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-   -   Rifflblechfußmatten und Schaltknauf eintragungspflichtig?!?! (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=16102)

lemon 09.09.2006 08:27

Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass Fussmatten oder Schaltknäufe eingetragen werden müssen.

25Plus 20.09.2006 12:36

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@Caro: Warst du schon beim TÜV oder der Dekra ?
Bei Autobild hab ich ein Bild einer VW-Studie gefunden.
Aber ob die Fußmatten eingetragen sind stand leider nicht dabei.

Ohmann 23.09.2006 09:32

Hallo Caro,

bescheidene Nachfrage: wie issn die Story ausgegangen?

Caromaniac 23.09.2006 10:51

Na noch gar net... :sleep: War noch net dorten!!! :wall:

Caromaniac 27.10.2006 06:57

So die Damen es gibt Neuigkeiten, und zwar hab ich n hübschen Brief erhalten darin steht das ich mein Auto bis 7. Nov beim TÜV vorführen muss.

Nur... steht da n bissi mehr... nämlich!!!

Folgende Mängel wurden festgestellt:
- neues Bremspedal
- Rifflblech im Fußbereich
- geänderter Schaltknauf

Geht das so einfach... Dürfen die das einfach so hinzufügen?! Ich men auf der Mängelkarte stand ja nichts vom Schaltknauf.

Das ganze beruht auf diesem feinen Paragaphen §17 Abs.3 Nr. 1 der StVZO

Der lautet:
Zitat:


§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.

(3) Besteht Anlaß zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

whitecuore 27.10.2006 08:51

so ein mist der schaltknauf ist doch egal wie der aussieht so lange das gestänge nicht verändert worden ist und mit den fussmaten ist genau so ein mist. das einzige ist das brems pedal aber der rest ist schwachsinn in meinen augen. mann kann doch einen schaltknauf drauf machen den mann will. ich laube muss mal nach münchen kommen mit meinem und die jungs mal raus vordern.
ich wusste es doch schon immer das die von der rennleitung in bayer etwas beschränkter sind.

145db 27.10.2006 09:35

Ich lege dir dringend nahe, dich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Erstens kennt der sich im §§-Dschungel besser aus und zweitens hilft es deinen berechtigten Einwänden gegen die Vorwürfe, wenn der Briefkopf einer Anwaltskanzlei darüber prangt. Ich hab da selbst so meine Erfahrungen - zwar mit dem Ordnungsamt, aber das is ja fast das gleiche: Zig Briefe von mir - immer wieder derselbe unberechtigte Vorwurf. Ein Brief vom Anwalt - seitdem nie wieder was gehört.

Kugel 27.10.2006 11:40

@ caro: Warum sollten sie nicht dürfen? Haben "zu Hause" festgestellt das sie beim ersten Wisch was vergessen hatten - und nu kommt der "richtige" Wisch, mit mehr drauf.

Mit Pedal und Knauf wirst Du wohl Pech haben... oder gibt es da irgend eine ABE o.ä.?

Gruß

Kugel

P.S.: Die Caro die kriegt Punkte - tralalala
und wenn die Caro den Kugel trifft auaauaau oder so
Ich wünsch dir einen gaaaanz netten Ingenieur (Daumendrück)

whitecuore 28.10.2006 09:17

@kugel sie hat nur einen anderen schaltknauf drauf genau so wie ich und der wurde noch nie was gegen gesagt.

Racemove 30.10.2006 11:56

schaltknäufe und fussmatten sind nicht eintragungspflichtig und bedürfen auch keiner abe oder sonstigem gedöns.

bis auf sitze, lenkrad, gurte und pedale hast du innen im auto fast narrenfreiheit.

wo kommen wir denn dahin!

informier dich vorher beim tüv dann fährst du zur pol.wache und fragst was das soll.


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