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-   -   TÜV-Skandal Ersatzteilfrage YRV 1,3 L (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=23913)

peter II 04.06.2008 17:25

TÜV-Skandal Ersatzteilfrage YRV 1,3 L
 
vorbei der guten Nachrichten (200.000 km).
Habe den Wagen heute zum TÜV gegeben und gnadenlos durchgefallen, u.a. wegen:
undichtes Auspuffrohr.
defekte Leuchtweitenregulierung Scheinwerfer.
usw. usw

Hat jemand eine gute Idee wo ich einen Scheinwerfer ( rechts) und das lange
auspuffstück vor dem Endrohr herbekomme:gruebel:

Besten Dank und Gute Fahrt

ps wenn ich bedenke wie nachlässig/schlampig der TÜV bei meinen Fahrzeugen in der Vergangenheit geprüft hat bin ich schon etwas überrascht.

Sterntaler 04.06.2008 17:38

Tja die Probleme sind leider bekannt. Auspuff entweder Dai oder Bosal. Scheinwerfer nur Dai (300€/Stck) die LWR ist nicht einzeln tauschbar. Das einfachste ist die Schweinwerfer für den TÜV Termin schnell umschrauben (vonn einem z.B. der beim Händler steht, mein Händler macht sowas für nen 10er in die Kaffekasse^^).
Jan

Applause-limited 04.06.2008 18:07

ich such mal nach nem scheinwerfer ich glaub irgendwo liegt noch einer bei mir rum, den könnte ich dir dann günstig überlassen.

lg
Patrick

Reisschüsselfahrer 04.06.2008 19:02

Oder einfach die LWR defekt lassen, ist doch nur ein geringer Mangel, sollte doch nciht stören wenns der einzige Mangel ist.

MAnu

K3-VET 04.06.2008 19:24

Zitat:

Zitat von Reisschüsselfahrer (Beitrag 299160)
Oder einfach die LWR defekt lassen, ist doch nur ein geringer Mangel, sollte doch nciht stören wenns der einzige Mangel ist.

MAnu

falsch. Wenn der Prüfer das aufgeschrieben hat, muss der Mangel zur Nachprüfung behoben sein. Ansonsten darf der Prüfer die Plakette nicht vergeben.

Sterntaler 04.06.2008 19:39

Da hat der Daniel leider recht, seit ein paar Jahren sind die da auch fix hinterher, weil es vorher stumpf keine Sau gekratzt hat.
Jan

Reisschüsselfahrer 04.06.2008 19:51

Aso wegen Nachprüfung, stimmt.

Bei meinem Vater ist am Touran auch die LWR kaputt, das gleiche wie beim Ürf, müsste auch der Scheinwerfer neu. Tüvi bemängelts halt auch immer, da es aber nur ein geringer Mangel ist (bis jetzt der einzige) störts halt nicht. An die Nachprüfung die ja bei Peter fällig ist hab ich garnet gedacht.

MAnu

Oshi 04.06.2008 19:53

Jo, daher lohnt es sich in manchen Fällen auch, einfach wo anders nochmal komplett prüfen zu lassen und vorher halt die betreffenden Mängel zu retuschieren.

MfG, Henning

Reisschüsselfahrer 04.06.2008 19:55

Joa oder so, Auspuff und alles andere richten was schwere Mängel sind und gut, nur dann ist halt einmal Tüv Gebühr in Sand gesetzt.

Manu

Rainer 04.06.2008 19:56

Hallo


Das sind leider die normalen mängel beim YRV, bei den Scheinwerfern ist das leider besonders gemein. Vielleicht kannst du dir da wirklich einen rechten Scheinwerfer AUSBORGEN von deinem Händler.

Tut mir echt leid dass du da so böse eingefahren bist beim TÜV, ist ein blödes Gefühl, aber bitte tu dem ÜRF nix, er kann nix dafür.

Comitis Nostra 04.06.2008 21:04

Zitat:

Zitat von Reisschüsselfahrer (Beitrag 299160)
Oder einfach die LWR defekt lassen, ist doch nur ein geringer Mangel, sollte doch nciht stören wenns der einzige Mangel ist.

War der einzige Mangel bei meiner letzten Untersuchung.

Ergebnis: --> Schwerer Mangel (Leuchtweitenregulierung links/rechts nicht funktionsfähig) Prüfplakette kann nicht erteilt werden...

Reisschüsselfahrer 04.06.2008 21:05

Aha, da waren dann aber beide defekt, bei dir.

Bei meinem Vater geht nur eine Seite nicht.

Manu

Sterntaler 04.06.2008 21:07

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 299185)
aber bitte tu dem ÜRF nix, er kann nix dafür.

Und wer dann? Der Gärtner viell? :grinsevi::lol:
*duckundweg*
Jan

lemon 04.06.2008 23:27

Auspuff wechseln und zu einer anderen Prüfstelle fahren. LWR ( beide Seiten defekt ) wurde bei underem YRV garnicht geprüft. Vorsichtshalber hatte ich die Scheinwerfer am selben Tag einstellen lassen.

benrocky 05.06.2008 10:48

Hallo,
dann hab ich ja Glück, dass es beim Copen gar keine LWR gibt.
Kann damit auch nicht kaputtgehen :-)

Schöne Grüße
Thomas

straubi 05.06.2008 11:14

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 299185)
aber bitte tu dem ÜRF nix, er kann nix dafür.

ich hab meinen auch mal schnittig vor den reifen getreten als die motorleuchte dauernd gebrannt hat. vors blech treten ist bei der dünnblechkonstruktion eher nicht zu empfehlen :lol:

peter II 05.06.2008 20:03

der Scheinwerfer steht auf der Mängelliste und muss somit innerhalb von 4 Wochen wieder funktionieren.
Ich wohne in der Nähe von Lüneburg ( südlich Hamburg).
Falls jemand einen Tipp hat für den schweinwerfer; auch ausleihen wäre natürlich ein tolle Idee:respekt:, möge sich bitte melden.

Ich selbst habe keinen Daihatsu Händler...

Beste Grüsse

Sterntaler 05.06.2008 22:48

Ich könnte dir Braunschweig anbieten aber mit meinem Bösen Blick wirds sicher nicht einfacher ;).
Jan

markusk 06.06.2008 09:43

Mein Vorschlag:
Reparier alles ausser Scheinwerfer und geh zu einem neuen Prüfer und frag ihm vorm Anmelden zur HU, ob er dich wegen des Scheinwerfer mit einem geringen Mangel durchlässt, da der Scheinwerfer komplett gewechselt werden muss und der zur Zeit 5 Wochen Lieferzeit hat. Du aber dann leider deine Urlaubsfahrt canceln müsstest.

Wenn du nett fragst, könntest du bei TÜV/GTU/DEKRA schon Glück haben. Einfach mal alle ausprobieren...

Q_Big 06.06.2008 15:10

Also seit einigen Jahren soll die LWR ein schwerer Mangel sein,- nicht mehr gering. Da gab es damals was.
Ob das nur für beide Scheinwerfer gilt oder je nach Bundesland anders ist, weiß ich aber nicht.

Comitis Nostra 06.06.2008 18:58

Geh zu nem anderen Prüfer, mach den Schalter für die LWR raus und steck ne "Blind-Blende" (keine Ahnung wie das heißt, so ein Teil wie auch neben der LWR steckt wenn du keine Nebelscheinwerfer hast) in das Loch.

Wenn nämlich keine Möglichkeit für eine Leuchtweitenregulierung im Fahrzeug vorhanden ist, kann das auch kein schwerer Mangel sein ;) (und dass der YRV eine haben müsste, wissen die wenigsten Prüfer)

Q_Big 06.06.2008 19:36

Ne LWR ist seit Anfang der 90er Jahre Pflicht, daher wissen die lieben Tüver auch beim YRV ganz schnell das was faul ist.

benrocky 06.06.2008 19:41

Hallo,
ja grundsätzlich denke ich das auch, aber beim Copen nicht. Denke mal da gibts ne Ausnahme, weil man da ja auch nicht wirklich viel zuladen kann.

Bei den anderen Autos die mehr Zuladung haben, wie z.B. Cuore L251 oder auch der Move L601 und sogar mein alter Hijet von 1993 hatte die LWR.

Schöne Grüße
Thomas

Jens87 06.06.2008 21:07

Ja die ist bei allen Autos Pflicht, außer in außnahmefällen. Beim Copen liegts an der geringen Zuladung und dem brettharten Fahrwerk.

Beim YRV würd ich die aber nicht tarnen, wenn der Prüfer sich ein wenig auskennt wird er sicher stutzig werden und dann gibts mecker!


Ist eigentlich auch logisch dass als schweren Fehler zu sehen, da man bei voller Zuladung bei Nachtfahren mit defekter Scheinwerferverstellung den Gegenverkehr durch Blendung gefährdet.

peter II 07.06.2008 16:38

also so richtig weiterhelfen tuts das meiste hier nicht...
hat nicht jemand einen stillgelegten YRV zu Hause rumstehn und würde mir den Scheinwerfer rechts leihen gegen eine angemessene Vergütung !:flehan:


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