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Reisschüsselfahrer 31.03.2009 23:47

Manchmal hilft auch ne andere Frisur *gg*

Manu

Cuore 88 01.04.2009 00:36

Du meinst so was is nich so gut.http://freenet-homepage.de/ice-flame/bush6.jpg Na dann is mir alles klar.
Die können doch außerdem garn nicht meine Frisur sehen sind doch alle Scheiben kompl. getönt.lol
Naja bin gespannt auf Kontrolle nummer 4 und 5 und.......

mfG Henry

SAN-L201 01.04.2009 01:36

Alle Scheiben komplett getönt??:gruebel: Wusste gar ned das dies in Deutschland erlaubt ist!:nixweiss:
Dachte immer das Fahrer und Beifahrerseite vorne sowie Windschutzscheibe für die Freunde klar einsehbar sein müssen?!?:nixweiss:
Grüße Chris

Cuore 88 01.04.2009 01:40

Is ja auch nur als scherz gemeint ansonsten hätte ich jetz noch mal 3 punkte und bestimmt eine Anzeige.

Mfg Henry

Cuoregt 03.04.2009 23:11

darf man die Seitenscheiben vorne nicht auch um max 15% oder waren es 5% tönen? (hab da was im Hinterkopf kp ob es stimmt).

Naja also es hängt einfach vom Fahrstil ab wenn die Polizei hinter mir her fährt fahre ich weiter wie davor auch also 10-20 über dem Erlaubten. So wurde ich bisher noch nie angehalten.
Aber langsam zur Ampel rollend ( also vorrausschauend Gefahren ;-) ) mit offenen Fenstern, Kippe im Mundwinkel und NWA auf "Genusslautstärke" durfte ich gleich mit auf den Polizeihof. Meine tollen Umbauten wurden kontrolliert (1 Auspuffblende + Anlage sonst nix^^) Alk + Drogentest gemacht, war natürlich beides negatv um 13Uhr und dann noch ein schöner Tag gewünscht^^.

Mit einer Tageszulassung bin ich aber auch noch nie angehalten worde, egal wie spaceig der Wagen aussah. Also hol dir 365 Nummernschilder und du wirst nie kontrolliert^^

Aber zu der Sache mit dem "mehrmals für das selbe Bestraft werden":
Bei uns auf der B 10 oder 27 (verwechsel die beiden ständig :-) ) stehen 2 stationäre Blitzer im Abstand von ca 300m. Normalerweise ist entweder der eine oder der andere an. Tja ich bin vom ersten mit 12km/h zuviel geblitzt worden und dann beim zweiten mit 16 zuviel. Tja lange Rede kurzer Sinn: Ich musste beide Bezahlen.

Also ich gebe dir einen Tipp. Wenn du etwas Umbauen willst gehe vorher zum TÜV und rede mit dem Prüfer der sich damit auskennt (ist oft so das es einen gibt der da die "schwierigen" Sachen übernimmt). So spart man sich eine mänge Ärger und ich glaube ein gutes Verhältniss zum TÜVer ist nie von Nachteil. Bei mir hat er mal die Federn eingetragen und dabei meine Neon Röhren gesehen (habs vergessen)^^. Zitat: wenn du das nächste mal hier ankommst nimmst du die Dinger aber raus.

Cuore 88 04.04.2009 14:14

Hi also mit getönte scheiben vorne nur wenn spezial anfertigung Getöntes Glas Folie in Deutschland überhaupt nicht erlaubt. Also wie gesagt noch mal hab weder eine fette anlage drinne noch rauche ich (das arme auto) noch fahr ich betrunken oder zu schnell ich denke die haben hier einfach nix zu tun bei uns in der klein STADT sehe mind. 4 Streifen am Tag in unseren kleinen Nest rund 26 Tausend Einwohner is das noch nur mal. Naja Fahrzeug steht jetzt erst in Garage kommt als nächstes Vollschallensitze und ein paar schöne 15 er. Ich glaub kann ich gleich schieben weil das überhaupt nicht gerne gesehen aber wenn es abgenommen und !!!!Eingetragen ist dann lach ich nur aber mal sehen die finden ja immer was wenn die suchen mach jetzt aber alles Bombem oder Anzeigen sicher Warndreieck Verbandskasten das ganze Programm ich oder eigentlich können die dann ja nix mehr finden neue Bilder gibt es dann so in 2 Wochen.


mfg Henry

nutzer 05.04.2009 22:23

Zitat:

Zitat von MrHijet (Beitrag 345227)
Von TÜV-Nord.de:


Nur weil andere Leute so rumfahren, ists noch lange nicht erlaubt.

Danke das war auch für mich sehr infomativ eine klare Auskunft

LSirion 13.06.2009 13:24

Wie hoch sitzen denn die TFL im Moment? 25 cm?
Falls du sie im gedimmten Zustand neben dem Abblendlicht verwendest, könnte das nämlich noch interessant werden.

Dann wären das nämlich vermutlich Begrenzungsleuchten und die müssen nach StVZO § 51 anscheinend 35 cm vom Boden weg sein.

Sicher bin ich mir da zwar nicht, aber ich habe auch kein TFL, somit kann es mir egal sein...

Cuore 88 14.06.2009 15:25

Danke für die Info da werd ich die wohl noch mal umbauen zurzeit sind die kompl. abgeklemmt. Komisch ist bloß der freundliche Herr in Grün anfing das man die so fahren darf (gedimmt). Hab mich aber noch mal richtig belesen und laut § ECE-R 48 ist das nicht erlaubt.
Da werd ich die noch mal umklemmen.
Aber erst wenn die neue Schürze dran ist weil bis jetzt hatte ich keine einzige Kontrolle mehr wie die Motten ins Licht war das bei der Polizei.

LSirion 14.06.2009 16:09

Wie das genau geregelt ist, weiß wohl keiner so genau.

Tatsächlich gibt es dieses gedimmte TFL bei vielen Neuwagen. Allerdings ist das serienmäßig und für die Serie gilt die StVZO ohnehin nur bedingt. Da wird der Wagen geprüft, bekommt seine ABE, fertig.

Wenn das TFL gedimmt ist, gehe ich davon aus, dass es in diesem Moment nicht mehr als TFL gilt. Wie du selbst geschrieben hast, wäre das nach ECE verboten, somit nutzt man es als Begrenzungsleuchte und die hat ihre eigene Vorschrift, genauer gesagt den anderen vorgeschriebenen Bodenabstand.


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