![]() |
Hab mir mal den CSR Spoiler vorgenommen
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
und ja ich weiß das die LED`s nicht die richtige Höhe haben :brumm:
|
Richtig nicht die richtige höhe!
Sieht aber super Klasse aus!!!:gut: |
sehr schick!! aso die led´s haben nicht die richtige höhe ;) muahahahaaaaaaa
|
hallo leute....
hab mal ne frage zu csr....böser blick..... ich habe nen teilegutachten für den bösen blick der verkäufer hat geworben ....ohne eintragung...schön dachte ich und machte die dran.und nun gab es pobleme beim tüv. da man von außen keine nummer sehen konnte, hat der prüfer nachgemessen und alle maße stimmten überein !!! ich sollte die aber eintragen weil ich keine abe habe ...da dachte ich...toff ne da mache ich die lieber ab....und schwupps da sah ich das die nummer von csr nicht mit der nummer vom teilegutachten übereinstimmt......was habt ihr so für erfahrungen gemacht mit dem tüv ???? und was mache ich nun.....den bösen blick in die tonne werfen ??? och menno :heul: gruß Gabi |
Moin Moin Gabi
Normaler weise :gruebel: bekommt man eine Nr. mit die Identisch ist mit dem Gutachten zum :idee: Aufkleben,und die Klebst nach dem Lackieren auf dem ,,Bösen-Blick" drauf. :idee: Wenn du die :nixweiss: Nr. nicht hast die man Aufklebst,mach mal Meldung über PN ich könnte dir weiter Helfen. Den ,,Bösen-Blick" nicht gleich in die Tonne Werfen,wieder anbauen. Ein schön rest Abend noch. gruß Helmut :brumm: |
:grinsevi: ne ne, mit der tonne hab ich nur gesagt weil ich sauer bin:angry: ich versuche morgen erst mal die von csr anzurufen:motz:....mal sehen was die dazu sagen...so wie es aussieht werden die mir den miese peter zuschieben ..weil ich nicht richtig nachgesehen:lupe: habe. und nach einem jahr.
ich hoffe ja darauf das die mir nen neues teilegutachten schicken....damit ich die wenigstens eintragen kann...denn ohne bösen blick möchte ich nicht mehr:brumm: Gruß Gaby |
Zitat:
|
@Guidolenz123
Das ist aber nicht die feine art.....:lol: |
Die feine Art vielleicht nicht - aber wen juckts :-)
Gruß, Katerhai |
Die Tagfahrlichter sind niht in der richtigen höhe montiert ;)
Sieht toll aus |
um wieder auf´s thema zurück zukommen..........
|
....müssen die Tagfahrlichter tiefer montiert werden oder warum schreibt Ihr die Dinger haben nicht die richtige Höhe:grinsevi::grinsevi:?:grinsevi:
|
am besten ist es wenn die LED´S so tief sind das sie beim Fahren noch funken sprühen ( danke für`s Feedback )
|
Sieht gut aus. Aber denke alle 2 Jahre wirst Probleme mit TÜV-Mann bekommen usw.. Hätte die auch gerne anders gesetzt, aber keine Lust auf Ärger mit TÜV und der Rennleitung. Deswegen an die Vorschriften gehalten. Ist halt nen Grund dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn man keine Abänderung vornimmt. Achja, und Strafe auch noch jedesmal. Vor allem kommt die Strafe jetzt noch besser mit der neuen Reform der Punkte in Flensburg usw..
Und hier mal die Vorgaben (Quelle Wikipedia): Nachrüstung nach R87 / R48 Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten: Montageort: Fahrzeugfront Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen |
Nachrüstung nach der R7-Regelung
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung: kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe). als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden. Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest. Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:10 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.