verkratzt oder beschädigt. Aber vielleicht muss das so sein :nixweiss: |
Zitat:
Gruss |
[QUOTE=1.Cuore;537931]Da ticken die Uhren wohl doch anderes bei Euch in der Schweiz.
Zitat:
Was wäre wen das ein Millionen Euro Auto wäre und er was verkratzt oder beschädigt. Aber vielleicht muss das so sein :nixweiss: Zitat:
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Also ich kann mir das definitiv NICHT vorstellen dass der Prüfer da recht hat, so wie das Auto ausgeliefert wurde, so wurde es Typengeprüft. Wetten wenn du das jetzt umbauen würdest würde er dir n weiteren Mangel geben weils nichtmehr original ist?!?!??
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Hallo
Also ich kann es mir auch nicht vorstellen, mein Händler kann es sich nicht vorstellen und ein Autoelektriker bei dem ich war konnte es sich auch nicht vorstellen. Da ich aber wegen reparierter Roststellen noch mal hinfahren muss, bin ich wirklich mal gespannt. Gruss |
Halte uns auf dem laufenden ;)
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Man man, bei euch in der Schweiz liest sich das ja fast wie eine Drohung... :eek:
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Stimmt, nix einfach TÜV-Überziehen. Vielleicht schießen wir auch übers Ziel hinaus und es ist nur die Bestätigung für den Wunschtermin.
Jens |
Naja, wenn du den Termin ohne Absage versäumst zahlst du trotzdem, 2 mal kannst du den Termin schieben, zeigst du dein Auto nicht kommen die Freundlichen und holen das Kennzeichen ab... Also, so gesehen ist es schon fast eine drohung :D
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Hallo zusammen
Wollte euch nur mitteilen, dass die Nachprüfung gut verlaufen ist. Hatte diesmal einen anderen Prüfer (heisst in CH Experte !!!) der sich für die Schaltung der NSL überhaupt nicht interessiert hat. Gut für mich, es bleibt einfach ein "fahler Nachgeschmack" wenn solche Dinge personenabhängig sind. Gruss |
Nimm's leicht, vermute mal einfach, das man an diesem Tag aufs Konto geblickt hatte, dort noch nicht die von den 'Investoren' erwartete Summe stand und man dann etwas nachgeholfen hat. Ich muß öfters in die Schweiz zum arbeiten, da ist mir an der grenze auch schon so manches passiert, das nicht mit mir zusammenhing. Je nachdem, was gerade die Baden-Württembergische Politk für ein Händel mit der Schweiz hat, gestaltet sich das anders.
Freu dich lieber über den TÜV und hoffentlich scheint bei euch die Sonne. Jens |
Na guck. Doch noch alles gut gegangen.
PS: ein Experte bemängelte bei mir mal die Tatsache dass der Heckscheibenwischer beim ausschalten nichtmehr in die Ausgangsposition zurück ging, sondern da stehen blieb wo er halt gerade war als ich ihn ausgemacht habe... DESWEGEN musste ich nochmal hin... Hab dann zur nachprüfung den Wischerarm demontiert und alles war okay, ich hab die Welt nichtmehr verstanden... |
Zitat:
Gruss |
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