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Wenn du eine abnahme-/eintragungspflichtige Änderung an deinem Fahrzeug vorgenommen hast, mußt du den Wagen beim TÜV vorführen. Dort wird dann begutachtet, ob ob die Änderungen ordentlich gemacht sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Zahlen mußt du direkt beim TÜV. Die Lippen sind ein "19er" (Paragraph 19 der StVZO) und kosten rund 40€.
Gruß MArtin |
Danke für die Tipps.
Was heißt denn eintragungspflichtig? Muss ich wenn ich mir ein Renngitter einbaue das dann auch eintragen lassen und wie ist es mit einer Kofferraumbeleuchtung und einem Kofferraumumbau? Gruß Anja |
Nein, eintragungspflichtig sind alle leistungs- und sicherheitsrelevanten Änderungen.
Renngitter und Kofferraum-Innenleben gehören definitiv nicht dazu. Im Zweifelsfall wird dir dein lokaler TÜV Auskunft darüber geben, wenn du ihm deine Pläne schilderst. Seriöse Händler weisen auch darauf hin, wenn sie dir Teile verkaufen, die eintragungspflichtig sind. |
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