fourtyfive |
06.02.2009 16:44 |
Zitat:
Zitat von fundive
(Beitrag 335815)
Äh nein: Die muss ein Auto(*) haben und sie muss auch funktionieren. Da gibts keine Wahlfreiheit.
(*)Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und einer Zulassung später als 1. Januar 1991
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Ja, aber die älteren, die sie nicht haben, werden deshalb nicht aus dem Verkehr gezogen und bekommen trotzdem ihr ok. Dafür gibts neben der Schlussleuchte ja auch noch andere Beispiele. Es ging mir mehr um das "Was da ist, muss auch funktionieren".
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