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@all L251-Fahrer: Tieferlegung vs. Betriebserlaubnis!!!
Hallo zusammen,
hatte am Donnerstag Morgen (06.10.) ein Scheiß-Erlebnis. Ich fahr (vorschriftsmäßig mit 120) mit meinen drei Kollegen (Fahrgemeinschaft) auf der AB Richtung Arbeit, als knapp vor mir ne Streife einschert. Ich denk mir noch: "Idioten, was scheren die jetzt so knapp vor mir ein -- noch nie was Sicherheitsabstand gehört?" *grrr* Dann ging auf dem Dach die Leuchtschrift "Bitte folgen" an, und ich wusste es. "Autobahnpolizei, blahblahblah, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte..." Nachdem sie dann auch noch alle ABEs begutachtet hatten, haben sie festgestellt, dass ich ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin. :eek: So steht’s zumindest im Teilegutachten der Tieferlegungsfedern drin. Sinngemäß: Beim Verbau der Federn erlischt die Betriebserlaubnis. TÜV-Eintragung erforderlich. :roll: Naja, jetzt hab ich ne Anzeige am Hals, 3 Punkte und ne Geldstrafe!! :x Das war wohl die erste Tat zum Schichtbeginn der zwei Grünen. *grrr* Geschafft, wieder einen erlegt. :evil: Ich hatte noch "Glück", da sie mich ohne gültige Betriebserlaubnis weiterfahren ließen... *wiegrosszügig* Mein Händler von dem ich den Cuore am Tag der Erstzulassung mit 15"ern und Tieferlegung übernommen habe, meinte damals, dass ich nichts eintragen müsse, die ABEs und Teilegutachten wären ausreichend. Darauf hab ich mich verlassen und die Papiere ungelesen in der Tasche im Handschuhfach verstaut. *dummbin* Die Eintragung übernimmt jetzt mein Händler. Über den Rest reden wir noch ein ernstes Wörtchen, auch wenn er davon noch nichts weiß. Habe auch schon mit benrocky telefoniert, bei ihm ist die Tieferlegung auch nicht eingetragen. Dies betrifft nur Cuore, bei denen die Tieferlegung aus dem Zubehör verbaut wurde. Es gab auch ein Sondermodell mit 15" und Tieferlegung, bei dem schon alles eingetragen ist. Gruß MArtin PS.: Meine Nebelscheinwerfer haben sie auch bemängelt, da auf der Scheibe kein Prüfzeichen ist. Das ist aber außen am Zierring aufgeprägt... (Hampelmänner) Naja, und meine Lippen haben ihnen auch nicht so gefallen. Ne Beanstandung hab ich aber nur wegen der Tieferlegung bekommen... |
ach du scheiiiiiiiiiiiiiiisse....
Aber ich denke mal die Rennleitung kann nichts dafür dass dein Händler die teile nicht ordnungsgemäß eingetragen hat, DAS ist ja eigentlich die frechheit pur..... Finde es aber gut dass du die anderen warnst dass sie sich darum kümmern sollten, auch wenn du als quasi "versuchskaninchen" nun nichts mehr davon hast. |
Wäre ja noch schöner, wenn ich das für mich behalten würde, dann müßte ich mich ja echt schämen...
... was ich ja eigentlich ja auch jetzt schon tue, da ich die Sache so verpeilt habe. Hätte ja mal selbst ins Teilegutachten schauen können... *hmpf* Gruß MArtin |
Ach ja, habe auch schon mit Pio Traschke aus der Homologationsabteilung bei Daihatsu Deutschland telefoniert, der über die Sache echt erstaunt war. Er meinte auch gleich, dass die Federn eingetragen werden MÜSSEN!.
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MMh sehr merkwürdig, dass dein Händler sagte die müssten nicht eingetragen werden.
Meine Federn mussten zusammen mit den Reifen bei TÜV vorgeführt werden und ich hab den Wisch gekriegt. In den Fahrzeugschein müssen sie aber nicht zwingend rein. Greetings Stephan |
naja selber schuld würde ich sagen. Das Federn eingetragen werden müßen versteht sich von selbst ich frag mich was du für nen Händler hast der dir so ein schwachsinn erzähl. Bei dem würde ich mal aufmaschieren und ihn mal zur rede stellen, andereseits wäre es aber auch deine pflicht gewesen in das teilegutachten zu sehen wie du schon sagst da stehts ja drin....
versuch dich mit dem händler zu einigen er hätte dich zumindest darauf hinweisen müssen/sollen ansonsten sei man wirklich froh das die dir die karre nicht an ort und stelle stillgelegt haben... |
Ob es seine Pflicht ist ins Teilegutachten zu gucken seh ich anders.
Wenn ein Händler mir etwas sagt glaube ich ihm das normalerweise. Außerdem habe ich nichtmal ein Teilegutachten von meinen Federn zu Hause. Greetings Stephan |
Selber schuld? Ich sehe das etwas anders, nicht jeder weiß was eintragungspflichtig ist. Ein Händler muß es aber wissen und den Kunden darauf hinweisen.
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bestreite ich ja nicht. natürlich muß der händler einen darauf hinweisen. Trotzdem kann man denk ich erwarten das man sich ein teilegutachten ansieht. Man erkundigt sich doch außerem auch vorher über sowas oder nicht? Ich kann mich auch nicht beim Händler beschweren wenn ich mein Auto gegen nen Baum gesetzt habe weil er mir nicht erklärt hat das ich die Bremse treten muß um langsamer zu werden - im ernst ist halt scheiße gelaufen aber eben auch etwas selbst schuld.
Lerne draus tag die federn ein und wenn du glück hast übernimmt der händler dir die kosten die dir entstehen. Die Punkte bist auch wieder los also gibt schlimmeres. Just my own opinion :D Gunnar, der bei ner Polizeikontrolle auch in schwierigkeiten kommen könnte :roll: |
Ist ja echt scheisse MArtin, nur ich muss auch sagen man sollte ja mal ab und zu in die Papers schauen gelle ;-) ?
Bei mir wurden die Federn auch direkt eingetragen. Steht auch in der ABE von Eibach drin. Aber Ok, meine Spurverbreiterung ist auch nicht eingetragen, was soll es... Aber mit Deinem Händler würde ich schon mal deutlich sprechen, zumal Du ja die Federn mit Bestellt hast. Hatte ja auch bei Bestellung die Federn geordert. Bei Abholung war alles eingetragen. Gruss Torsten P.S. Ärger Dich nicht zu viel, ändern kann man ja jetzt eh nix mehr. |
entschuldige mp376... :wink:
ahh mein lieblingsthema :D 1. jeder fahrzeughalter(der fahrer ist auch verantwortlich!) ist für die betriebssicherheit selbst verantwortlich, rechtlich kann man dem händler wohl nix 2. es steht alles in der ABE/Teilegutachten drin. 3. tieferlegungsfedern müssen nicht zwingend eingetragen werden, es gibt welche mit ABE und diese sind eintragungsfrei gibts aber nur bei weit verbreiteten autos und gilt nur in verbindung mit serienteilen (vorallem räder!) oder mit denen die in der abe freigegeben wurden! 4. auf jede streuscheibe gehört ein prüfzeichen, check das aber nochmal @mannheimer ich denke nicht, dass du ne ABE zu den federn hast :wink: du hast bestimmt ein teilegutachten und nur diese müssen eingetragen werden, abe´s können eingetragen werden, müssen sie aber nicht @mp376 red mit denem händler und dann wist du wohl die strafe schlucken müssen :( :wink: gruß klasse |
Also, hier nochmal eine kleiner Erklärung:
Wie ich im ersten Beitgag bereits geschrieben habe, übernimmt der Händler die Eintragung -- wär ja noch schöner! Über die Bezahlung der nächsten Inspektion reden wir noch!! :evil: Die Strafe an sich ist nicht so wild, mich ärgern halt die Punkte -- wegen so nem Scheiß!! Dass Prüfzeichen muss NICHT auf der Streuscheibe sein. Ich habe auch nicht gewußt wo es ist und habe dirkt bei Hella angerufen. Dort habe ich die Auskunft bekommen, dass es am unteren Rand des Zierrings aufgeprägt ist. So tief wie ich die NSW angebracht habe sieht man es nur wenn man auf den Boden liegt und gen Himmel schaut. Hehe, den Bullen will ich sehen, der das bei der nächsten Kontrolle macht, am besten noch bei Regen oder nasser Straße! :twisted: Hella schickt mir ne Zeichnung und ne Erläuterung zu, damit sollte die Sache dann gegessen sein!! Ich ärgere mich ja auch selbst und über meine Dummheit. Hatte deswegen schon überlegt, die Sache ohne den Vorfall zu schreiben, nur als Hinweis, dass die Federen eingetragen werden müssen. WIe gesagt mein Händler war ganz baff, als er das erfahren hat. Passiert mir auch nicht mehr, dass ich mich auf den verlasse, auch wenn Pio Traschke meinte, dass mein Händler normalerweise sehr gewissenhaft ist... Gruß MArtin |
komisch, dass hella das so sagt...
hier steht was anderes Zitat:
klick vielleicht geht man davon aus, das der zierring auch außen liegt und damit immer zu sehen ist ich kenne das auch nur so, dass die leuchten direkt auf der streuscheibe gekennzeichnet sind jede leuchte hat auch einen zahlencode aufgedruckt, dieser sagt aus wozu die leuchte bestimmt ist frag jetz nich welche zahl für nebelleuchte gilt :oops: ich weiß nur, dass die 5 für seitenblinke gilt ich will mich jetzt auch nicht über kennzeichnungen streiten, das wollte ja nicht mal die pozilei ach ja, übrigens musst du auch dafür sorgen, das kennzeichnungen klar und deutlich erkennbar sind... gruß klasse |
Hallo, lieber Martin !!
Mein herzliches Beileid !! Sowas ist immer ärgerlich. Ich wurde auch schon von den Bullen verarscht und durfte den L80 schon 3 Mal zum TüV bringen :cry: Die gönnen einen aber auch gar nix :evil: LG Mike |
Zitat:
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Zitat:
Deine Kenntnisse auf diesem Gebiet sind ja absolut spitze ! Ist mir fast Peinlich :-( Gruss Torsten :-) |
peinlich? so ein blödsinn :)
jeder hat seine stärken und schwächen und schwächen habe ich genug gruß klasse |
@streuscheiben markierung
was ist mit den klarglasstreuscheiben? haben die die markierung auch auf der scheibe oder irgendwo am gehäuse? |
die markierungen sind auch dort auf der scheibe :wink:
zwar keine streuscheibe mehr, aber diese inaktuellität wird man den richtlinien verzeihen können der sinn und zweck ist entscheident gruß klasse |
Ja, mit solchen Autos fällt man immer auf, da kann man sich gleich hinten auf´s Auto die Adresse und Telefonnummer aufschreiben. :lol: :versteck:
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Hallo,
auch wenn ich ein bisschen später schreibe, aber ich habe da wirklich die gleichen Erfahrungen gemacht, wie MArtin! Da von eigenem Verschulden zu sprechen, halt ich ehrlich gesagt, für etwas übertrieben. Gut, wir hätten in die ABE gucken können, aber ich sag mal folgendes: ich habe meinen Händler EXTRA diesbezüglich gefragt, ob die Federn und Felgen eingetragen werden müssen (beim Kauf) und er meinte auch wörtlich zu mir: "Nein das reicht aus, wenn die ABE im Auto vorhanden ist. Diese ist lediglich mitzuführen. Eingetragen wird es dann bei einem evtl. Verkauf bzw. Neu/Ummeldung". Das war NICHT der gleiche Händler wie von MArtin, also schien es da wohl nicht so klar zu sein, welche Vorgehensweise hierfür notwendig ist. Und wenn mein Händler mir das sagt, gehe ich eigentlich davon aus, dass ich mich auch auf die Aussage verlassen kann. Schöne Grüße Thomas |
@benrocky
das ist ja das problem, du hast keine abe zu den teilen, ansonsten hat der händler sogar völlig recht! die "definition" von teilegutachten und abe ist dabei wichtig gröbster unterschied ist eigentlich schon aus dem namen abzuleiten: abe - allgemeine betriebserlaubnis -> anbauen und fahren, weil es hat ja die erlaubnis (vorrausgesetzt im zusammenhang stehende teile sind original - felgen-tieferlegung, reifen-lenkrad usw.) teilegutachten - ist ein gutachten über das teil und braucht erst eine berechtigung zum betrieb am fahrzeug, es ist also keine betriebserlaubnis! gruß klasse |
Hallihallo,
also ich habe mal eben etwas in den Prospekten von Rene geplättert. In JEDEM Daihatsu Zubehör-Prospekt (Applaus, diverse Cuore, Charade, Terios Gran Move, ...) war bei den Tieferlegungsfedern ein dickes rotes Sternchen, welches auf eine nötige Eintragung hinweist! So etwas sollte auch einem Händler direkt ins Auge fallen!!! beste Grüsse EVA |
Im Zubehörkatalog des L251 gibts zur Eintragung keinen Hinweis!!
Ich werd auf alle Fälle am Montag mit meinem Händler ein Hünchen rupfen! Vielleicht sogar nen ausgewachsenen Vogel Strauss... *grrr* Gruß MArtin |
@Martin
Das ist echt Sch****. Weis du schon wieviel Strafe du aufgebrummt bekommst? Zum Händler kann ich nur sagen das es nicht schön ist das er es dir falsch gesagt habt aber nobody is perfect. Sowas kann aber darf eben nicht passieren aber jeder von uns macht fehler dafür sind wir Menschen. Gruß Gaston |
@Gaston:
Strafe ist eientlich recht gering, falls ich mich nicht verhört habe sind es "nur" 40€. Die Punkte ärgern mich viel mehr! Gruß MArtin |
Mmmh, dass kann ich dir gut nachvollziehen.
Diese drei Punkte würden meinen Führerschein kosten ... Greetings Stephan |
Oh Mann !!
Ihr macht mich ganz ängstlich. Wenn ich mal mit meinem L251 in eine Kontrolle komme :roll: Ich hab nix, aber auch gar nix eingetragen . Gut, bei uns bekommt man einfach ein Aufgebot zum Tüv zu gehen und sein Auto prüfen zu lassen. Die Oberkacke ist, dass man bei uns jedes Scheissding, einzeln eintragen lassen muss . D. h dann 40 Euro für die Felgen, nochmal 40 für die Federn etc. Solange keiner meckert fahre ich so rum :wink: LG Mike |
leute seit dem 1.10.2005 müssen alle sachen im schein stehen und abe's sind unnütz geworden. wusste ich auch nicht aber da vor kurzen im freundes kreis ein auto zugelassen wurde hat die nette frau beim strassenvehkers amt das gesagt. ist doch klar jetzt macht die rennleitung besonder jagt auf die autos,leider.
@martin mach dir nichts draus habe auch drei punkte für überstehende räder bekommen weil der händler sie nicht ein getragen hat. |
Zitat:
welches urteil / beschluss soll das sein? |
Zitat:
Hast du schon soviele Punkte :eek: :?: Ich habe im Feb. 1 Punkt bekommen als ich den Unfall bei Glatteis hatte aber der Punkt ging mir am A**** vorbei da es mein erster war. 40 € geht eigentlich, ich musste im Feb. 75 € zahlen das hat mich mehr geärgert als der Punkt |
@ beifahrertür: Es gibt seit dem 01.10. keinen Fahrzeugbrief und Schein mehr,
sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Was es damit aufsich hat weiß ich aber auch nicht genau. @g.m.: Ich hab überhaupt keine Punkte, aber Probezeit ;) Greetings Stephan |
Darf man in der Probezeit nicht mehr als 3 Punkte haben?
Gruß Gaston |
in der probe zeit ist der lappen dierekt weg wenn so was ist wie nicht eingetragene sachen und so.
@beifahrertür das muss komplett drin stehen so wie es verstanden habe aber um es genau zu wissen müsstest du mal bei sva nachfragen, die können dir das mit sicherheit genau sagen. ja es ist jetzt so wie stephan es geschrieben hat es gibt keinen brief mehr wo du drauf sehen kannst wieviel vorbesitzer dein auto hatte leider . so ist der weg für betrüger offen. |
In der Probezeit ist für so ziemlich alles der Lappen weg.
Z.B 121 km/h auf der Landstraße. Und sobald es auch nur 1 Punkt gibt. Zum Thema Zulassungsbescheinigung: Es sind nur noch die letzten beiden Besitzer des Fahrzeuges aufgelistet. Das klassische Eintragen in die Fahrzeugpapiere fällt komplett weg. Man benötigt lediglich noch die TÜV - Gutachten, die dann aber mitzuführen sind! Eine Änderung der vorhandenen Papiere ist aber nicht nötig, erst wenn das Auto umgemeldet wird. Greetings Stephan |
Hallo,
Zitat:
Bis denne Daniel |
Mmh keine Ahnung die Info habe ich so aus der Fahrschule erhalten.
Ich hab sie allerdings auch nicht überprüft... Da hieß es auch, dass es Nachschulung und Verlängerung auf 4 Jahre gibt, wenn man <20 km/h zu schnell ist. Greetings Stephan |
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Hallihallo!
Ich nochmal. Im Daihatsu Zubehörprospekt für den Cuore L251 ist dieser Hinweis ebenfalls, siehe Foto unten!!! Ich würde an Deiner Stelle eine ganze Straußenfamilie rupfen. Auch durch die Schulungen und Verkaufsunterlagen von Daihatsu hätte er es wissen MÜSSEN. Ich würde da auch mal bei grün/weiß nachfragen und denen die Sache schildern. Wenn ggf. Dein Händler ein Schreiben aufsetzt dass er Dir falsche Informationen gegeben hat läßt sich ggf. mit den Sherrifs reden wegen der Punkte. beste Grüße und Kopf hoch EVA |
Hast recht, schande, hab gerade nochmal nachgeschaut... :(
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[quote="whitecuore"]in der probe zeit ist der lappen dierekt weg wenn so was ist wie nicht eingetragene sachen und so.
[quote] wurde das geändert? hab 96 "nur" ein nachschulung und einen punkt fürs höhergelegte moped bekommen. |
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