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Nabend :nixweiss::nixweiss:
Ich wahr mal so frei und habe mit der TÜV-Station hier bei uns gesprochen,und der ,,Junge Man" vom TÜV der meinte nur,wen ich mir zwei runde NSL mit E - Zeichen am Matti baue passiert Nichts,wen ich mir eine von ,,Peugeot, oder, oder, einbaue und sie noch wie es wahr mit dem Richtigen- Kabel verlege, ist alles kein Problem,weder vom TÜV oder die ,,Silber-Blauen" sagen was. :wall::wall: schön Rest Abend noch. :mrgreen::mrgreen: gruß Helmut:flehan: |
Eine NSL mit e-Nummer ist selbstverständlich eintragungsfrei!
Allerdings ist der Einbauort von NSL in der Straßenverszulassungsordnung (StVZO) geregelt. dort heißt es: Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein. Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen! Es dürfen übrigens 1 oder 2 NSL verbaut werden. |
es gibt doch schon einen Materia, der die Peugeot Rückleuchte unter dem Nummernschild hat...
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Hallo @Brummkreisel
Das ist ja bekannt Deswegen ist ja auch die ganze Diskussion hier entstanden, ob das laut StVZo erlaubt ist. Da einige hier ihren Kommentar gleich, ohne sich vorher schlau zu machen, gepostet haben, ist das etwas hitziger geworden. Bitte Euch darum, die Diskussion wegen der StVZo jetzt zu beenden. Die Anmerkungen von @speed dürften dazu beitragen Danke :tach: ------------------------------ Gruß Volker |
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