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Fahrersitzerhöhung um 4 cm
Diversen YRV-Drivers habe ich am grossen Treffen meine original Daihatsu Fahrersitzerhöhung präsentieren dürfen.
Viele fanden das toll oder begehrenswert. Also, wer eine solche sich einbauen lassen will, der sollte doch mal mit seinem Dai-Händler Kontakt aufnehmen. Kostenpunkt inkl. Einbau so um die 100-150 Euros. Der Fahrersitz ist danach um 4 cm erhöht, was beim YRV sehr angenehm ist und man eine bisschen bessere Übersicht bekommt. Ich hab's machen lassen, weil meine Frau nur 1,53 Meter gross ist und es ohne Fahrersitzerhöhung für uns keinen ÜRF gegeben hätte. So hat sie keine Probleme mehr, und auch für mich mit 1,87 Meter Höhe habe im ÜRF trotz dieser Erhöhung keine Probleme. Die Fahrersitzerhöhung ist leider fix, aber alle anderen Funktionen bleiben unverändert, also Neigungsverstellung, Rücklehne oder nach vorne oder nach hinten. Gruss, Inday PS: bei mir war diese Fahrersitzerhöhung sogar im Grundkaufpreis inbegriffen; so als kleines Dankeschön des Händlers, dass er ein Auto verkaufen konnte, denn ohne diese Erhöhung hätte ich den YRV nicht gekauft :D :D :D |
Ja, genau, kann mich SEHR gut daran erinnern. Ich hab das auch umgehend Petra erzählt, aber sie streckte mir nur ihr Zunge entgegen ;) *gggg*, aber ich finds toll das es sowas gibt. Und ich darf sagen man sitzt WIRKLICH sehr gut darauf, ich durfte ja einmal probesitzen! :)
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ja ABER ich bin 158CM .... da brauch ich die 4 CM nicht :P
Pah... in MEINEM Reisepass steht 158cm.. schluss da mit Offtopic... gibts wohl nicht... Sitzerhöhung finde ich prinzipiell ja eine Gute Sache! |
@Inday
Kannst du bitte mal versuchen eine Teilenummer ausfindig zu machen für diese Fahrersitzerhöhung? Ich WEISS das viele Händler in Österreich dieses teil leider nicht einmal kennen weil die info bis dato NICHT zu uns vorgedrungen ist :( |
@Rainer,
ich habe gerade mal mit dem Generalimporteur CH geredet. Mann, war der unkooperativ. Wäre das ein Autoverkäufer gewesen, ich wäre dem einfach aus dem Laden gelaufen. Wie auch immer, das Ersatzteil heisst "DIN-E01". Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen. Ach ja, Kostenpunkt bei uns Fr. 123.75, was etwa 80 Euros sind. Er meinte noch, dass es dieses Teil nur in der Schweiz geben würde :nixweiss: und sie nicht ins Ausland liefern würden. Aber wenn Du Interesse hättest, könnte ich Dir natürlich so ein Teil bestellen und es Dir schicken. Gruss, Inday |
Hey SUPER, danke schonmal für die info!
Werd mal bei Daihatsu Deutschland nachfragen. Ich für mich will es eigentlich nicht, aber ich habe schon mit ein paar Händlern gesprochen warum sich denn der YRV so schleppend verkauft. EINE der Antworten war dass im YRV sich das Armaturenbrett in der Windschutzscheibe spielelt bei kleineren Personen und es gäbe auch keine Lösung dafür.... Weisst du, irgendwie denke ich Daihatsu bräuchte intern jemanden der sich um sowas kümmert oder zumindest mit daraum kümmert, eine art "Händleransprechpartner", obwohl es das sicher gibt (in Deutschland) aber sicher nicht in Österreich! :( Das sind unnötige kleinigkeiten mit denen man sich das Geschäft vermasselt.... :cry: |
Zitat:
Was ich auch nicht versteh, ist, warum Daihatsu dies nicht einfach mit einem kleinen "Facelift" (wie die Kopfstützen hinten) diese variable Fahrersitzerhöhung wie im L251 oder Sirion II nachgerüstet hatte; wenigstens für die späteren Jahrgänge 2003-05. Was hätte das mehr gekostet, wahrscheinlich keine 20 Euros. Und warum gibt's im ÜRF kein höhenverstellbares Lenkrad? Manchmal verstehe ich die Autokonstrukteure wirklich nicht. |
Da muss ich die Konstrukteure mal in Schutz nehmen (bin ja selbst bald einer :D ), die können da sicher nichts dafür. Schuld sind an solchen Sachen immer die Kaufleute, die um jeden Preis auch noch den letzten Penny rausquetschen wollen. Weil das ja bei soundsoviel hunderttausend Fahrzeugen soviel Geld spart! Dass man wegen solcher gesparten Kleinigkeiten auch ganz schnell gar nichts mehr (oder zumindest deutlich weniger) verkaufen kann und damit viel mehr zusetzt als man einspart, musste ja Opel erfahren. Dort hat man wohl im allerletzten Moment nochmal die Kurve gekratzt.
Grüße Thomas |
tj wenn die konstrukteure dürfen wie sie könnten, dann wäre einiges anders am yrv
es zieht sich aber durch alle baureihen und baujahre, dass verbesserungen meist sehr sehr spät oder gar nicht kommen :evil: die kosten sind dai. meist wichtiger als kleine verbesserungen, zum glück sind die autos echt haltbar und brauchen da meist keine verbesserungen ich würd den normal-yrv-fahrern zur sitzhöhenänderung raten, denn die erhöhte sitzposition ist bei einem van-artigen fahrzeug ja das intressante gruß klasse |
Zitat:
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Also, ich gehe davon aus, dass nicht die Sitzhöhenverstellung sondern eine zusätzliche starre Erhöhung um vier Zentimetern gemeint ist. Nun, ich bin so der Stangentyp. Heißt 180cm hoch, kaufe Hosen von der Stange (passt) und habe im Gegensatz zu vielen Anderen den Tacho voll im Blickfeld. Auch wenn ich den Sitz in der Höhe verstelle. Da nicht jeder so symmetrisch gebaut ist, ich erinnere an „kann den Tacho nur unter 80 oder über 120km/h erkennen“, dürfte solche eine starre Sitzhöhenverstellung auch nicht unbedingt der Fahrzeug-Update-Knüller sein. Als Dreingabe für kleinere Menschen, OK, aber als Direkteinbau ist das eher nicht geeignet. Abgesehen davon, ich für meinen Teil sitze hoch genug. Ärgerlich empfinde ich eher die Sitze (wenn man besseres gewohnt ist, siehe Honda), welche sich nicht gerastert genug und einstellen lassen. Von der Neigung der Sitzlehne mal zu schweigen. Und wenn man schon von Verbesserungen beim Ürf spricht… Alles, was es bei diesem Fahrzeug zu bemängeln gibt, wurde im Sirion II verwirklicht. Außer, es ist kein Ürf mehr :(
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Okay, alles klar.
Ich habe heute mit Daihatsu telefoniert. Die Sache ist so einfach dass es schon wieder fast weh tut. Die Sache ist die, wenn man den Sitz in der höhe verändert dann ist das EINTRAGUNGSPFLICHTUNG für eine Einzelperson da dieses teil KEINE EU Genehmigung hat (was ja in der Schweiz scheinbar nichts ausmacht). Das problem ist aber dass sich durch die andere höhe unter umständen gefährliche Situationen ergeben können (Front/Seitenairbag bei auslösung und Sicherheitsgurtposition). All das passt nicht mehr und müsste ÄUSSERST umfangreich getestet werden (crashtest usw) --> ZU TEUER für Europa, deshalb nur in der Schweiz! |
EU tut weh :(
Somit müsste es für ein in der EU verkauftes Fahrzeug auch eine Vorschrift der Fahrermindestgröße geben. Wenn nicht, sofort vorschlagen. Auweia, Schmerz lass nach |
Hallo,
das ist doch Quatsch. Da können Personen fahren, die 1,55 groß sind, und auch Personen, die 2,05 groß sind. Ist schon klar, dass nicht nur der Oberkörper 50 cm größer ist, aber 20 bis 25 cm sind auf jeden Fall Oberkörper. Was sollen da 4 cm Unterschied bewirken?? Doch nur, dass ein 1,60 großer Fahrer vom Auto so "behandelt" wird, als wäre er 1,68 oder 1,70 groß. Bis denne Daniel |
Zitat:
Es ist ein technischer eingriff in das Fahrzeug und somit Eintragungspflichtig wie alles andere auch. Das es größere und kleinere Menschen gibt wissen wir alle, aber eine technische veränderung ist eine technische Veränderung. @Klasse0815 kannst du mal bitte deinen Senf dazu abgeben zu diesem input? |
@rainer
klar wenn dir bautzener schmeckt :D tja, ich muss zugeben, dass ich in diesem punkt passen muss eigentlich müsste eine abnahme erfolgen, es sei denn es liegt der erhöhung ein entsprechendes schriftstück bei was eine abnahme unnötig macht (also eine ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung und kein teilegutachten) kann auch sein, dass die schweizer dieses teil in die abe des gesamten fahrzeuges integriert haben, ähnlich einem originalen heckspoilers o.ä. ich hab keine ahnung :( sorry gruß klasse |
Schade, aber ich muss ganz ehrlich sagen ich traue der aussage von Daihatsu dass es so ist, denn was hätte man davon wenn man sowas absichtlich falsch sagen würde?
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Liebe Schweizer, BLEIBT BITTE BITTE DER EU FERN !!!
:bindageg: und [schild=14 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Rettet unsere Autos[/schild] In der Schweiz ist dieses Zubehör typengeprüft und somit abgenommen und braucht nicht extra bei Einbau eingetragen werden. Also absolut legal. Also ehrlich, ich habe da mehr bedenken, dass ich mir bei einem Frontalcrash wegen der fehlenden Kniefreiheit meine Knie zerschlagen werde, als dass ich jetzt ein Problem mit einem der 6 Airbags bekäme. *ts ts ts* |
So, hab mir nochmals ein paar Gedanken gemacht.
Kann also nur heissen, dass der ÜRF eine absolute Fehlkonstruktion ist, dass wenn der Fahrersitz um 4 cm erhöht wird, dass das mit den Airbags und so nicht mehr stimmen würde. Und wo sind denn die schönen Sensoren und Helferlein im L251 und Sirion II? Da gibt's doch auch eine stufenlose Sitzhöhenverstellung. Ah ja, so muss es wohl sein, da ist wahrscheinlich beim Hebel ein EU-Sensor eingebaut, welcher schaut, wie hoch der Sitz nun hoch oder runtergedreht wurde und somit das wiederum ans ECU weitergibt und dieses den Auslösewinkel eines jeden einzelnen Airbaigs individuell auslösen kann (wenn's dann mal bumst). Also echt, so'n Schmarrn. Also mir haut's den Schnuller raus, was habt ihr da nur für einen erbärmlichen Bürokratiestaat. Macht mich echt ranzig. Soll ich nun darüber lachen oder mich darüber grün ärgern? Ich weiss es nicht. **kopfschüttel** Zum Trost: nicht alles ist bei uns besser; gewisse Autovorschriften sind bei uns sogar noch strenger als in der EU. Gruss, Inday |
Also so eine Sitzerhöhung finde ich für kleinere Personen recht praktisch aber das Problem mit der Eintragung hätte man von DD seite schon angehen sollen wo der ÜRF noch hergestellt wurde.
Ich finde es komisch das so eine Sitzerhöhung so streng behandelt wird das sie eintragungspflichtig ist. Was ist nun wenn sich keinere Personen sich einfach auf ein oder zwei Kissen setzen? Da sitzen sie auch höher aber verliert dadurch das Auto die Betriebserlaubnis? Gruß Gaston |
Das ist doch irgendwie logisch, wenn Daihatsu ein Auto verkauft, dann muss es auch so einen Crashtest bestanden haben.
Solche Adapter (ok, ich kenne jetzt nur drehbare Konsolen aus dem Wohnmobilzubehör) kauft man halt später im Zubehör, dann brauchen die auch in der EU keine Crashtests. Recaro würde sonst für ziemlich viel Umsatz bei den Autoherstellern sorgen ;) Und dass man sich nicht alles als Sitzerhöhung einbauen darf sollte auch auf der Hand liegen: Sonst brutzelt sich da jemand zwei Profile zusammen und der Sitz bricht in der nächsten Linkskurve bei 140 weg... |
Hier ein Ausschnitt aus dem Daihatsu Originalprospekt, wie er in der Schweiz vertrieben wird. Bitte unter Ruprik "Optionen" schauen:
Preisliste YRV Bis ein Teil typengeprüft wird, muss es viele Tests über sich ergehen lassen. Dies wird wie in der EU sehr streng gehandhabt. Gruss, Inday |
*g*
Ok, das hab ich so nicht gemeint, da hab ich im ersten Satz Unsinn geschrieben. Ich wollte damit nur sagen, dass ich mir vorstellen kann, dass (in D bzw. der EU wohl genauso wie in der Schweiz) bei der Zulassung von Zubehörteilen Unterschiede zwischen dem Hersteller und Drittanbietern gemacht wird und so eine Sitzerhöhung _nachträglich_ deshalb eher bei Drittanbietern zu bekommen sein wird. Warum die Sitzerhöhung in der EU nicht von Anfang an angeboten wurde weiß ich natürlich auch nicht, da können wir nur spekulieren. Die Antwort von Daihatsu scheint mir eine Standardantwort zu sein, wenn es was nicht gibt ist halt das Zulassungsrecht schuld. Natürlich ist nicht das EU Recht schuld, sondern Daihatsu, weil sie gar nicht erst versucht haben, das Teil für die EU zuzulassen. Wahrscheinlich war das nur ein "Entscheidungsträger" bei Daihatsu, der für die EU beschlossen hat, dass das Teil nicht notwendig sei, weil Europäer groß genug sind oder so... |
Es ist nicht so, dass man im Ürf sitzt wie in einem TT mit riesiger Motorhaube, bei der sich schon ein normaler Mensch strecken muss (oder dieses Mako ignoriert). Selbst kleinere Menschen oder Sitzzwerge (meine Holde mit langen Beinen bei normaler Bauhöhe) sitzt nach Einstellung der serienmäßigen und stufenlos einstellbaren Sitzhöhenverstellung recht angenehm. Somit (bei Überlegung des warum) wird einem schon klar, dass ein solches Teil nicht unbedingt ins Pflichtprogramm übernommen wird. Es ist einfach kein must have.
Und wenn man dann an die von Inday erwähnte Knieproblematik nachdenkt… Jedes Fahrzeug wird für Fahrer mit einer Größe von bis konzipiert. Wenn „bis“ in diesem Falle auch bei den Airbags überschritten wird, so steht die EU-Entscheidung in einem ganz anderen Licht. |
Zitat:
Und von welcher "serienmässigen und stufenlos einstellbaren Sitzhöhenverstellung" redest Du? Kenn ich nicht. Oder meinst Du die echt nicht brauchbare Sitzneigungsverstellung, die dir die Arschbacken zukneifen? :-) Die ist nun wirklich echt nicht brauchbar und eh nur bei offener Türe bedienbar. So, nun dies noch zum schmunzeln: es soll mal einer à la Manta-Fahrer probieren, seinen Ellbogen bei runter gelassener Scheibe lässig zu plazieren. Kleine Fahrer haben dann einen schiefen Oberarmwinkel nach oben (äusserst sehr bequeme Bodybuilding-Haltung) und grosse Fahrer bei zurückgeschobenem Stuhl kriegen ihren Arm schon gar nicht raus, weil schlicht die B-Säule im Weg steht, ausser man beugt sich ungesund nach vorn. Witzig, nicht? Gruss, Inday Gruss, Inday |
Hallo,
ohne Wertung der Zulässigkeit stelle ich hier in den Raum: Auf beiden Sitzen eine Sitzerhöhung hat zur Folge, dass beide Sitze gleich hoch sind. :) Bis denne Daniel |
Jetzt ist hier so viel zum Thema Sitzkomfort geschrieben worden, dass ich mich auch noch dazu melden muss. :D
Ich bin 1,91m groß, sehr schmal gebaut und sitze im YRV so gut wie perfekt. Für ein japanisches Auto finde ich das durchaus bemerkenswert. Durch die Neigungsverstellung der Sitzfläche liegen sogar fast die gesamten Oberschenkel gut auf dem Sitz auf. Eine höhere Sitzposition wäre für die Übersicht sicher nicht schlecht, aber so kann ich mich über eine enorme Kopffreiheit und gute Sicht auf hochhängende Verkehrsampeln freuen. Außerdem ist der Einstieg äußerst bequem. Was mir fehlt ist eine Lenkrad-Höhen- und Längsverstellung. Ich kann den oberen Teil des Tachos wirklich gerade so erkennen, und für die Sitzentfernung von den Pedalen müsste das Lenkrad für mich etwas näher liegen. Eine einstellbare Lendenwirbelstütze wäre auch nicht schlecht, unbedingt nötig ist sie aber nicht. Positiv vermerke ich auch die großen Kopfstützen, auch hinten. Die sind ein echtes Sicherheitsplus. Für kleinere Leute wäre sicher die einfachste Lösung ein Sitzkissen, allerdings passt dann die Lehnengeometrie gleich gar nicht mehr. Dass es mit der Höherpositionierung des ganzen Sitzes Zulassungsprobleme gibt, kann ich mir sehr gut vorstellen. Der europäische Bürokratie-Dschungel ist wirklich unglaublich dicht. Eine andere Frage ist natürlich, ob es jemals jemandem auffällt, wenn man sich das Zubehörteil in der Schweiz bestellt und selber einbaut. Selbst der pingeligste Polizist wird wohl kaum einen höher montierten Sitz vermuten, geschweige denn erkennen, wenn ansonsten alles original aussieht. Bei Veränderungen an Motor oder Fahrwerk ist man da wesentlich spitzfindiger. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Es stimmt natürlich auch, dass kleinere Personen auch gegenüber dem Airbag mit einem höheren Sitz richtiger sitzen. Grüße Thomas |
Der technische Eingriff wie oben erklärt ist vorallem von der Fahrersicherheit ein Streitpunkt. Bei einem Crash darf nicht anderes eintreten wie mit dem normalen Sitz. Schliesslich verlängert man einfach die Anschraubpunkte was aber in der Extrembelastung sicher schwächer ausfällt.
So long |
Ich bin mir ziemlich sicher dass die Fahrersitzerhöhung wie sie in der Schweiz angeboten wird kein Sicherheitsproblem darstellt, es ist lediglich so dass man sich seitens des Herstellers schützen MUSS was solche eingriffe angeht, denn das KFZ Recht ist in der EU einfach nur DÄMLICH ist weil sie alles erschweren bzw. für Otto-Normalverbraucher unmöglich machen.
Ich erinnere nur daran wie einfach es noch vor ein paar Jahren in Deutschland war einen anderen (stärkeren) Motor in das eigenen Auto einzubauen.... In Österreich warens da schon immer ein bisschen blöder, da gings schon lange nicht mehr ohne Gutachter, Herstellerfreigabe und am besten noch die Unterschrift der Mutter des Präsidenten des jeweiligen KFZ Herstellers ;) *gggg* ABER ich bitte bezüglich der Sitzerhöhung folgendes zu bedenken, dieses teil ist NICHT von Daihatsu sondern vom Schweizer importeur für Daihatsu und zwar von der Firma "ASCAR". Ascar ist NICHT Daihatsu!! Was wenn etwa bei einem seitenunfall, was wenn dieses kleine teil da negative auswirkungen hat weil vielleicht jetzt gerade der Fahrer ein teil in die Rippen bekommen hat das er vorher nicht bekommen hätte (ohne die Sitzerhöhung)? Es finden sich IMMER irgendwelche "schlauen" Sachverständigung die alle möglichen theorien aufstellen und so dazu führen das man den Hersteller verklagen könnte.... In dem Fall wäre das NUR die Ascar, im anderen Fall wäre das Daihatsu weil keine EU Genehmigung dafür vorliegt..... |
Ich melde mich auch wieder mal zurück.
Die ASCAR weiss schon, was sie tut, da ist es nicht an uns, da rum zu kritisieren. Aber noch was anderes, wie auch schon von @TBR richtig vermerkt. Ich und meine Frau sitzen eh nur einigermassen bequem, wenn wir im Kreuz ein Stützkissen positionieren. Die Originalsitze verleiden zu enormer Rundrückensitzposition. Ebenfalls finde ich es so schade, dass die Rücklehne sich nicht noch eine Raste steiler aufstellen lässt, für mich und meine Frau eine bevorzugte Sitzposition. Im ÜRF ist sie etwas zu flach und für grosse Fahrer ist dann das Steuerrad etwas zu weit vorne. Automat sei dank muss ich mich in dieser Position nicht noch mit dem Schalten herum ärgern, sprich bei jedem Schaltvorgang mich nach vorne beugen. Wer unbedingt eine Sitzerhöhung will, soll sich doch einfach ein spezielles Autositz-Stützkissen kaufen, tut auch seinen Zweck. Ferner ist die Fahrersitzerhöhung gerade für grössere Fahrer nicht nur von Vorteil. Wenn ich in einer bequemen Position im Auto sitze, sehe ich den Tachobereich zwischen 60-160 eh nicht mehr richtig (echt kein Witz). Ich weiss mittlerweile, wo welche Kennzahlen stehen und sehe auch die Tachonadel, aber um ganz sicher zu gehen, muss ich mich immer schnell runterbeugen. Ein höhenverstellbares Lenkrad würde da Abhilfe schaffen. Frage an die Spezialisten: könnte man nicht diesen Lenkradhöhenverstellmechanismus vom Sirion II im ÜRF einbauen? Wäre das technisch überhaubt möglich (abgesehen von der amtlichen Abnahme)? Gruss, Inday |
nein, das geht leider nicht, da der Sirion2 eine el Lenkung hat, und somt eine komplett andere lenkstange mit aufnahme verbaut ist.....
gruss Renato |
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Ist mir noch was aufgefallen betreffs nachträglich eingebauter "Fahrersitzerhöhung" im YRV.
Es ist nicht der ganze Fahrersitz, der erhöht wird, sondern lediglich die Sitzfläche wird um 3 cm erhöht. Dann stimmt aber die Proportion zum ganzen Fahrersitz nicht mehr, da der Sitzrücken genau soviel kürzer wird. Das ist, warum ich als Grossgewachsener etwas Mühe habe, in diesem Sitz nun eine optimale Sitzposition zu finden, wobei ich auf dem normalen originalen Beifahrersitz eigentlich prima sitze. Solche Sachen findet man halt erst raus nach "intensivem Studium" der Konstruktion, wie die Fahrersitzerhöhung eigentlich aufgebaut ist. Gruss, Inday |
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