MeisterPetz |
23.11.2006 14:23 |
Das halte ich für unvernünftig. Wenn ein Motor ein Freiläufer ist, kann man relativ beruhigt sein, dass man im Falle eines Zahnriemenrisses ausserhalb der Garantiezeit, aber innerhalb des Wechselintervalles, keinen Motorschaden hat.
Provoziert man das allerdings, kann man nie sicher sein, in welcher Situation der Zahnriemen reisst. Das kann auf der Autobahn passieren, während eines Überholmanövers auf der Landstrasse, auf einer belebten Kreuzung in der Stadt, etc. Alleine die Abschleppkosten könnten ziemlich heftig werden.
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