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silver82 25.05.2007 15:07

KM Stand Neufahrzeug
 
Hallo!

Hätte da mal eine Frage an Euch. Voller Freude haben wir heute endlich unseren 1,3 Materia (kristallweiß) von unserem Händler abgeholt und leider mussten wir feststellen das schon ganze 300 km damit gefahren wurden.

So etwas ist uns bis jetzt bei einem Neufahrzeug noch nie passiert. Leider war der Chef nicht da und die Autoverkäuferin, noch in der Ausbildung, redete irgendwas von Tests die damit gemacht wurden.

Darf so etwas überhaupt bei einem Neufahrzeug sein?!

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Gruß

Sonja

Astro 25.05.2007 15:28

vielleicht hilft das weiter

http://www.anwalt.tv/redaktion/ratge...t_als_neuwagen

CuoreMP376 25.05.2007 15:34

Bei uns (Mercedes-Benz) ist folgendes vorgeschrieben:

Marktspezifische KM-Limits

200 - 400 Deutschland 120 km
705, 706, etc. USA 99 km
839 Japan 99 km
537 UK 99 km
577 Spanien 99 km
531 Frankreich 99 km
alle anderen 99 km

In Deutschland zählt ein Fahrzeug als Neufahrzeug, wenn damit weniger als 120km zurückgelegt wurden.
In den anderen Ländern sind es 99km...

...in deinem Falle hat man dir einen Vorführwagen, oder ein Gebrauchtfahrzeug angedreht.

Gruß MArtin

Rainer 25.05.2007 17:35

ACH SCHEIßE... das ist echt blöd! Ich würde auf jeden Fall vom Händler eine minderung verlangen und ich hoffe ihr habt das schriftlich festgehalten?!?

Den Wagen würd ich allerdings schon behalten! :D


DAS ist wirklich nicht üblich bei Daihatsu!!

MeisterPetz 25.05.2007 17:54

Ich hätte das Auto so gar nicht erst übernommen, (muss ja auch qittiert werden) und meine Nummerntafeln gleich wieder mitgenommen. Nachträglich eine Minderung zu bekommen, wird schwierig werden.
Solche Kilometerleitungen bekommt man auch bei Vorführwagen (mit etwas Verhandlungsgeschick) und da zahlt man gleich erheblich weniger.

Rainer 25.05.2007 17:57

Mein M100 Sirion hatte im August 1998 einen Kilometerstand von "23" und DAS hielt ich schon für viel, vor allem da ich beim 1. Service einen Ersatzwagen bekommen habe mit "6" KM auf dem Tacho, das war ein L601 Move.....

Astro 25.05.2007 18:17

Sicherlich ist das Sch.....e, aber rechtlich eben in Ordnung wenn es begründet werden kann und das ist das Problem.

Andererseits wäre mir persönlich es so lieber und ehrlicher, als ein Fahrzeug mit mehr KM bei dem mal eben alles auf null gestzt wird.

benrocky 25.05.2007 19:13

Hallo,
meine Neuwagen, die ich bisher hatte (Cuore L7, Cuore L251, Copen) hatten einen KM-Stand von 6-8km. Das ist normal bei Daihatsu, durch Verschiffung etc. kommen die zustande.
300km sind eindeutig da zuviel.

Schöne Grüße
Thomas

JapanTurbo 25.05.2007 19:53

also die daih. hatten früher immer so 10-20 km am tacho als neuwagen--

georg

K3-VET 25.05.2007 20:04

Hallo,

soll ich jetzt mal sagen, dass mein YRV bei Kauf 988 km aufm Tacho hatte - der hat aber auch ganze 4500 € weniger als der Neupreis gekostet. (und war schon 2 Monate auf das Autohaus zugelassen)


Bis denne

Daniel

dierek 25.05.2007 20:18

Also mit 300km ist es definitiv kein Neuwagen mehr, da sind wir uns wohl alle einig. Hast du diesen KM Stand im Checkheft stehen? Also bei dem Eintrag km-stand bei Fahrzeugübergabe. Ich denke mal den hat der Händler ein paar Kunden als Vorführfahrzeug überlassen. Ich würde an deiner Stelle echt versuchen da was am Preis zu machen, oder der soll das in Zubehör auszahlen.

bastelbaer 25.05.2007 20:40

Ich finde auch, dass 300km zu viel sind, immer vorausgesetzt, gibt keine plausible Erklärung dafür. (Aber die werden die sich jetzt über die tage schon einfallen lassen)

Wie Dierek schon meinte, der wird wohl mal ein paar Kunden zur Verfügung gestanden haben. So etwas habe ich letzten November selbst erlebt bei einem Probe-Toyota Corolla, der mir zur Probefahrt überlassen wurde. Angestellter: "aber bitte behandeln sie ihn gut, der ist schon verkauft und wird heute Abend abgeholt" - ich dachte der hat den Knall nicht gehört - einfach unverschämt, irgendwen noch fahren zu lassen, aber anscheinend durchaus üblich.

Ich denke es geht weniger um die Kilometer als um die fraglichen Testfahrer und die Behandlung sowie die Tatsache, dass sich der Händler durch die Nutzung des verkauften Autos einen Vorteil verschafft hat.
Auch ich halte ein Entgegenkommen in Inspektion oder Zubehör für sinnvoll.

Grüße
David

silver82 25.05.2007 20:41

Vielen Dank für Eure Antworten.

Wir werden der Sache auf jeden Fall nachgehen. Der Chef ist leider erst nächste Woche wieder im Haus, deswegen müssen wir uns leider noch etwas gedulden.

Ob es was bringt wage ich eh zu bezweifeln. Das Autohaus hat den Materia nämlich nicht selbst verkauft sondern er hat ihn über einen anderen Händler bezogen.

Uns wurde ja schon Seiten der Verkäuferin versichert das sie mit den 300 km Stand des Tachos nichts zu tun haben sondern der Wagen bereits so geliefert wurde.

Nun die Streitfrage, wer sagt die Wahrheit :argue:

Nichts desto trotz, unser Materia tröstet über den ganzen Ärger hinweg, hergeben würden wir ihn nicht mehr :D . Es ist halt nur Ärgerlich den vollen Preis für einen Neuwagen mit bereits so vielen km auf dem Tacho zu zahlen.

Viele Grüße

Sonja

copen83 25.05.2007 21:30

Wenn er von einen anderen Händler kommt, wie ist er dann überführt wurden?
Wenn der Materia selber gefahren ist und nicht auf einen Anhänger transportiert wurde dann können die 300 km doch durch die Überführung zustande gekommen sein.

Gruß

Gaston

silver82 25.05.2007 21:45

Das war ja auch unser erster Verdacht, aber der Materia wurde laut Angaben unseres Händlers mit Anhänger geliefert. Die Distanz zwischen unserem Autohändler und dem anderen beträgt ca. 350 km.

Habe aber gerade auf der Homepage des Händlers (von dem der Materia geliefert wurde) gesehen das er noch ein paar andere im Angebot hat und alle als Neufahrzeuge, aber mit bereits 100 km am Tacho verkauft :naja;

Ohmann 28.05.2007 14:57

Ich gehe mal davon aus, daß Du Dir den Kilometerstand hast bestätigen lassen, das sollte die Grundvoraussetzung sein.

Ich würd erst mal Daihatsu Deutschland zu befragen, wie die ihre "Neufahrzeuge" definieren und mit der Antwort dann dem Händler auf die Latschen gehen.

Und wenn Dir der Händler krumm kommt, übergib die Sache einem Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung ist immer gut!!!)

Astro 28.05.2007 17:21

Zitat:

Zitat von Ohmann (Beitrag 245832)
Ich würd erst mal Daihatsu Deutschland zu befragen, wie die ihre "Neufahrzeuge" definieren und mit der Antwort dann dem Händler auf die Latschen gehen.

Und wenn Dir der Händler krumm kommt, übergib die Sache einem Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung ist immer gut!!!)

wie DD das definiert ist nicht von Bedeutung, es gibt eine allgemein Lautende Definition. Hier zu gibt es auch entsprechende Urteile, also warum einen Prozess anstreben und Kosten verursachen.

@Silver82

So bedauerlich das ganze auch ist, versuche das ganze in Ruhe mit dem Händler zu besprechen und hoffe auf Kulanz. Evtl. kannst du so etwas machen (kostenfreie Inspektionen, Zubehör sobald verfügbar, oder was auch immer).

Wichtiger in diesem Zusammenhang ist, das am oder im Fahrzeug keine Beschädigungen bestehen (Abriebspuren, Beulen, Kratzer etc.) Nur dan könnte die Möglichkeit eines Rücktritts bestehen.
Habe bereits einen Link erwähnt.
http://www.anwalt.tv/redaktion/ratge...t_als_neuwagen

Ansonsten freut Euch lieber über den schönen Nachwuchs und habt viel Spaß damit.


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