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-   -   @Rainer Modelljahr (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=8068)

lemon 30.04.2004 07:45

@Rainer Modelljahr
 
Hallo Rainer,
in Deiner Beschreibung zur YRV-Serie habe ich folgenden Satz gefunden:

ZITAT:
Ab Modelljahr 2002 wurde im Kofferraum eine veränderung durchgeführt. Die früheren Modelle hatte unter der Kuststoffplatte (die der neuere nicht mehr hat) noch eine Styroporeinlage mit getrennten fächern. Die neueren Modelle haben dafür einen Teppich drinnen .
ZITAT ENDE

Mein YRV 1.3 Top hat genau diese Kunstoffplatte mit Styroporeinlage. Nach Deiner Aussage müste er aber ab Modelljahr 2002 Teppich haben.

Wenn das so richtig ist, müste mein YRV ein 2001-Modell sein. Erstzulassung ist aber der 31.03.2003. Würde bedeuten: Daihatsu verkauft 2 Jahre alte Autos als Neuwagen.
Wäre auch eine Erklärung dafür, warum einige Modelle recht früh rosten.
[/quote]

benrocky 30.04.2004 08:11

Hallo,

kann sein, muss aber nicht. Der YRV wurde in den Ausstattungsmerkmalen hier und da mal leicht verändert, was u.a. im Jahr 2002 geschehen ist (wenn ich mich da richtig erinnere).
Und da erinnere ich mich auch an die Kofferraumeinrichtung, was ich damals gelesen habe. Aber ich meine, dass diese Änderungen erst im Sommer 2002 durchgeführt wurden und somit der Wagen evtl. erst ca. ein Jahr alt war.

Ich weiß nicht, ob die Fahrzeuge früher anfangen zu rosten, die werden bei Daihatsu Deutschland die ganzen Neufahrzeuge ja auch nicht draußen im Regen stehen lassen, sondern in einer Halle oder so, könnte ich mir vorstellen. War halt noch nie da und habs nicht gesehen...

Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, ob die Veränderungen damals schon alle Ausstattungen betraf oder ob beispielsweise der Plus erst später am Kofferraum verändert worden ist.

Schöne Grüße
Thomas

lemon 30.04.2004 09:04

Hallo Thomas,
glaube nicht das die Autos in Hallen untergestellt werden. Das Neufahrzeuge teilweise über 1 Jahr auf Halde stehen ist keine Seltenheit. Egal von welchen Hersteller.

Hier ist übrigens ein Gerichtsurteil zum Thema Neuwagen:
Ein Auto ist nur dann fabrikneu, wenn es am Tag der Auslieferung noch unverändert produziert wird, also technisch und ausstattungsmäßig identisch ist und durch „Stehen" keine Mängel entstanden sind (BGH-NJW 80, 1097). Nach Verlassen des Werkes dürfen keine größeren Mängel aufgetreten sein, die vor Auslieferung repariert werden mußten (BGH, B 80, 1836). Das Auto darf keine „ungeklärte" Strecke, beispielsweise von 150 Kilometern, zurückgelegt haben (OLG Köln 12 U 8/87).

K3-VET 30.04.2004 09:10

Hallo,

ich meine auch gelesen zu haben, dass ein Auto, das über ein Jahr irgendwo rumsteht, nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf, selbst wenn es noch genau so produziert wird.
Kann das jemand bestätigen?


Bis denne

Daniel

benrocky 30.04.2004 09:13

Hallo,

ja habe ich auch gelesen und meine auch, dass es dann lt. Gerichtsurteil nicht mehr als Neuwagen deklariert werden darf.

Schöne Grüße
Thomas

JapanTurbo 30.04.2004 09:17

Das Herstellungsdatum lässt sich auf den Monat genau herausfinden, und zwar von jedem Daihatsuhändler. steht in den Teilemicrofishen. bzw im Teilprogramm.

georg

lemon 30.04.2004 09:31

Hab mal gesucht und ein neues Urteil vom Oktober 2003 gefunden:

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Auto nicht mehr "fabrikneu", wenn es mehr als ein Jahr nach Herstellung verkauft wird.

Der BGH gab am Mittwoch mit diesem Urteil einem Käufer Recht, dessen als Neuwagen angebotenes Auto bereits 19 Monate Standzeit hinter sich hatte. Nach den Worten des BGH mindert eine lange Standdauer beim Händler oder Hersteller den Wert eines Fahrzeugs. Das Karlsruher Gericht sieht ein unbenutztes Auto deshalb nur dann als fabrikneu an, wenn nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf liegen, keine lagerungsbedingten Mängel aufgetreten sind und das Modell nach wie vor im Angebot ist. (Aktenzeichen: VIII ZR 227/02 vom 15. Oktober 2003)

Mit dem Urteil beendet der BGH die uneinheitliche Rechtsprechung - die Oberlandesgerichte waren bisher bei der Fabrikneuheit von Fristen zwischen 8 und 30 Monaten ausgegangen. Nach den Worten des VIII. Zivilsenats ist die Lagerdauer ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wertschätzung eines Autos. "Das Kraftfahrzeug unterliegt einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebs einsetzt." Der Zustand des Wagens verschlechtere sich mit fortschreitender Zeit durch Materialermüdung und Oxidation. "Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermag dies nur zu verlangsamen, aber nicht zu verhindern", heißt es der Mitteilung des Gerichts

lemon 30.04.2004 09:56

Hallo,
wollte noch ein paar Infos zu meinem YRV hinzufügen.
Erstmals wurde er am 31.03.2003 auf einen Daihatsuhändler zugelassen und am 01.04.2003 wieder abgemeldet. Eine Wiederzulassung auf meine Vorbesitzerin erfolgte Ende Mai 2003. Anfang August 2003 gab die Vorbesitzerin den Wagem bei Peugeot in Zahlung. Im März 2004 kaufte ich den Wagen ( unfallfrei) mit Kilometerstand 1500. Bei einem Preis von 8800 Euro mit Klima, Alus usw. will ich auch garnicht meckern. Allerdings würde das Modelljahr 2001 auch den relativ günstigen Preis erklären.

JapanTurbo 30.04.2004 10:50

Wie schon gesagt, bevor du lange herumspeckulierst, frag mal nach, kann jeder Daihatsuhändler in kürze feststellen.

georg

Rainer 30.04.2004 10:51

Hi Lemon

Ja stimmt so.
Hat deiner auf der Fahrertüre einen Aufkleber wo TOP (oder PLUS je nachdem) draufsteht? Das hat das Modell 2003 auf drauf.

Prüf mal alle Plastikteile (eventuell auch Reserverad) nach Datumsstempeln, ab. Diese teile sind zwar alle samt sicher neuer als dein Auto selbst, aber es ist ein guter anhaltspunkt.

Es könnte auch sein dass die erste käuferin diese Styropor einlage NACHGEKAUFT hat oder vom Händler bekommen hat weil sie es nur mit gesehen hat. ;)


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