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-   -   Importfahrzeuge mit weniger Garantie?! (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=19215)

321 24.05.2007 21:32

Importfahrzeuge mit weniger Garantie?!
 
Hallo in die Runde!

Heute haben wir den Kaufvertrag für unseren neuen Materia unterschrieben und dabei habe ich mich mit dem :) unterhalten.
Dabei fiel das Gespräch auf das Thema "Import-Daihatsus" - im speziellen Materias.
Er meinte (sehr überzeugend), dass die z.B. aus Holland importierten Daihatsus weniger Garantie als die deutschen Fahrzeuge hätten.
Dies würde auch im Serviceheft der Importfahrzeuge nachzuschauen sein.

Kann dies einer der Importfahrzeuge-Besitzer bestätigen?

Bei Suzuki z.B. seien die Garantien nicht unterschiedlich, so mein :) .



P.S. Sobald wir unseren neuen (kommende Woche) haben, stelle ich mich selbstverständlich mit allem Pipapo im entsprechenden Forum vor.

Ohmann 24.05.2007 22:09

Laut EU-Recht hast Du immer zwei Jahre!

mv4 24.05.2007 22:25

da gebe ich mal Curt recht...EU weit sind zwingend immer die gleichen Mindest-garantie-fristen. Welche Garantie-zeit hast du denn bekommen?

bastelbaer 24.05.2007 23:02

:surprise:Da widerspreche ich heftigst.:stumm::fastfood:

Man muss klar zwischen Gewährleistung und Garantie trennen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Was ihr meint ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Sie beträgt bei Neuwaren 2 Jahre wenn ein Endverbraucher eine Sache bei einem gewerblichen Anbieter kauft. Sie kann nicht verkürzt werden und ist inzwischen EU- weit relativ einheitlich geregelt.
Dazu kommt noch, dass der Vertragspartner, also einfach gesagt derjenige, dem man das Geld gibt für dafür geradestehen muss, dass die gekaufte Ware frei von Sachmängeln ist. Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, nur der Händler ist Ansprechpartner, auch für die Nacherfüllung bei Mängeln.
(Bei gebrauchten Waren kann der gewerbl.Verkäufer die Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher auf ein Jahr herabsetzen, aber NUR bei gebrauchten Waren und falls er es vergisst, vertraglich zu regeln, gelten auch hier die 2 Jahre...)

Davon getrennt:
Die Garantie ist eine absolut freiwillige Leistung und steht dem Verbraucher als MÖGLICHE Leistung NEBEN der Gewährleistung oft auch noch zur Verfügung.
Da die Leistung absolut freiwillig ist, ist sie z.B. in Art und Umfang nahezu völlig frei bestimmbar, d.h. ob 2 oder 3 Jahre oder nur eine Woche oder gar nicht regelt der Garantiegeber. (BMW gibt z.B. meines Wissens gar keine Garantie, sondern regelt nach eigenen Auskünften alles sehr kulant über Gewährleistung:gruebel:-um die sie nicht auch noch herumkommen zum Glück)
Garantiegeber können z.B. der Händler oder der Hersteller sein, in der Praxis ist es meistens der Hersteller.
Der Garantiegeber kann auch die Bedingungen bestimmen, unter denen der die Garantie gibt, also wie üblich z.B. die Wartung in einer dafür qual. Fachwerkstatt.

Für den Verbraucher spielt es oft keine Rolle, ob es nun Garantie oder Gewährleistung ist, die sein defektes Auto wieder in Fahrt bringt.
Für den Händler oder Hersteller ist das schon entscheidend..... läuft es über Garantie von Daihatsu, zahlt Daihatsu den Schaden auch dem Händler, läuft es über Gewährleistung, dann bleibts beim Händler hängen....
Da die Abrechnung der Nacherfüllung vom Verbraucher oft gar nicht wahrgenommen wird, vermischt sich Garantie/Gewährleistung im Sprachgebrauch.

Daihatsu könnte also tatsächlich unterschiedliche Garantien in versch.Ländern geben, (wäre aber meiner Meinung nach unklug, dies in der EU-Zone zu tun...

Grüße
David

321 25.05.2007 01:10

Eben.

So wie es bastelbaer sagt: Gewährleistung klar: 2 Jahre (obwohl auch diese sehr eigenwillig ausgelegt werden können: Citroen gibt z.B. auf Polster nur 1 Jahr Gewährleistung - danach muss man als Kunde nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.).

Der deutsche Materia hat 3 Jahre Garantie, und zwar:

"allgemeine 3-Jahres-Fahrzeuggarantie bis 100.000 km, 3-Jahres-Lackgarantie
und die 8-Jahres-Garantie gegen Durchrostung (jeweils ohne km-Begrenzung)"

Die sei laut Aussage des Händlers bei Importfahrzeugen nämlich anders!

mv4 25.05.2007 07:38

Zitat:

Zitat von 321 (Beitrag 245389)
Eben.

So wie es bastelbaer sagt: Gewährleistung klar: 2 Jahre (obwohl auch diese sehr eigenwillig ausgelegt werden können: Citroen gibt z.B. auf Polster nur 1 Jahr Gewährleistung - danach muss man als Kunde nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.).

Der deutsche Materia hat 3 Jahre Garantie, und zwar:

"allgemeine 3-Jahres-Fahrzeuggarantie bis 100.000 km, 3-Jahres-Lackgarantie
und die 8-Jahres-Garantie gegen Durchrostung (jeweils ohne km-Begrenzung)"

Die sei laut Aussage des Händlers bei Importfahrzeugen nämlich anders!

das ist das was ich wissen wollte Danke!

....ja da frachen wir mal die Holländer unter uns wie es Dai bei Ihnen mit dem Materia macht?

Astro 25.05.2007 07:44

Zitat:

Zitat von 321 (Beitrag 245389)
Eben.

So wie es bastelbaer sagt: Gewährleistung klar: 2 Jahre (obwohl auch diese sehr eigenwillig ausgelegt werden können: Citroen gibt z.B. auf Polster nur 1 Jahr Gewährleistung - danach muss man als Kunde nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.).

Der deutsche Materia hat 3 Jahre Garantie, und zwar:

"allgemeine 3-Jahres-Fahrzeuggarantie bis 100.000 km, 3-Jahres-Lackgarantie
und die 8-Jahres-Garantie gegen Durchrostung (jeweils ohne km-Begrenzung)"

Die sei laut Aussage des Händlers bei Importfahrzeugen nämlich anders!

Da kann ich dich berühigen, wenn du ein Fahrzeug innerhalb der EU kaufst hast du auch die 3 Jahre EUROPAWEITE Garantie.

Diese Garantie MUSS dir jeder Vertragshändler gewähren, egal in welchem Land der EU.

Du kannst auch in jeder Werkstatt deines Vertrauens die Inspektionen machen lassen. Anders sieht es mit Kulanzsachen aus die wird vielleicht nicht der Händler machen von dem du das Fahrzeug nicht gekauft hast.

Diese Aussagen mit den Garantien ist und bleibt eine LÜGE der deutschen Händler um den Kunden an sich zu binden:intrigan: . Und ein Händler der mit diesen Sachen Agumentiert hat bei mir verloren:argue: , denn dem kann ich nicht mehr Vertrauen.

Ich sende dir gerne eine Kopie meines Serviceheft. Die gleichen Garantien.

Astro 25.05.2007 11:04

EU Fahrzeuge/Recht/Links
 
hier mal ein link zum ADAC, damit dürfte alle Fragen beantwortet werden.
Jeder Händler ist verpflichtet Sachmängel- und Garantieansprüche zu bearbeiten.

guckst du hier
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

guckst du weida
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

Alles klar:megacool: :megacool:

321 25.05.2007 11:21

So, ich hab gerade nochmal mit dem Händler telefoniert:
Es gibt bei Daihatsu wohl nicht sowas wie europaweite Garantie. Die Garantien sind wohl von Land zu Land verschieden und teilweise ergeben sich die Unterschiede erst im Detail, nämlich was mit von der Garantie abgesichert ist und was nicht.

So gab es z.B. wohl schon Fälle, in denen die Batterie nicht Bestandteil war und der Händler bzw. der Kunde auf den Kosten sitzen geblieben ist.
(Zur Beruhigung: Diese hat bei deutschen Fahrzeugen 3 Jahre Garantie.)


Und ganz am Rande: Importfahrzeuge lohnt sich eh nicht unbedingt: Wir haben für unseren auch weniger als 300€ mehr bezahlt, als für den gleichen als holländischen Import. Dafür tu ich mir den Stress mit Hinfahrt und Heimfahrt nicht an. Da kostet alleine das Bahnticket pro Person schon 100€.

321 25.05.2007 11:27

Zitat:

Zitat von Astro (Beitrag 245410)
hier mal ein link zum ADAC, damit dürfte alle Fragen beantwortet werden.
Jeder Händler ist verpflichtet Sachmängel- und Garantieansprüche zu bearbeiten.

guckst du hier
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

guckst du weida
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

Alles klar:megacool: :megacool:

Ja, da steht aber zum Einen fälschlicherweise 2 Jahresgarantie, anstelle von 2 Jahresgewährleistung.

Und zum anderen, was ich eben meinte:

"Es gilt der Garantie-Umfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, wobei die Garantieleistungen zwar je nach Hersteller unterschiedlich, innerhalb der Gemeinschaft jedoch nahezu gleich sind."

Also habt ihr eine Garantie, so wie sie in Holland für Daihatsus gegeben wird.
Diese könnt ihr vermutlich europaweit einfordern/einlösen, aber es ist bei Daihatsu nicht sicher, ob es dieselbe wie in Deutschland ist, da wie gesagt es anscheinend bei Daihatsu viele verschiedene Garantiedauern und -umfänge in Europa gibt.

bastelbaer 25.05.2007 12:05

Interessante Links vom ADAC..... sicher auch gut, sowas mal zusammenzufassen nur leider sachlich bißchen daneben, aber wie soll da jemand erkennen, der sich nicht ständig mit dem Thema befasst (beruflich befassen muss...).
Ausdrücklich @ Astro:gut, dass Du den Link gepostet hast, auf den ersten Blick trifft es das Thema voll und erklärt viele Fragen!:zustimm:

für den Verbraucher schön was geschrieben und wenn der ADAC das schreibt, musses ja richtig sein:nixweiss:. Könnte echt nene Hals kriegen, wenn ich sehe, dass anscheinend noch nicht mal DIE Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten können...:argue:
Außerdem stellt sich das schriftlich immer so schön dar, dass man die Arbeiten überall ausführen lassen kann usw.... aber in der Praxis ist vieles Kulanzsache und da wirds eben manchmal schwierig.
Zudem ist die Garantie ja völlig freiwillig und wenn die in den Vertragstext schreiben, dass die nur Garantie geben, wenn die Arbeiten in einer Daihatsu-Werkstatt ausgeführt werden müssen, dann gilt das. Bei Garantie (im Gegensatz zur Gewährleistung) ist die Gestaltung eben völlig frei.

Zu dem Beispiel mit Citroen und den Sitzen: Citroen hat Recht, wenn sie nach einem Jahr den Beweis vom Kunden fordern, dass er beweisen soll, dass der Fehler am Polster schon von Anfang an vorlag. Rechtlich liegt der Zeitpunkt, "ab wo" die Beweislastumkehr greift sogar schon nach 6 Monaten....
So ist es für Händler (egal welche Ware) relativ einfach, den schwarzen Peter auf den Kunden abzuschieben. Der Kunde hat zwar zwei Jahre Gewährleistung aaaaber.... nach Ablauf des ersten halben Jahres hat er es schwer, weil die Beweislast bei ihm liegt.
Ist echt irre, da gibts schon ne Schuldrechtreform im Jahr 2002 und die schaffen es nicht, eine verbraucherfreundliche Formulierung ins Gesetz zu nehmen sonder so ne Art Geschenk für gewerbliche Händler zu texten, die ihnen immer ne Hintertür offen lässt.:nixweiss:
Zum Glück gibts Händler, die noch offen und ehrlich mit ihren Kunden umgehen und sich nicht auf ihr (gutes) Recht berufen....:top:

Sehr interessante Info, dass die Garantieumfänge bei Daihatsu in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Hätte ich mir persönlich gar nicht vorstellen können, dass die da Unterschiede machen....man lernt nie aus.

***so und jetzt ist Zeit für nen kurzen Werbeblock***:mrgreen:
Guter Ansprechpartner bei Problemen jeglicher Art mit Gewährleistung/Garantie/bockigem Händler ist (neben dem Anwalt des Vertrauens) immer die Verbraucherzentrale mit ihren Beratungsstellen in vielen Städten... leicht zu finden, günstig....z.B. VZ NRW Rechtsberatung 6,- EUR, Rechtsvertretung (Beratungsstelle schreibt Händler an und setzt Recht des Verbrauchers durch 18,- EUR)
****Ende Werbeblock*** man möge mir verzeihen:versteck:
ich versuch mich auch mal kürzer zu fassen...nächstes Mal:steinigu:

Grüße
David

Astro 25.05.2007 12:46

alles schön und gut, aber wo steht das es Unterschiede in den Garantien/Gewährleitungen gibt??

Das ich die Insprktionen in einer Vertragswerkstatt machen lasse ist eh klar, zumal die eher über evtl. auftretende Schwachpunkte am Fahrzeug informiert sind und handeln können.

Die EU fordert und fördert den Kauf über grenzen hinweg, sollte sich ein Vertzragspartner (hier wohl DD) sich nicht daran halten dürfte es schwerwiegende Probleme mit sich bringen.

Kleiner Nachtrag:

http://www.anwalt.tv/redaktion/ratge...uwagenkauf.php


@ 321

Wenn du schon solche Fragen hier im Forum stellst, warum akzeptierst du dann nicht die Antworten die kommen?

Du hast dich doch eh schon entschieden und vertraust auf die Aussagen deines Händlers "ohne Nachweise vorgelgt zu bekommen". Dann ist die Welt doch in Ordnung.

321 25.05.2007 13:13

Ich akzeptiere doch die Antworten.
Lies doch aber auch mal, was ein (Fach-)Mann, wie bastelbaer dazu schreibt! Garantie ist ein Entgegenkommen des Herstellers und die Bedingungen für die Garantie sind frei vom Garantiegeber festlegbar! Auch Kulanz ist ganz und gar auf das Wohlwollen von Händler und/oder dem Hersteller angewiesen.

Ich wollte doch nur darauf hinweisen, dass die Garantiebedingungen und -umfang bei Daihatsu in Europa anscheinend unterschiedlich sein können. Und ich habe keinen Grund meinem Händler bei dieser Aussage zu misstrauen. Dazu hat er sich bisher zu sehr für uns reingehängt, und die Aussage kam auch erst nach der Unterzeichnung des Vertrages im Gespräch, das von mir auf Importfahrzeuge gelenkt wurde.

Und da wir eh einen für den deutschen Markt bestimmtes Fahrzeug haben, kann es mir eigentlich egal sein.
Ich wünsche dir natürlich, dass du keine Probleme mit Kulanz und Garantieumfang bei deinem Import-Materia hast / bekommen wirst!

Astro 25.05.2007 13:16

Wünsche dir viel spaß damit, aber das bleibt eh nicht aus:-)

321 25.05.2007 13:21

Danke!
Bekommen übrigens unseren Materia in der gleichen Farbe wie du. :)
Nur als 1.5er.

bastelbaer 25.05.2007 13:43

Ihr seid ja sooo gemein, als ich letzten November einen Neuwagen suchte, fand ich den Materia grottenhäßlich und habe praktischerweise einen Skoda Fabia gekauft.(zu dem ich auch noch stehe)

Zu Zeit wohne ich allerdings in direkter Nähe zu einem gut organisierten Daihatsu-Händler (Daih. Roespel in Alt Duvenstedt) und sehe den Materia und alle anderen haufenweise jeden Tag an mir vorbeifahren....und er sieht guuut aus!

Viel Spaß mit Euren Wagen, und da es eine zuverlässige Marke ist, hoffe ich, dass Ihr Euch gar keine Gedanken um sowas wie Garantie oder Gewährleistung machen müsst, sondern einfach nur Spaß am Fahren habt!

Grüße
David

lemon 25.05.2007 14:08

Die Niederländer heben die gleichen Garantiefristen:

http://www.daihatsu.nl/home/index.ph...sk=view&id=227

321 26.05.2007 01:24

...die Frage ist aber noch, ob sie die gleichen Garantiebestimmungen bzw -umfang haben.

Astro 26.05.2007 08:31

Zitat:

Zitat von 321 (Beitrag 245542)
...die Frage ist aber noch, ob sie die gleichen Garantiebestimmungen bzw -umfang haben.

ich gebe nochmals zu bedenken:

Garantie ist Garantie, dovon ausgenommen sind die Sachen die Speziell genannt werden. Im service/garantieheft stehen eben wie auch in Deutschland ganau die gleichen Sachen die von der Garantie ausgeschlossen sind.

Ich kopiere dir gerne das Serviceheft wenn es nötig ist.

3 Jahre Mobilitätsgarantie habe ich ebenfalls.

Und mal erhlich, wenn du sagst es alles eine freiwillige Sache, warum streiten wir uns dann um einen Punkt, der überflüssig ist.:nixweiss:

Übrigens braucht ein Daihatsu keine Garantie, nur OEL, WASSER, SPRIT.:kleeblat: :kleeblat:

War bei unserem Sirion auch so die letzten 5,5 Jahre.;D

Ich denke das Thema sollte jetzt geschlossen werden.

321 26.05.2007 09:20

1. Wir streiten uns nicht, wir diskutieren (und das in einem Diskussionsforum - verrückt, nicht?). ;)

2. Habe ich nirgends behauptet, sondern nachgefragt, ob jemand von Deutschland unterschiedliche Garantiebedingungen hat. Und da die meisten Import-Materias aus Holland kommen, habe ich natürlich zuerst an diese gedacht.

3. Hast du mich etwas missverstanden: Das Anbieten einer Garantie ist freiwillig, und der Umfang und die Art der Garantiebedingungen können frei festgelegt werden. Wenn ein Garantiefall eintritt, dann kann man sich darauf berufen, da die Garantie ja Vertragsbestandteil ist.

Und wenn du sagst, dass bei dir der gleiche Umfang (also auch die gleichen Teile, die von der Garantie abgedeckt sind) wie bei den deutschen Fahrzeugen in deinem Serviceheft drin steht, dann glaub ich dir das gerne und freue mich für die, die ihren Wagen aus Holland mit den gleichen Garantiebedingungen wie in Deutschland bekommen haben.

Astro 26.05.2007 09:25

Bitte Thema schließen
 
Bitte den Moderator dieses Thema zu schließen.

Rainer 27.05.2007 08:47

Es gibt keinen vernünftigen Grund diesen Beitrag zu schließen. Viel eher wäre es besser noch ein echtes Statement von Daihatsu einzuholen damit die rechtliches Situtation klarer wird. PRINZIPIELL ist der Hinweis darauf dass es aber unterschiede geben KANN sehr hilfreich, dann fragt man zumindest vielleicht einmal mehr beim Händler/re-importeur nach....

Astro 27.05.2007 10:05

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 245680)
Es gibt keinen vernünftigen Grund diesen Beitrag zu schließen. Viel eher wäre es besser noch ein echtes Statement von Daihatsu einzuholen damit die rechtliches Situtation klarer wird. PRINZIPIELL ist der Hinweis darauf dass es aber unterschiede geben KANN sehr hilfreich, dann fragt man zumindest vielleicht einmal mehr beim Händler/re-importeur nach....

ok, das sehe ich ein. Nur muss man doch nicht ständig auf seinen Standpunkt beharren, wenn man nichts gegenteiliges vorzuweisen hat.

@Rainer

Aber der Standpunkt von Daihatsu würde mich auch sehr interessieren, mir gegenüber wurde nur mitgeteilt ich sollte auf die Ausstattungsvarianten achten.

Habe ich gemacht und ist auch sehr wichtig, sonst könnte es einige Überraschungen geben.


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