Daihatsu-Forum.de

Daihatsu-Forum.de (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/index.php)
-   Allgemein (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/forumdisplay.php?f=87)
-   -   Scheiße ich komme nicht durch den TÜV!!! (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=11355)

MosesRB 10.07.2005 12:16

Scheiße ich komme nicht durch den TÜV!!!
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Tach!!!Als ich gestern meine Plakete abhollen wollte, wollt der Prüfer irgendwie nicht!!Nach dem er den Unterboden erfolglos mit dem Schraubenschlussel abegeklopft hat und verwiert meine Ledersitze angeguckt hat, lautete das Prüfergebmis wie folgt:

RMTech 10.07.2005 12:22

....ach ja...die sind natürlich nicht erlaubt....auch bei uns in der CH nicht, ;-)

aber deshalb so was....kann ich auch nicht nachvollziehen.....tztztz....!!!

war dies wirklich der "einzige" grund..??!!

gruss Renato

wissi 10.07.2005 12:30

Hallo!

Also ich finde auch, dass Du mit den beleuchteten Scheibenwaschdüsen eine enorme TECHNISCHE Verkehrsgefährdung darstellst!

Ne, mal im Ernst: Die haben doch DESWEGEN nicht den Tüv abgelehnt? Ich dacht der 1. April wär rum!

Sehr seltsam... vielleicht solltest Du die "nächst höhere" Dienststelle mal dazu befragen...

Sehr kurios, der Fall... würd ich der Autobild melden! Das ist doch ne Frechheit! Man darf ja auch Schaltknauf, Dach und was-weiß-ich-nicht-alles beleuchten...warum dann nicht die Scheibenwaschdüsen? Warum ist das verboten? Weiß das jemand?

Vielleicht hat ja hier jemand ne Idee, wie man das wieder geraderücken kann...


Liebe Grüsse,

Claudia
PS: Hast Du Bilder von den beleuchteten Düsen?

benrocky 10.07.2005 12:31

Hm, so ein Mist wenn das wirklich nur wegen den beleuchteten Scheibenwaschdüsen war...

Immer wieder diese Kleinkarriertheit, unverständlich :-)

Schöne Grüße
Thomas

bigmcmurph 10.07.2005 12:55

Darf ich mal fragen in welcher Farbe du die Düsen beleuchtet hast??

Da hast du aber einen ziemlichen Ar*** von Prüfer erwischt,
dass er dich deshalb hat durchfallen lassen.

Greetings
Stephan

MosesRB 10.07.2005 13:27

Hi!!
Also die Waschdüsen leuchten in einem dezentem weiss passend zu Auto und sind über einen Schalter ein und aus schaltbar.Zweitens es war auch wirklich nur das einzige Manko!!Ich habe ja schliesslich den ganzen Winnter lang den Wagen zerlägt und die ganzen Löcher zu geschweißt.Fahrwerk Felgen Tohnugsfolie und Sonnenklapdach sind alles eingetragen:-) (Lenkrad hab ich vorher ausgbaut,lass ich aber noch eintragen)

Jetzt aber was zu Verteidigung des Prüfers:Es war ein junger grade von der Uni kommender Ingenieur mit sehr viel Humor dem ein anderer zugesehen hat!
Aber ist alles halb so wild, weil wie man anhand der Postleitzahl erkennen kann ist der Prüfort direkt um die Ecke!!!Worauf ich direkt nach Hause, beleuchtete Waschdüssen raus, Standart wieder rein und wieder zu Dekra hin bin.Und siehe da ich habe meine Plakette und musste nichts dazu bezahlen!!

RMTech 10.07.2005 13:40

na also...geht ja.....

bigmcmurph 10.07.2005 13:51

Ich will ja nichts sagen, aber dein Prüfer redet QUark.

Laut StVO dürfen an einem Fahrzeug 6 Leuchtmittel nach vorne leuchten.
Es ist egal, wo die sind, solange sie nicht farbig sind.
Also müsstest du deine Waschdüsenbeleuchtung fahren dürfen.

Greetings
Stephan

klasse08-15 10.07.2005 13:57

Zitat:

Da hast du aber einen ziemlichen Ar*** von Prüfer erwischt,
dass er dich deshalb hat durchfallen lassen.
es gibt gewisse regeln die man einhalten muss und damit hat das hinterteil des prüfers nix zu tun!
wenn man solche veränderungen als erheblichen mangel einstuft, dann muss er das auch so bewerten, ansonsten kann der prüfer auch richtig ärger bekommen und warum soll er sich den einhandeln
nur weil jemand, der genau weiß das die dinger illegal sind, trotzdem damit zur prüfung kommt
wenn einer schuld am negativbericht hat, dann der fahrzeughalter!
----
es gibt ein internes qalitätssicherungssystem bei dekra und wie wichtig das ist kann man sich ja denken

momentan gibt es sogar eine prüfstellenübergreifende qualitätssicherungsaktion, das heißt die überwachungsorganisationenen prüfen sich gegenseitig und zusammen (fsp, gtü, dekra usw.)

die kommen einfach in eine werkstatt und sehen sich die prüfberichte des prüfers an, dann kontrollieren sie das auto nochmal, gibt es ungereimtheiten, dann kann es mächtig ärger geben
-----
das er dir den positiven bericht dann kostenlos ausgestellt hat, ist auch nicht immer normal, schließlich fehlen dann 11-22euro beim tagesumsatz

möglich ist dies, da nach jedem tag ein tagesabschluss gemacht wird, also die daten mit einem zentralrechner abgeglichen werden
kommst du am selben tag nochmal hin und hast alles abgestellt, dann kann er den prüfbericht ändern, nach dem tagesabschluß nicht mehr

ich empfinde das als feinen zug des prüfers
und warum sollte er einen geringen mangel draus machen? ist doch schnell gewechselt und ne gewisse erzieherische maßnahme muss einfach sein! frech genug mit beleuchteten düsen anzukommen, bestrafung worde ja redlich verdient :wink: :P
bezahlt für den 2. bericht hat er ja nixx!
-------
@wissi

meiner meinung nach klar ein erheblicher mangel
das lichtbild ist festgeschrieben in der stvzo und die dinger weichen davon ab
sie wurden nicht geprüft, wer sagt das sie nicht blenden oder verwirren?
es kann nicht jeder machen was er will! das sieht auch die pozilei so, nur das die dafür geld nimmt, was dem threadsteller erspart blieb
kann sogar sein, dass die betriebserlaubnis erlischt und es punkte geben kann

Gruß klasse

klasse08-15 10.07.2005 14:04

Zitat:

Laut StVO dürfen an einem Fahrzeug 6 Leuchtmittel nach vorne leuchten.
Es ist egal, wo die sind, solange sie nicht farbig sind.
Also müsstest du deine Waschdüsenbeleuchtung fahren dürfen.
das stimmt vieles nicht!

1. muss es in der stvzo zu grunde gelegt sein ;)
weil zulassungsordung
2. der anbringungsort ist auch in bereichen festgelegt!
3. jedes teil braucht einen nachweis der zulässigkeit, da wird die ganze leuchteinheit geprüft nach sehr vielen punkten
waschdüsen die erlaubt sind kenne ich nicht

sorry big., aber das kann man nicht so stehen lassen ;)

gruß klasse

RMTech 10.07.2005 14:45

da hat klasse recht...

und noch was>>> alle leuchtmittel, die an einem FZ montiert sind MÜSSEN eine E Nummer haben<<<<<.........und das haben die dinger nun mal nicht..!!

Renato

bigmcmurph 10.07.2005 16:51

Da hab ich wohl das Z der StVZO beim tippen vergessen.

Klar sind das Bereiche, aber der gehört dazu.
Und solange da keine Farbe drin ist und niemanden blendet ...

Na gut, wenn da kein E Zeichen drauf ist lässt sich drüber streiten,
aber das ist der eionzigste Mangel da dran.

Greetings
Stephan

Q_Big 10.07.2005 19:10

Naja, ist doch klar!
Das die Düsen nicht STVO Zugelassen sind, steht in jeder Ebayauktion mit den Dingern.
Das sowas beim Tüv bemängelt wird, ist somit auch klar.
Eigentlich selber schuld, wenn man zum Tüv fährt, ohne die vorher umzurüsten.
Mit welcher Begründung soll der Tüv dich denn durchlassen, wenn die Düsen keine Strassenverkehrszulassung haben?!

Kugel 10.07.2005 19:26

Stört es irgendjemanden, wenn ich darauf hinweise, dass es diesen
fiesen Zusammenhang zwischen Erlöschen der ABE (des Fahrzeugs) und dem Versicherungsschutz gibt?

Gruß

Kugel

bigmcmurph 10.07.2005 20:12

Mmmmh, dann hat mir der Prüfertyp wohl falsche Infos gegeben.
Der sagte nämlich, solange sie weiß sind wäre das kein Problem ...

Muss ich nochmal nachfragen gehen ...

Greetings
Stephan

CuoreMP376 10.07.2005 22:03

Ich find das kleinlich und lächerlich, auch wenn es nicht erlaubt ist...

Mit meinem L201 bin ich trotz ölendem Motor und ungleichmäßig ziehender Feststellbremse (>25%) durchgekommen -- DAS finde ich schwerwiegender!!!

Dumm ist eben, dass es darauf ankommt, mit welchem Fuss der Prüfer aufsteht...

Gruß MArtin

RMTech 10.07.2005 22:11

halt...das mit einem ölenden motor..ist sicher net so gut......

aber eine feststellbremse MUSS "nur" im berg halten..!!!!!!

wobei eine hilfsbremse gleichmässig ziehen MUSS.........

so, somit habt ihr nun auch die zwei ARTEN der "handbremse"!!!!!

Renato

CuoreMP376 10.07.2005 23:21

Also mit dem Unterschied >25% hätte ich eigentlich laut Prüfer nicht durchommen dürfen (mit dem Motor au net), aber ich habe versprochen die Sache richten zu lassen...

Gruß MArtin

RMTech 10.07.2005 23:26

...na also...versprechen sind da um sie "ZU HALTEN" !!!!!!

(nun aber schraub-schraub)..!!

CuoreMP376 10.07.2005 23:43

nix mehr schraub, der L201 ist ja längst verkauft, und mußte wieder durche den TÜV.

Der Motor ölt mittlerweile nicht mehr, OHNE dass etwas daran gemacht wurde (ja, Ölstand ist OK) und die Feststellbremse wurde auch nicht mehr bemängelt. (Vielleicht zog auch der Prüfstand schief :lol:)

Gruß MArtin

MosesRB 11.07.2005 00:04

Wow!!!
Ist ja voll die Diskusion entbrant!!!
Also ich muss sagen die Dinger fallen garnicht auf!!!Und anmachen tue ich die auch nur sehr selten.Aber das was ich nicht verstehe warum darf ich die nicht drin haben auch wenn sie aus sind???Wenn sie an sind klar aber ich darf auch keine nebelscheinwerfer an haben wenn es kein neben gibt aber ich darf sie drin haben ich darf sogar ein suchreflektor haben aber der muss werend der fahrt aus sein!!
Alles verwirend!!!!
Es gibt sogar unterboden beleuchtung mit tüv gutachten die als einstiegs beleuchtung gelten :lol:
Kann ich nicht auch sowas mit den Düsen machen????

Mannheimer 11.07.2005 01:11

Zitat:

Zitat von MosesRB
Es gibt sogar unterboden beleuchtung mit tüv gutachten die als einstiegs beleuchtung gelten :lol:
Kann ich nicht auch sowas mit den Düsen machen????


Hey, wo gibts die? Will ich haben :-)

klasse08-15 11.07.2005 07:21

@MosesRB

arbeits- und suchscheinwerfer sind in der stvzo beschrieben und auch zulassungsfähig, unter bestimmten bedingungen
deswegen sind die erlaubt

deine led´s sind nicht beschrieben, was schlecht ist, aber nicht unmöglich sie eintragen zu lassen

von einer unterbodenbeleuchtung mit tüv-gutachten habe ich noch nicht gehört, wäre toll wenn du die verlinken kannst
hier gabs mal jemanden, der meinte, ein einzelner prüfer trägt sie sicher ein, wenn sie so geschaltet sind, das sie nur im stand anschaltbar sind

jedoch würde ich als prüfer bemängeln, dass man ja auch auf der straße stehen kann und somit wieder das lichtbild eines autos verändert wird

gruß klasse

dj-psyko 11.07.2005 08:29

Bin ohne Probleme durch den Tüv gekommen mit meine blauen LED Waschdüsen die allerdings nicht an Strom angeschlossen waren(Kabel war zusammen gewickelt bei der Düse)!

@klasse
Das mit der UB war ich. Allerdings haben sich seit 2005 die Gesetze geändert was lichtechnische Sachen angeht. Aber ich habe trotzdem bei meine Tuner nachgefragt und er meinte das eine Eintragung möglich ist wenn folgendes gegeben ist:

1. Die Leuchten müssen ein e13 Zertifikat haben (z.b. die von Dietz)
2. Die Leuchten dürfen sich nur an den Seiten im Bereich der Türen befinden.
3 Die Leuchte dürfen nicht blenden.
4. Die Leuchten müssen an den Türkontakt gekoppelt werden.

Dann sollte eine Einzelabnahme für rund 60 Euronen nichts im Wege stehen.

Aber Achtung seit 2005 hat sich zumindest in Norddeutschland die Kompetenzen geändert in Sachen Einzelabhnamen. Bei uns ist es nicht mehr möglich direkt beim TÜV eine Einzelabnahme zumachen, der Witz dabei ist das die Prüfer dies nicht mal sagen. Selbst erlebt beim Sportlenkrad ohne ABE für Auto.

Dies ist nur noch möglich bei den Dekra/Tüv Leuten die in die Werkstatt kommen

klasse08-15 11.07.2005 10:17

Zitat:

Aber Achtung seit 2005 hat sich zumindest in Norddeutschland die Kompetenzen geändert in Sachen Einzelabhnamen. Bei uns ist es nicht mehr möglich direkt beim TÜV eine Einzelabnahme zumachen, der Witz dabei ist das die Prüfer dies nicht mal sagen. Selbst erlebt beim Sportlenkrad ohne ABE für Auto.

Dies ist nur noch möglich bei den Dekra/Tüv Leuten die in die Werkstatt kommen
das muss sich lokal auf deine prüfstelle beziehen
----
also dürfen sie nur leuchten, wenn die tür offen ist?
dann ist es keine unterbodenbeleuchtung, sondern eine einstiegsbeleuchtung
cooler trick 8)
darauf muss man erstmal kommen

gruß klasse

Mannheimer 11.07.2005 10:53

Also gibts es KEINE Unterbodenbeleuchtung die erlaubt ist?

joey850 11.07.2005 12:28

Zitat:

Zitat von Mannheimer
Also gibts es KEINE Unterbodenbeleuchtung die erlaubt ist?

Nein Definitiv nicht! Das zählt alles als austiegsbeleuchtung und muss mit dem Türkontakt gekoppelt sein, dass der Trick hier jedoch einigen noch unbekannt ist wundert mich schon etwas :lol: :wink:

MosesRB 11.07.2005 19:31

Also verlinken kann ich die momentan nicht,weil ich die nur im katalog gesehen habe.Aber ich kann euch sagen es gibt diese einstiegsbeleuchtung von Folia tec gib oder auch mal bei ebay suchen gibts auch schon welche!!!

MosesRB 11.07.2005 19:47

z.B. : http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...sPageName=WDVW


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:33 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.