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-   -   junger Cuore wurde Unfall opfer (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=27516)

irdeto 26.03.2009 23:23

junger Cuore wurde Unfall opfer
 
Hallo,

Jetzt habe Ich meinen Cuore gerade mal seit dem 14.2.09 und vor wenigen
Tagen nahm mir eine Frau die Vorfahrt und setzte ihren Wagen vorne bei mir in den Kotflügel.

Ich habe dann gleich mal die Polizei angerufen und den Unfall so dokumentieren lassen.

Ein klarer Vorfahrts Verstoss,die gegnerische Versicherung hatte mir nun heute angeboten meinen Wagen bei mir abzuholen und mir für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen zu stellen.

Aber das habe Ich abgelehnt,da lasse Ich den Schaden lieber bei meinem Daih Händler machen.

Da der Wagen gerade mal 2200 km runter hat und erst seit Juli 08 zugelassen ist möchte Ich gerne eine Wertminderung geltend machen.

Bisher habe Ich aber noch kein Gutachten anfertigen lassen mir liegt nur der KV meiner Werkstatt vor.

Material (Stossfänger, Kotflügel, Scheinwerfer, Zierspange und bef.Teile:
Lackierung
Montagearbeiten ca 3 Std =

ges. 1402,15 Euro incl. MWST

Leider gibt es ja anscheinend keine Formel mit der Ich nun mal einfach den evtl. wertverlust ausrechnen könnte.

Nehmen wir mal an Ich würde den Wagen in den nächsten Monaten verkaufen würde Ich ja schlecher dastehen.
Auch wenn optisch wieder alles ok ist.

Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Gruss

urlauber51 26.03.2009 23:32

Wenn der Gutachter seinen Bericht schreibt, führt der i.d.R. auch den Wertverlust auf.

Meistens liegt der Wertverlust bei ca. 10% der Reparaturkosten.

Allerdings würde ich mich genauer schlau machen, ob du nicht Anspruch auf einen Neuwagen hast. Ich habe mal gehört, da wäre die Grenze maximal 6 Monate und 10tkm dann wird das Auto ersetzt. Allerdings bin ich mir net sicher, ob des stimmt...

Gruß Martin

irdeto 26.03.2009 23:39

ja,das wäre natürlich klasse
aber leider habe Ich den Wagen ja als Jahreswagen gekauft.
Kann Ich den einfach ein Gutachten erstellen lassen? Das müsste die gegnerrische Versicherung ja auch bezahlen.
Gruß

urlauber51 27.03.2009 00:00

So genau kenn ich mich da net aus...
Frag am besten telefonisch beim ADAC nach, die kennen sich mit der rechtlichen Seite ganz gut aus...

Gruß Martin

K3-VET 27.03.2009 07:06

Einen Neuwagen gibts bei maximal 1000 km und 1 Monat alt.

mini4x4 27.03.2009 09:41

Eine Wertminderung setzt nach aktueller Rechtssprechung einen Eingriff ins Fahrzeuggefüge voraus, also Heraustrennen und Neueinschweissen von tragenden Teilen. Das ist nach deiner Schilderung bei deinem Fahrzeug nicht der Fall, da werden nur verschraubte Teile ausgetauscht, es verbleiben demnach auch keine instandgesetzten Teile am Fahrzeug. Die Grundlage für eine Wertminderung ist also nicht gegeben.
Die Regelung für Neufahrzeugersatz gilt nur bei Erstbesitz und, wie auch schon gesagt wurde, bis 1000 Km Laufleistung und 1 Monat nach Erstzulassung. Die Reparaturkosten müssen in diesem Fall aber 80% des Fahrzeugwertes überschreiten.
Im Haftpflichtfall kannst du einen Gutachter deiner Wahl nehmen, die Kosten des Gutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Am einfachsten füllst du bei deinem Gutachter eine Sicherungabtretung aus, dann kann der das Gutachten direkt mit der Versicherung abrechnen und du brauchst nicht in Vorkasse gehen.

Andi

KuhOhr 27.03.2009 16:28

Ich habe bei einem ähnlichen Schadensbild
ca 2 Monate alter Cuore
Frontschürze musste getauscht und
die Halterung geschweisst werden,
325 Euro (netto) als Wertminderung zugesprochen bekommen.
Lief alles "automatisch", der Gutachter hats im Gutachten aufgeführt
und die gegnerische Versicherung hat es anstandlos gezahlt.

irdeto 27.03.2009 16:47

danke für eure Tipps und Hilfe
heute kam ein Schreiben von der Versicherung mit der Bitte um Bezifferung der Forderungen.

Ich werde mal versuchen eine merkantile Wertminderung geltend zu machen.
Wenn Ich den Wagen verkaufen würde würde Ich ja einen schlechteren Preis erzielen.
An der Motorhaube ist vorne auch ein Stück Lack abgeplatzt,ok nach dem Lackieren wird man nicht mehr viel davon sehen aber der ursprüngliche Zustand ist dann nicht mehr gegeben.
Da Ich noch keinen Gutachter eingeschaltet habe spart das der Versicherung ja auch einiges.

Nur die Frage ob die das auch zu Schätzen weiss
ich habe an 400 Euro gedacht.

KuhOhr 27.03.2009 16:51

inkl. 20 Euro pauschale Telefonkosten etc.

woemax 28.03.2009 14:12

@irdeto:
Teile der Versicherung mit, dass Du auf jeden Fall einen Gutachter bestellen wirst. Nenne Dekra, DAT oder TÜV als Gutachter. Die sind auf jeden Fall anerkannt; lass Dir auf keinen Fall einseitig einen Gutachter von der Versicherung auf's Auge drücken.
Wenn Du die Gutachtenkosten vorstreckst bekommst Du die Unterlagen komplett mit Bildern, wenn's die Versicherung direkt (per Abtretung) abrechnet, erhälst Du normalerweise nur die schriftliche Version des Gutachtens ohne Bilder.
Zahlen muss die Versicherung das Gutachten sowieso, da würde ich persönlich keine Rücksicht nehmen um Kosten zu sparen. Im Zweifelsfall hast Du mit einem Gutachten immer etwas auf der Hand, was im Streit Beweiswert hat.

Brummkreisel 28.03.2009 15:58

auch ich würde auf jeden Fall und ohne Bedenken einen Gutachter nehmen. Klar kann Dir die Werkstatt die Teile zusammenzählen und sagen was repariert werden muss, aber vieles was ein Gutachter sieht, übersieht eine Werkstatt. Ich hatte selbst einen Heckschaden an einem BMW, die Werkstatt wollte das mittlere Heckabschlußblech und die Stoßstange tauschen. Der Gutachter fand Verwerfungen und Beulen bis zur Fahrer und Beifahrertüre, die zeigten, dass der tiefliegende Schaden die ganze Karosseriestrucktur betraf und nicht nur das heckblech und die Stoßstange. Der Schaden belief sich auf gute 4000.- Euro und nicht nur wie von der Werkstatt gemeldeten 800.- Euro... Doch ein Unterschied, oder nicht ??

Gutachter müssen unabhängig sein und sollten lieber selbst gewählt werden, einen von der Versicherung gestellten würd ich nicht nehmen.


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