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Geh zu nem anderen Prüfer, mach den Schalter für die LWR raus und steck ne "Blind-Blende" (keine Ahnung wie das heißt, so ein Teil wie auch neben der LWR steckt wenn du keine Nebelscheinwerfer hast) in das Loch.
Wenn nämlich keine Möglichkeit für eine Leuchtweitenregulierung im Fahrzeug vorhanden ist, kann das auch kein schwerer Mangel sein ;) (und dass der YRV eine haben müsste, wissen die wenigsten Prüfer) |
Ne LWR ist seit Anfang der 90er Jahre Pflicht, daher wissen die lieben Tüver auch beim YRV ganz schnell das was faul ist.
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Hallo,
ja grundsätzlich denke ich das auch, aber beim Copen nicht. Denke mal da gibts ne Ausnahme, weil man da ja auch nicht wirklich viel zuladen kann. Bei den anderen Autos die mehr Zuladung haben, wie z.B. Cuore L251 oder auch der Move L601 und sogar mein alter Hijet von 1993 hatte die LWR. Schöne Grüße Thomas |
Ja die ist bei allen Autos Pflicht, außer in außnahmefällen. Beim Copen liegts an der geringen Zuladung und dem brettharten Fahrwerk.
Beim YRV würd ich die aber nicht tarnen, wenn der Prüfer sich ein wenig auskennt wird er sicher stutzig werden und dann gibts mecker! Ist eigentlich auch logisch dass als schweren Fehler zu sehen, da man bei voller Zuladung bei Nachtfahren mit defekter Scheinwerferverstellung den Gegenverkehr durch Blendung gefährdet. |
also so richtig weiterhelfen tuts das meiste hier nicht...
hat nicht jemand einen stillgelegten YRV zu Hause rumstehn und würde mir den Scheinwerfer rechts leihen gegen eine angemessene Vergütung !:flehan: |
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