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JUI 23.08.2009 22:07

@ Oli 64

Wie das rechtlich so aussieht kann ich nicht sagen , aber nachdem ich mir die Bilder in deinem Album angesehen habe ,würde ich mal sagen -" SCHICK UND SAUBER , gefällt mir prima " !:respekt::gut:

:scherzke: " Ich hoffe ja mal das du deine Endrohre nicht nach Innen verlegt hast " ! :scherzke:

Wie sprach einst der Sarotti-Mann - EIN BISCHEN SPASS MUSS SEIN...................... !

Hamburgerexot 23.08.2009 22:28

Nabend :gruebel:
Ich habe mir gerade die Bilder von ,,Oli 64" angesehen, und kann nur sagen das passt schon so,:mrgreen:es steht ja nirgends in der ,,Stvo" wo das Nebelschlußlicht sein soll,und Oli 64 bekommt nur selber mal ein Problem, wen er an sein Matti eine AHK mal dran macht. :flehan:
Das ist ja auch gestattet das man mit ,, 2 Nebelschluß Lichter" Fahren darf wie ich weiß. :mrgreen:
schön rest Sonntag noch.



gruß Helmut:mrgreen:

Markus.W 24.08.2009 09:35

Zitat:

Zitat von Hamburgerexot (Beitrag 368254)
es steht ja nirgends in der ,,Stvo" wo das Nebelschlußlicht sein soll,...

Das sehe ich genauso.

Zitat:

Das ist ja auch gestattet das man mit ,, 2 Nebelschluß Lichter" Fahren darf wie ich weiß.
Ich gehe davon aus, da an meinem Matti Vorgänger, Suzuki Swift, alles auf beiden Seiten symetrisch war. Rück-, Brems-, Rückfahr- und Nebelschlußleuchte. Was natürlich besonders den Rücken frei hielt, da ich die Nebelleuchten mit dem Bremslicht gekoppelt hatte. :mrgreen:

Materianus 24.08.2009 14:44

[QUOTE=rotzi;368238@Materianus
Wieso soll da die Betriebserlaubnis erlöschen?
Er hat doch die Nebelschlusslechte noch dran.:gruebel:[/QUOTE]

War klar, das die Frage kommen musste. Durch den Umbau der NSL entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Orginal. Dem KBA wird vom Hersteller eine genaue Beschreibung sowie auch entsprechende Fotos und Zeichnugen des Fahrzeugmusters überlassen. Anhand dieser Unterlagen erhält der Hersteller die ABE. Jede noch so kleine Veränderung am Fahrzeug muss der Hersteller dem KBA bekanntgegegebn werden. Bekanntlich führen ja sämtliche technischen Veränderungen zum Verlust der ABE. Sollte man einmal auf einen technisch versierten Polizeibeamten treffen, dann hat man schlechte Karten.

Greetings

Materianus

Materianus 24.08.2009 14:49

Zitat:

Zitat von Hamburgerexot (Beitrag 368254)
Nabend :gruebel:
Ich habe mir gerade die Bilder von ,,Oli 64" angesehen, und kann nur sagen das passt schon so,:mrgreen:es steht ja nirgends in der ,,Stvo" wo das Nebelschlußlicht sein soll,und Oli 64 bekommt nur selber mal ein Problem, wen er an sein Matti eine AHK mal dran macht. :flehan:
Das ist ja auch gestattet das man mit ,, 2 Nebelschluß Lichter" Fahren darf wie ich weiß. :mrgreen:
schön rest Sonntag noch.



gruß Helmut:mrgreen:

Das mag ja alles so stimmen, was du geschrieben hast, aber leider sieht der Gesetzgeber ( in diesem Fall das KBA) das leider anders.

Greetings

Materianus

Materianus 24.08.2009 14:53

Zitat:

Zitat von Markus.W (Beitrag 368309)
Das sehe ich genauso.

Ich gehe davon aus, da an meinem Matti Vorgänger, Suzuki Swift, alles auf beiden Seiten symetrisch war. Rück-, Brems-, Rückfahr- und Nebelschlußleuchte. Was natürlich besonders den Rücken frei hielt, da ich die Nebelleuchten mit dem Bremslicht gekoppelt hatte. :mrgreen:

Das war denn auch ein Verstoss gegen die STVO, in der klar geregelt ist, wieviel Bremsleuchten man haben darf.

Greetings

Materianus

PS. Wahrscheinlich hast du auch die Rückleuchten-Glühlampen verkehrt eingebaut, damit man dich rechtzeitig bei Dunkelheit sieht.

Ingo S. 24.08.2009 16:22

Zitat:

Zitat von Materianus (Beitrag 368233)
Oder hast du den Umbau in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Sorry das es dich jetzt trifft, aber ich kann dieses Geschwätz nicht mehr hören :motz:

Nicht alles was man macht ist eintragungspflichtig! Wenn man was nicht genau weiß, sollte man einfach mal nix dazu sagen. Das Verbreiten von Halbwissen hilft hier keinem :nixweiss:

Die NSL aus dem Peugeot hat eine passende NSL E-Nummer und diese ist nicht an Peugeot gebunden. Diese Prüfug besagt einfach nur, das das Teil in der EU als NSL zugelassen ist. Wenn also bei dem Einbau alle Vorschriften (z.B. max. Höhe etc.) eigehalten werden, dann entspricht das Auto auch der StvO !!!


Ingo

Materianus 24.08.2009 17:22

Zitat:

Zitat von Ingo S. (Beitrag 368367)
Sorry das es dich jetzt trifft, aber ich kann dieses Geschwätz nicht mehr hören :motz:

Nicht alles was man macht ist eintragungspflichtig! Wenn man was nicht genau weiß, sollte man einfach mal nix dazu sagen. Das Verbreiten von Halbwissen hilft hier keinem :nixweiss:

Die NSL aus dem Peugeot hat eine passende NSL E-Nummer und diese ist nicht an Peugeot gebunden. Diese Prüfug besagt einfach nur, das das Teil in der EU als NSL zugelassen ist. Wenn also bei dem Einbau alle Vorschriften (z.B. max. Höhe etc.) eigehalten werden, dann entspricht das Auto auch der StvO !!!


Ingo

Aha, du bist also Fachmann auf diesem Gebiet. Es ist durchaus möglich bzw. sollte auch so sein, dass die NSL eine E-Nummer hat sonst dürfte sie nicht verbaut werden.

Es geht ja auch nicht um die NSL von Peugeot sondern um die Einbauort beim Materia. Daihatsu hat den dort festgelegt wo er modelmäßig ist und auch so den Zulassungsbehörden vorgestellt.

Der erste Satz in deinem Beitrag beruht wohl auf Halbwissen. Sicherlich gibt es Umbauten die nicht eintragungspflichtig sind, aber Veränderung an Beleuchtungseinrichtungen sind eintragungspflichtig und das ist gut so, wenn man bedenkt wie manche ihr Allerheiligstes verändern und damit durch die Gegend fahren.

Meine NSL befindet sich am regulären Platz und der Rahmen ist in Wagenfarbe und das bevor Wiskeybembel es hier vorgeführt hat.

Greetings

Materianus

Mr.X 24.08.2009 17:54

zB bei mattis (ohne doppel rohr mitte) einfach eine vom Peugot 206 (ebay mit e zeichen) oder Mini cooper (das gleiche^^) kaufe und mittig platieren

:wusch:

Cpt.Howdy 24.08.2009 19:19

Zitat:

Zitat von Materianus (Beitrag 368376)
Aha, du bist also Fachmann auf diesem Gebiet. Es ist durchaus möglich bzw. sollte auch so sein, dass die NSL eine E-Nummer hat sonst dürfte sie nicht verbaut werden.

Es geht ja auch nicht um die NSL von Peugeot sondern um die Einbauort beim Materia. Daihatsu hat den dort festgelegt wo er modelmäßig ist und auch so den Zulassungsbehörden vorgestellt.

Der erste Satz in deinem Beitrag beruht wohl auf Halbwissen. Sicherlich gibt es Umbauten die nicht eintragungspflichtig sind, aber Veränderung an Beleuchtungseinrichtungen sind eintragungspflichtig und das ist gut so, wenn man bedenkt wie manche ihr Allerheiligstes verändern und damit durch die Gegend fahren.

Meine NSL befindet sich am regulären Platz und der Rahmen ist in Wagenfarbe und das bevor Wiskeybembel es hier vorgeführt hat.

Greetings

Materianus

also nix für ungut aber des is quatsch...wenn das ding ne e-nr hat (die es als entsprechendes teil auszeichnet) und in den vom gesetzgeber vorgeschriebenen positionen verbaut wird muss da nix eingetragen werden. bestes beispiel sind mopeds (ja die ham da die gleichen richtlinien), man findet kaum einen der noch orginale blinker fährt...nix eintragen nur e nr. deutschland is zwar ein vorschriftenjungel, aber sooo heftig is dann doch net

des mit der 206 leuchte sieht schon sehr gut aus. der tt hat fast noch ne schönere breiter flacher und auch in weiß zu haben. oder eine von den universellen led teilen...


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