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urlauber51 06.11.2009 21:33

Zitat:

Zitat von opiwahn (Beitrag 377179)

kann man sich dafür nicht vom tüv ein gutachten machen lassen, das bestätigt, dass man dadurch nicht seine eigene sicherheit oder die sicherheit anderer gefährdet und dann ists ok?

In der Theorie möglich, aber sehr aufwändig und teuer. Da muss die maximale Helligkeit, Blendgefahr, Zuverlässigkeit (z.B. Dichtheit bei Regen) etc. im Testlabor untersucht werden. Abgesehen davon, dass es sehr schwierig ist, einen kooperativen Prüfer zu finden, kannst du darin Tausende € versenken...

Gruß Martin

Ohmann 06.11.2009 21:33

Sach ma, wer spricht denn davon, daß Tuning nicht schön ist?

Gegenstand der derzeitigen Auseinandersetzung ist der sehr laxe Umgang mit dem Thema "ABE" bzw. Verlust dergleichen!

Ob das Geblinzel nun unfallbildend war oder nicht, allein durch diesen Eingriff erlischt die ABE! Und nach Erlöschen der ABE darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, es wurde aber vom Besitzer in der selbigen verbracht und hat trotz seines Verbotsstatus' am Unfallgeschehen teilgenommen!

Um es mal populärdeutsch auszudrücken: wenn der verbotene Gegenstand nicht da gewesen wäre, hätte es auch nicht gescheppert! Vielleicht wird jetzt klarer, was ich meine, denn haargenau das wird es sein, was im Falle einer Abwicklung (zumindest) versicherungsmäßig den Ansatz findet, Du kennst doch die Wohltäter der Menschheit!

Ob das nun sinnig ist oder nicht, sei dahingestellt; Logik und Gesetzgebung sind halt nicht immer deckungsgleich.........und Versicherungen stehen weit ausserhalb dieser Institutionen!
Das Gebastel muß ja noch nicht mal umgebungsgefährdend sein, allein der Eingriff zählt!

Wenn Dich das mit den vielen PNs stört, dann beschwer Dich nicht hier, schreib das denjenigen, die Dir diese schreiben!

Du schreibst hier jetzt etliche Male, "der verantwortliche Tuner blablablabla" , der verantwortliche Tuner sagt aber auch net "oooooch, das kann schon net so wild sein, klar geht deine ABE flöten, aber das is schon net so schlimm!", oder?

Yidaki 08.11.2009 01:42

Huhu!

Bisher fand´ ich die Diskussion ja recht entspannt und kontrovers, aber fair. Nur jetzt User, die sich wegen drei ABE-erlöscht-bei-Manipulation-von-Lichtanlage-Gegnern als Angsthasen ins Spiel zu bringen finde ich nun doch etwas schräg. Vor mir muß niemand Angst haben und ich selber finde das Design von Challengers Lampen sehr gelungen- nur bin ich ein zu großer Schisser, als das ich so lax mit der ABE umgehen würde.

@Reisschüsselfahrer:

Mein Hint, es seien keine Polizisten im Forum war absolut ironisch gemeint. Nur so... ;-)

Challenger 09.11.2009 22:53

Zitat:

Zitat von Ohmann (Beitrag 377184)
Um es mal populärdeutsch auszudrücken: wenn der verbotene Gegenstand nicht da gewesen wäre, hätte es auch nicht gescheppert! Vielleicht wird jetzt klarer, was ich meine, denn haargenau das wird es sein, was im Falle einer Abwicklung (zumindest) versicherungsmäßig den Ansatz findet, Du kennst doch die Wohltäter der Menschheit!

Das Gebastel muß ja noch nicht mal umgebungsgefährdend sein, allein der Eingriff zählt!

1. die frage ist, wäre der unfall auch ohne angel eyes passiert, ja oder nein?
2. wäre es möglich die angel eyes eintragen zu lassen, ja oder nein?

1. denke mal zu 99,9% kann immer mit "ja" beantwortet werden
2. ja, weil die in andern autos auch zugelassen sind und die könnten auch beim mati passen

wenn die 1. frage nur mit "nein" beantwortet werden kann, hat man schon verloren, wenn man die 2. auch mit "nein" beantworten muß, dann ist es schwer...

da ist der einbau von xenon schon gefährlicher, weil da bei 1. schon das "nein" wahrscheinlicher ist. ich rate nicht jedem gegen deutsche gesetze zu verstoßen, muß jeder selber für sich wissen, aber das die unfallgegner darunter leiden ist bei angel eyes nicht der fall.

und mich stören die PN´s nicht, nur bin ich hier nicht bei einem chat, sondern in nem forum wo alle was daraus lernen und austauschen sollen und das thema heißt angel eyes...


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