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Terriblue 12.02.2016 11:41

Beifahrerairbag deaktivieren
 
Hallo,

ich komme gerade von der HU, erheblicher Mangel :

" Beifahrerairbag lässt sich nicht prüfen, Schlüssel passt nicht (manuelle
Beifahrerairbagabschaltung)"

In der Betriebsanleitung steht :

http://up.picr.de/24563407ac.jpg

Genau so habe ich es versucht, allerdings mit dem original Zweitschlüssel, der
Erstschlüssel ist verschollen.

Problem : Der Schlüssel geht mechanisch nicht in das Abschaltschloss.
Passt dort evtl. nur der Erstschlüssel ? Braucht man [U]beide[U] Schlüssel gleichzeitig ?
Weitere Ideen, Ratschläge?
Kann das mal bitte jemand prüfen ?

Gruß Arno

Schimboone 12.02.2016 13:43

Zumindest beim Sirion M3 bin ich mir sicher das die Schlüssel gleich sind und man mit beiden den Airbag abschalten kann - zumindest hatten wir nie das Problem das ein Schlüssel nicht gepasst hätte wenn wir was sperriges transportiert haben. Und da mal meine Freundin und mal ich gefahren bin (wir haben jeweils einen Schlüssel am Bund) hätte das schon auffallen müssen.
Man benötigt auch nur einen Schlüssel. Im Grunde genommen gehts halt genauso wie in der Anleitung beschrieben.

Ich würde das Schloss mal genauer untersuchen- vermutlich war der Tüvprüfer der erste der das Schloss mal betätigt hat. Nicht das der nicht in der Lage war das richtig zu betätigen (evtl. verriegelt das Schloß auch wenn nicht die BF Tür offen ist? Das halte ich zar für unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich)

Oder hat der mal nen neuen Schlosssatz bekommen?

Zur Not gibt es hier nen Schloßsatz vom Sirion M3
Da baust Du nur den Airbagschalter ein und nimmst den 2. Schlüssel mit zum Tüv...

Terriblue 12.02.2016 14:01

Danke Daniel,

für den Tip mit dem Sirion Schlüsselsatz :gut:

Wenn ich jetzt noch wüsste ob mindestens die Schließzylinder in den Terios
passen und ich den Sirion-Transponder an den Terios anlernen kann, wäre das
meine erste Wahl ?!?

Gruß Arno

Schimboone 12.02.2016 14:30

Ich glaube nicht das die Sirion Transponder im Terios angelernt werden können. Schlüssel, Ecu-Immobilizer und Steuergerät sind quasi eine Einheit.

Bei dem Set bei Ebay fehlt das Motorsteuergerät, es ist damit für die meisten Fälle eh wertlos.
Ich gehe aber auch ferner auch davon aus das die Steuergeräte zwischen Sirion, Materia und Terios unterschiedliche Software haben. Zumindest wenn der Terios Allrad hat.

Ich würde für die ganz ordentliche Lösung einfach den in diesem (oder ähnlichen Sets) enthaltenen Airbagschalter einbauen und den dann dafür passenden Schlüssel z.B. ins Handschuhfach legen.
Da kann der Tüvprüfer eigentlich nichts gegen haben.

Die von mir bevorzugte, etwas gepfuschte Lösung wäre für mich:
Du könntest dir deinen Schlossschalter für die Airbagabschaltung nochmal genauer anschauen und den so "umbauen" das man den mit fast jedem Schlüssel betätigen kann. Der Schlossschalter hat ja nur ein ganz, ganz einfaches Kunststoffgehäuse. Da der nur ungefähr alle 2 Jahre betätigt wird, also so gut wie nie wäre das meine Lösung

Sonny06011983 13.02.2016 10:10

Beim Materia isses auch ein recht wackeliges, einfaches Schloss. Aber interessant, dass dein Tüv-Onkel das bemängelt. Hat bei mir beim Tüv noch keiner ausprobiert...

Rafi-501-HH 13.02.2016 12:50

Ich glaube der Prüfer wollte unbedingt was finden :wall:

Ich würde einfach mal auf doof bisschen WD40 ins Schloss sprühen und probieren. Durch nichtbenutzung ist das eventuell fest gegangen bzw hakt?:gruebel:

Terriblue 13.02.2016 13:34

Hallo,

und Dankeschön für euer Interesse :gut:

Das Schloß war einfach nur hakelig. Zerlegt, gereinigt, geschmiert und funzt wieder.

Gruß Arno

AC234 14.02.2016 16:37

Ist öfters ein Problem, wenn man verschlissene Schlüssel in bisher kaum genutzte Schlösser steckt. Das hakt dann gerne.
Jens

bluedog 14.02.2016 17:21

Ich hätte nicht gedacht, dass das überhaupt TÜV-relevant wäre. Airbags sind meines Wissens nicht vorgeschrieben, ebenso wenig wie deaktivierbare Beifahrerairbags.

Bei meinem L251 damals gab es gar keinen Schalter, um den vorhandenen Beifahrerairbag zu deaktivieren.

Beim jetzigen C1 gibts dazu einen billig wirkenden Plastikschalter. Der ist zwar mit dem Schlüssel zu betätigen, aber ich glaube der wäre für jeden Citroën-Schlüssel aus der passenden Epoche passend. Ich könnte das eigentlich spasseshalber mal mit dem Schlüssel meines Bruders oder meiner Eltern ausprobieren (C3 Pluriel bzw. C3 Picasso, je mit gleichartigem aber nicht gleichem Schlüssel und je mit anderem Baujahr.

Sicherlich kommts für den Airbagschalter nicht auf den Transponder an.

redlion 14.02.2016 20:03

Zitat:

Zitat von bluedog (Beitrag 523917)
Ich hätte nicht gedacht, dass das überhaupt TÜV-relevant wäre. Airbags sind meines Wissens nicht vorgeschrieben, ebenso wenig wie deaktivierbare Beifahrerairbags.

Vorgeschrieben sind sie nicht, aber was im Auto verbaut ist muss auch funktionieren und den Vorgaben entsprechen.
Ich habe z.B meinen L501 mit einem nicht vorgeschrieben Heckwischer nachgerüstet, allerdings ohne die Scheibenwaschanlage. Beim TÜV sagte mir der Prüfer, dass diese zwingend zum Wischer dazu gehört. Ich müsste jetzt eigentlich die Waschanlage nachrüsten oder den Wischer wieder entfernen. Hat er aber nicht wirklich drauf bestanden, mit dem augenzwinkernden Hinweis auf "deutsche Regelungswut".

bluedog 14.02.2016 23:57

Stimmt. Heisst aber, man kann den Mangel auch durch dauerhaftes Deaktivieren des Airbags beheben. Vermutlich wäre das dann, da von der ABE abweichend, eintragungspflichtig.

bigmcmurph 15.02.2016 08:51

Das dauerhafte Deaktivieren des Beifahrerairbags würde zum Verlust des gesamten Beifahrersitzes führen.
Heißt du dürftest dort keine Personen mehr mit nehmen.

bluedog 15.02.2016 12:07

Glaub ich nicht. Bist Du sicher, dass Du nicht Airbag und Sicherheitsgurte verwechselst?

Weil, hättest Du recht, müsste mein C1 ein Zweisitzer sein. Der hat hinten auch Sitzplätze ohne Airbags, die ich dann also nicht nutzen dürfte.

bigmcmurph 15.02.2016 15:59

Wie soll man denn Airbag und Sicherheitsgurt verwechseln?

Grundsätzlich hinkt dein Argument mit den Rücksitzen, denn es ging hier um Sitze,
an denen bereits ein Airbag ab Werk verbaut war und nachträglich entfernt wird,
was auf Rücksitze nicht zutrifft.

Wo mein Fehler liegt, ist aber, dass das dauerhafte Deaktivieren nicht zum Wegfall
des Beifahrersitzes, sondern zum Erlischen der gesamten Betriebserlaubnis führt.
Hier muss nämlich Unterschieden werden zwischen einem Ausbau und einer Deaktivierung.

Es gibt (merkwürdigerweise) keine Rechtsvorschrift, die die Anzahl der Airbags vorschreibt,
aber sehr wohl eine, dass vorhandene Airbags auch funktionieren müssen.

AC234 15.02.2016 18:35

Müßtest du wohl abnehmen lassen und der Versicherung mitteilen. Ergibt dann ein höheres Risiko und höhere Beiträge, soweit mir bekannt.
Jens

bluedog 15.02.2016 19:14

Zitat:

Zitat von bluedog (Beitrag 523931)
Vermutlich wäre das dann, da von der ABE abweichend, eintragungspflichtig.

Schrob ich doch schon vor langer Zeit...

Wie man da dann drauf kommt, die ABE erlösche, verstehe ich nicht.

Tut sie ja auch nicht, wenn man mit anderen als den in der ABE des Fahrzeugs vorgesehenen Felgen herumfährt, sofern eingetragen... warum kommt man auf die Idee, das wäre bei Airbags anders als bei Auspuffen, Spoilern, Fahrwerken oder was auch immer sonst?

Im übrigen ist es nichts neues, dass vorhandene Ausstattung funktionieren muss.

Nebler sind auch nicht vorgeschrieben. Wenn sie aber vorhanden sind, gleich ob ab Werk oder nachgerüstet, müssen die ordnungsgemäss funktionieren.

Deshalb ist es ja, unterhaltskostentechnisch, schlau, Minimalausstattung zu wählen.

Nicht nachvollziehbar ist das nur dann, wenns keinen Umweltschutz- oder Sicherheitszusammenhang gibt, weil dafür dann die technische Kontrolle (TÜV, MFK, Pickerl, wie auch immer) eigentlich nicht zuständig ist.

bigmcmurph 15.02.2016 19:41

Zitat:

Zitat von bluedog (Beitrag 523948)
Wie man da dann drauf kommt, die ABE erlösche, verstehe ich nicht.

Lies dir halt die entsprechenden deutschen Gesetze dazu durch.

Per se erlischt die Betriebserlaubnis. Natürlich kannst du (wie bei Felgen auch)
zum TÜV fahren und das abnehmen, aber (anders als bei Felgen mit Papieren)
gibt es keine Garantie dass du das auch abgenommen bekommst.

Wie gesagt es muss unterschieden werden zwischen einer Deaktivierung (Airbag
verleibt im Fahrzeug) und einem Ausbau. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Ich spreche von ersterem und das ist eine besondere Geschichte, weil das Problem
besteht, dass die Sprengladungen im Fahrzeug verbleiben und theoretisch noch
immer gezündet werden können...

62/1 16.02.2016 20:42

Zitat:

Zitat von bigmcmurph (Beitrag 523934)
Das dauerhafte Deaktivieren des Beifahrerairbags würde zum Verlust des gesamten Beifahrersitzes führen.
Heißt du dürftest dort keine Personen mehr mit nehmen.

Wenn der Beifahrerairbag einen Schalter hat, kann man den solange deaktivieren wie man will!
Ich bin erst vor kurzen mit einem via Schlüsselschalter deaktiviertem Beifahrerairbag über den Tüv gefahren -> ohne Probleme - der Tüvonkel hat den Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesehen und nicht mal weiter gefragt. Ihn hat nur interessiert ob die Airbaglampe nach dem Motostart ausgeht.

Im Falle eines nicht vorhandenen Schalters ist es auch möglich, einen Airbag austragen zu lassen. Das hat ein Arbeitskollege erst hinter sich gebracht, da sein alter Porsche keinen Schalter für den Beifahrerairbag hat. Der einzige gescheite Platz für den Maxicosi ist in dem Hobel nunmal der Beifahrersitz :grinsevi: Dem Steuergerät wird mittels Wiederstand ein Airbag simuliert, um die Gefahr einer Fehlauslösung zu vermeiden muss der Airbag aber aus dem Fahrzeug entfert werden. Das gleiche ist auch bei Beifahrerairbags machbar, wenn z.B. ein Sportsitz oder ein medizinischer Sessel montiert wird.

bigmcmurph 16.02.2016 20:54

Zitat:

Zitat von 62/1 (Beitrag 523979)
Wenn der Beifahrerairbag einen Schalter hat, kann man den solange deaktivieren wie man will!
Ich bin erst vor kurzen mit einem via Schlüsselschalter deaktiviertem Beifahrerairbag über den Tüv gefahren -> ohne Probleme -

[...]

Dem Steuergerät wird mittels Wiederstand ein Airbag simuliert, um die Gefahr einer Fehlauslösung zu vermeiden muss der Airbag aber aus dem Fahrzeug entfert werden. Das gleiche ist auch bei Beifahrerairbags machbar, wenn z.B. ein Sportsitz oder ein medizinischer Sessel montiert wird.

Und das ist genau das was ich gesagt habe. Um die Gefahr einer Fehlzündung zu verhindern muss der Airbag ausgebaut werden.
Deshalb sagte ich auch schon zwei mal das es da einen Unterschied gibt.

Und ich bezog mich nur auf Fahrzeuge, die keinen Schalter zum deaktivieren haben, sondern man den Airbag "anders" deaktiviert.


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