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benrocky 09.10.2005 11:07

Hallo,
auch wenn ich ein bisschen später schreibe, aber ich habe da wirklich die gleichen Erfahrungen gemacht, wie MArtin!
Da von eigenem Verschulden zu sprechen, halt ich ehrlich gesagt, für etwas übertrieben. Gut, wir hätten in die ABE gucken können, aber ich sag mal folgendes:

ich habe meinen Händler EXTRA diesbezüglich gefragt, ob die Federn und Felgen eingetragen werden müssen (beim Kauf) und er meinte auch wörtlich zu mir: "Nein das reicht aus, wenn die ABE im Auto vorhanden ist. Diese ist lediglich mitzuführen. Eingetragen wird es dann bei einem evtl. Verkauf bzw. Neu/Ummeldung".

Das war NICHT der gleiche Händler wie von MArtin, also schien es da wohl nicht so klar zu sein, welche Vorgehensweise hierfür notwendig ist.

Und wenn mein Händler mir das sagt, gehe ich eigentlich davon aus, dass ich mich auch auf die Aussage verlassen kann.

Schöne Grüße
Thomas

klasse08-15 09.10.2005 11:35

@benrocky

das ist ja das problem, du hast keine abe zu den teilen, ansonsten hat der händler sogar völlig recht!

die "definition" von teilegutachten und abe ist dabei wichtig
gröbster unterschied ist eigentlich schon aus dem namen abzuleiten:

abe - allgemeine betriebserlaubnis
-> anbauen und fahren, weil es hat ja die erlaubnis (vorrausgesetzt im zusammenhang stehende teile sind original - felgen-tieferlegung, reifen-lenkrad usw.)

teilegutachten - ist ein gutachten über das teil und braucht erst eine berechtigung zum betrieb am fahrzeug, es ist also keine betriebserlaubnis!

gruß klasse

Wilde Katze 09.10.2005 12:09

Hallihallo,

also ich habe mal eben etwas in den Prospekten von Rene geplättert. In JEDEM Daihatsu Zubehör-Prospekt (Applaus, diverse Cuore, Charade, Terios Gran Move, ...) war bei den Tieferlegungsfedern ein dickes rotes Sternchen, welches auf eine nötige Eintragung hinweist! So etwas sollte auch einem Händler direkt ins Auge fallen!!!

beste Grüsse EVA

CuoreMP376 09.10.2005 13:39

Im Zubehörkatalog des L251 gibts zur Eintragung keinen Hinweis!!

Ich werd auf alle Fälle am Montag mit meinem Händler ein Hünchen rupfen! Vielleicht sogar nen ausgewachsenen Vogel Strauss... *grrr*

Gruß MArtin

copen83 09.10.2005 14:07

@Martin

Das ist echt Sch****.
Weis du schon wieviel Strafe du aufgebrummt bekommst?
Zum Händler kann ich nur sagen das es nicht schön ist das er es dir falsch gesagt habt aber nobody is perfect.
Sowas kann aber darf eben nicht passieren aber jeder von uns macht fehler dafür sind wir Menschen.

Gruß

Gaston

CuoreMP376 09.10.2005 16:54

@Gaston:
Strafe ist eientlich recht gering, falls ich mich nicht verhört habe sind es "nur" 40€.
Die Punkte ärgern mich viel mehr!

Gruß MArtin

bigmcmurph 09.10.2005 16:55

Mmmh, dass kann ich dir gut nachvollziehen.
Diese drei Punkte würden meinen Führerschein kosten ...

Greetings
Stephan

mike.hodel 09.10.2005 17:09

Oh Mann !!

Ihr macht mich ganz ängstlich. Wenn ich mal mit meinem L251 in eine Kontrolle komme :roll: Ich hab nix, aber auch gar nix eingetragen .

Gut, bei uns bekommt man einfach ein Aufgebot zum Tüv zu gehen und sein Auto prüfen zu lassen.

Die Oberkacke ist, dass man bei uns jedes Scheissding, einzeln eintragen lassen muss . D. h dann 40 Euro für die Felgen, nochmal 40 für die Federn etc.
Solange keiner meckert fahre ich so rum :wink:

LG

Mike

whitecuore 09.10.2005 18:02

leute seit dem 1.10.2005 müssen alle sachen im schein stehen und abe's sind unnütz geworden. wusste ich auch nicht aber da vor kurzen im freundes kreis ein auto zugelassen wurde hat die nette frau beim strassenvehkers amt das gesagt. ist doch klar jetzt macht die rennleitung besonder jagt auf die autos,leider.
@martin mach dir nichts draus habe auch drei punkte für überstehende räder bekommen weil der händler sie nicht ein getragen hat.

beifahrertür 09.10.2005 22:01

Zitat:

Zitat von whitecuore
leute seit dem 1.10.2005 müssen alle sachen im schein stehen und abe's sind unnütz geworden.

im schein oder von einem sachverständiger abgenommen sein?
welches urteil / beschluss soll das sein?


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