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TÜV-Skandal Ersatzteilfrage YRV 1,3 L
vorbei der guten Nachrichten (200.000 km).
Habe den Wagen heute zum TÜV gegeben und gnadenlos durchgefallen, u.a. wegen: undichtes Auspuffrohr. defekte Leuchtweitenregulierung Scheinwerfer. usw. usw Hat jemand eine gute Idee wo ich einen Scheinwerfer ( rechts) und das lange auspuffstück vor dem Endrohr herbekomme:gruebel: Besten Dank und Gute Fahrt ps wenn ich bedenke wie nachlässig/schlampig der TÜV bei meinen Fahrzeugen in der Vergangenheit geprüft hat bin ich schon etwas überrascht. |
Tja die Probleme sind leider bekannt. Auspuff entweder Dai oder Bosal. Scheinwerfer nur Dai (300€/Stck) die LWR ist nicht einzeln tauschbar. Das einfachste ist die Schweinwerfer für den TÜV Termin schnell umschrauben (vonn einem z.B. der beim Händler steht, mein Händler macht sowas für nen 10er in die Kaffekasse^^).
Jan |
ich such mal nach nem scheinwerfer ich glaub irgendwo liegt noch einer bei mir rum, den könnte ich dir dann günstig überlassen.
lg Patrick |
Oder einfach die LWR defekt lassen, ist doch nur ein geringer Mangel, sollte doch nciht stören wenns der einzige Mangel ist.
MAnu |
Zitat:
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Da hat der Daniel leider recht, seit ein paar Jahren sind die da auch fix hinterher, weil es vorher stumpf keine Sau gekratzt hat.
Jan |
Aso wegen Nachprüfung, stimmt.
Bei meinem Vater ist am Touran auch die LWR kaputt, das gleiche wie beim Ürf, müsste auch der Scheinwerfer neu. Tüvi bemängelts halt auch immer, da es aber nur ein geringer Mangel ist (bis jetzt der einzige) störts halt nicht. An die Nachprüfung die ja bei Peter fällig ist hab ich garnet gedacht. MAnu |
Jo, daher lohnt es sich in manchen Fällen auch, einfach wo anders nochmal komplett prüfen zu lassen und vorher halt die betreffenden Mängel zu retuschieren.
MfG, Henning |
Joa oder so, Auspuff und alles andere richten was schwere Mängel sind und gut, nur dann ist halt einmal Tüv Gebühr in Sand gesetzt.
Manu |
Hallo
Das sind leider die normalen mängel beim YRV, bei den Scheinwerfern ist das leider besonders gemein. Vielleicht kannst du dir da wirklich einen rechten Scheinwerfer AUSBORGEN von deinem Händler. Tut mir echt leid dass du da so böse eingefahren bist beim TÜV, ist ein blödes Gefühl, aber bitte tu dem ÜRF nix, er kann nix dafür. |
Zitat:
Ergebnis: --> Schwerer Mangel (Leuchtweitenregulierung links/rechts nicht funktionsfähig) Prüfplakette kann nicht erteilt werden... |
Aha, da waren dann aber beide defekt, bei dir.
Bei meinem Vater geht nur eine Seite nicht. Manu |
Zitat:
*duckundweg* Jan |
Auspuff wechseln und zu einer anderen Prüfstelle fahren. LWR ( beide Seiten defekt ) wurde bei underem YRV garnicht geprüft. Vorsichtshalber hatte ich die Scheinwerfer am selben Tag einstellen lassen.
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Hallo,
dann hab ich ja Glück, dass es beim Copen gar keine LWR gibt. Kann damit auch nicht kaputtgehen :-) Schöne Grüße Thomas |
Zitat:
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der Scheinwerfer steht auf der Mängelliste und muss somit innerhalb von 4 Wochen wieder funktionieren.
Ich wohne in der Nähe von Lüneburg ( südlich Hamburg). Falls jemand einen Tipp hat für den schweinwerfer; auch ausleihen wäre natürlich ein tolle Idee:respekt:, möge sich bitte melden. Ich selbst habe keinen Daihatsu Händler... Beste Grüsse |
Ich könnte dir Braunschweig anbieten aber mit meinem Bösen Blick wirds sicher nicht einfacher ;).
Jan |
Mein Vorschlag:
Reparier alles ausser Scheinwerfer und geh zu einem neuen Prüfer und frag ihm vorm Anmelden zur HU, ob er dich wegen des Scheinwerfer mit einem geringen Mangel durchlässt, da der Scheinwerfer komplett gewechselt werden muss und der zur Zeit 5 Wochen Lieferzeit hat. Du aber dann leider deine Urlaubsfahrt canceln müsstest. Wenn du nett fragst, könntest du bei TÜV/GTU/DEKRA schon Glück haben. Einfach mal alle ausprobieren... |
Also seit einigen Jahren soll die LWR ein schwerer Mangel sein,- nicht mehr gering. Da gab es damals was.
Ob das nur für beide Scheinwerfer gilt oder je nach Bundesland anders ist, weiß ich aber nicht. |
Geh zu nem anderen Prüfer, mach den Schalter für die LWR raus und steck ne "Blind-Blende" (keine Ahnung wie das heißt, so ein Teil wie auch neben der LWR steckt wenn du keine Nebelscheinwerfer hast) in das Loch.
Wenn nämlich keine Möglichkeit für eine Leuchtweitenregulierung im Fahrzeug vorhanden ist, kann das auch kein schwerer Mangel sein ;) (und dass der YRV eine haben müsste, wissen die wenigsten Prüfer) |
Ne LWR ist seit Anfang der 90er Jahre Pflicht, daher wissen die lieben Tüver auch beim YRV ganz schnell das was faul ist.
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Hallo,
ja grundsätzlich denke ich das auch, aber beim Copen nicht. Denke mal da gibts ne Ausnahme, weil man da ja auch nicht wirklich viel zuladen kann. Bei den anderen Autos die mehr Zuladung haben, wie z.B. Cuore L251 oder auch der Move L601 und sogar mein alter Hijet von 1993 hatte die LWR. Schöne Grüße Thomas |
Ja die ist bei allen Autos Pflicht, außer in außnahmefällen. Beim Copen liegts an der geringen Zuladung und dem brettharten Fahrwerk.
Beim YRV würd ich die aber nicht tarnen, wenn der Prüfer sich ein wenig auskennt wird er sicher stutzig werden und dann gibts mecker! Ist eigentlich auch logisch dass als schweren Fehler zu sehen, da man bei voller Zuladung bei Nachtfahren mit defekter Scheinwerferverstellung den Gegenverkehr durch Blendung gefährdet. |
also so richtig weiterhelfen tuts das meiste hier nicht...
hat nicht jemand einen stillgelegten YRV zu Hause rumstehn und würde mir den Scheinwerfer rechts leihen gegen eine angemessene Vergütung !:flehan: |
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