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62/1 10.02.2011 11:30

Ihr macht euch hier Sorgen um ungelegte Eier. In den Pressemeldungen von DD war zu lesen, dass die Garantie wie auch die Teileversorgung weiter bestehen bleibt!
Es wird sicher noch früh genug publik gemacht, wie die Sache schlussendlich geregelt wird. Von der Theorie gibt es ja mehrere verschiedene Möglichkeiten.


Rene

forumsaccount 10.02.2011 11:33

Zitat:

Zitat von K3-VET (Beitrag 428075)
Da ein Importeur als Hersteller gilt, ist Daihatsu Dtl. tatsächlich der Garantiegeber.

ist in diesem fall für die 3-jahresgarantie so, muss aber nicht sein, siehe garantiecheckheft seite 10 und weitere :
anschlussgarantie 4+5tes jahr läuft über externe versicherung, durchrostungsgarantie -8 jahre - über ddg, altautorücknahme auch

forumsaccount 10.02.2011 12:20

Zitat:

Zitat von 62/1 (Beitrag 428080)
..ungelegte Eier. In den Pressemeldungen von DD war zu lesen, dass die Garantie wie auch die Teileversorgung weiter bestehen blei

die eier sind gelegt, und zwar alle zugelassenen fahrzeuge die am 31.01.2013 noch keine 8 jahre (durchrostungsgarantie ) alt sind. pressemeldungen schön und gut aber ohne rechtswirkung ; papier ist geduldig.

Rainer 10.02.2011 12:50

Zitat:

Zitat von forumsaccount (Beitrag 428085)
die eier sind gelegt, und zwar alle zugelassenen fahrzeuge die am 31.01.2013 noch keine 8 jahre (durchrostungsgarantie ) alt sind. pressemeldungen schön und gut aber ohne rechtswirkung ; papier ist geduldig.

Schlußendlich haftet der Händler dem Endkunden gegenüber, und bis dahin werden es die Händler und vor allem der Verband der Daihatsu Händler wohl geschafft haben auf einen "grünen zweig" zu kommen, das heißt sich zu einigen....

Im schlimmsten Fall muß der Händler dann direkt mit Daihatsu Japan abrechnen, was die sache sicher nicht einfacher machen wird (für den Händler) aber dem Kunden kann es letztendlich egal sein woher der Händler sein Geld zurück bekommt.

Man darf ja eines nicht vergessen, der Händler bekommt ja auch die Arbeitszeit ersetzt. NATÜRLICH ist mir bewußt dass die Arbeitszeiten sehr eng geschnürt sind, aber letztendlich bleibt es dabei dass der Händler das ja nicht "for free" oder auf eigenen Kosten macht....

forumsaccount 10.02.2011 12:58

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 428089)
Im schlimmsten Fall muß der Händler dann direkt mit Daihatsu Japan abrechnen, was die sache sicher nicht einfacher machen wird (für den Händler) aber dem Kunden kann es letztendlich egal sein woher der Händler sein Geld zurück bekommt.

Man darf ja eines nicht vergessen, der Händler bekommt ja auch die Arbeitszeit ersetzt.

nein, andersrum passt es. der (vorsichtige, intelligente, kaufmännisch richtig entscheidende usw.usw. ) händler wird dem kunden für die (garantie)leistung eine rechnung in die hand drücken und das fahrzeug gegen bezahlung herausgeben, ganz besonders bei fahrzeugen, die er nicht selber verkauft hat. natürlich ist er gerne bereit, einen erstattungsantrag in japan zu stellen ;-))))

Rainer 10.02.2011 13:17

Warum so negativ? Hast du eine Vorstellung was der Konsumentenschutz mit so einem "vorsichtigen" Händler macht? ;)

Ganz abgesehen von den folgenden Gerichtskosten wenn der Kunde das Geld / das Auto einklagt....

forumsaccount 10.02.2011 13:56

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 428092)
Hast du eine Vorstellung was der Konsumentenschutz mit so einem "vorsichtigen" Händler macht?

ja, habe ich . nämlich garnichts, weil der händler im garantiefall eben nicht vertragspartner ist, sondern ddg. da helfen auch keine anwälte.

nochmal langsam :
du fährst mit deinem vor 20 monaten in wien gekauften sirion nach münchen und die wasserpumpe gibt den geist auf. ein gewährleistungsfall ist das nicht, aber die europaweite garantie greift. der händler in m wickelt kostenfrei für dich ab, im wissen, dass er die erstattung von ddg für die verpflichtung der östereichischen tochter bekommt. anders sieht das am ende 2012 aus, da wird die zeit schon knapp, ddg existiert noch 4 wochen. was soll der händler in münchen deiner meinung nach mit einem berechtigten garantieanspruch ( nochmal : an ddg ) machen ? reparieren ohne "vorkasse" ? hinterher auf den kosten sitzen bleiben - wie blöd ist das denn ?

Rainer 10.02.2011 14:11

DOCH, denn für dich als Endkunde zählt das überhaupt nicht mit wem der Händler einen Vertrag hat (oder auch nicht), denn bei jedem Händler liegen prospekte auf, was meinst du wohl warum? Weil DU als privatperson bei dem Händler etwas kaufst.

Das ist in etwa das gleiche wenn du dir einen Grund Fernseher beim Händler kaufst, du hast das Gerät gekauft, wie BEIM HÄNDLER AUSGESCHRIEBEN, mit (Hausnummer) 6 Jahren Garantie. Grundig gibts nicht mehr, aber DU hast einen Vertrag mit deinem Händler! Mit sonst niemandem!

Denn wenn du das so weiterspielst müsstest du dich in dem Fall der Wasserpumpe etwa an Denso wenden, was machen die mit dir?

forumsaccount 10.02.2011 14:28

schade, dass du meine posts nicht liest.

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 428098)
gibts nicht mehr, aber DU hast einen Vertrag mit deinem Händler!

was garantie anbelangt eben nicht, schau in deine garantieunterlagen.

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 428098)
Mit sonst niemandem!

sehr wohl, und zwar mit dem garantiegeber. im fall deines neuen daihatsus ddg

p.s. gibt es hier leute, die die kommunikation mit dir abbrechen, weil sie dich für beratungsresistent halten ?

muwe 10.02.2011 14:53

Zitat:

Zitat von forumsaccount (Beitrag 428072)
falsch, unterscheidung wird gemacht

Der Autor erwähnt beide Begriffe in einem Atemzug- eine differentielle - also fachliche - Trennung findet nicht statt!

Zitat:

Zitat von forumsaccount (Beitrag 428072)
falsch, zumindest für die ersten 6 monate

Pardon, genau so ist es Gesetz! Man "geht" nur in der fortgeschriebenen allgemeinen Rechtssprechung - wohlgemerkt aus Vereinfachungsgründen! - regelmässig davon aus, dass in den ersten 6 Monaten es so gehändelt werden sollte....
(Man stelle sich vor, was in den grossen Märkten für ein Durcheinander wäre)

Zitat:

Zitat von forumsaccount (Beitrag 428072)
falsch, garantiegeber ist ddg

Der Importeur importiert, der Hersteller stellt her! Grundsätzlich!
Der Importeur kann allerdings - wie im vorliegendem Fall - damit vom Hersteller mit der Abwicklung beauftragt sein bzw. Befugnis (Prokura) erhalten in seinem Namen zu handeln.

Zitat:

Zitat von forumsaccount (Beitrag 428072)
fälligkeit und damit verzug mit allen rechtsfolgen nach 14 tagen

Gleich doppelt falsch! Studiere bitte ausgiebig BGB und HGB und äussere Dich im Anschluss!
Ich habe mir erlaubt, aus der praktizierten und stattgehabten Realiät zu rezitieren; die von mir genannte "Bearbeitungsdauer" (Zitat M.Heinz) wird nicht mal von DD selbst widersprochen!

Na Mahlzeit!

PS: Nähere Konversation dazu nach Erforderniss bitte per PN!

Nicht jeder, der meint, er schreibt, bleibt!


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