Daihatsu-Forum.de

Daihatsu-Forum.de (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/index.php)
-   Die Cuore Serie (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/forumdisplay.php?f=69)
-   -   Einbau Kombiinstrument mit Drehzahlmesser vom Cuore L 501 in Cuore L 5 (Umpinnen) (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=41935)

redlion 07.07.2014 16:38

Zitat:

Zitat von Yin (Beitrag 506107)
Hast du dir meine Pinbelegung mal angesehen? Die war ja auch unterschiedlich zu Zorros.

Nee, finde ich die hier irgendwo?

Yin 07.07.2014 17:15

Ja, hier http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...&postcount=488

redlion 07.07.2014 18:26

Ok, danke, dann werde ich es damit mal versuchen. Muß aber warten bis zum WE, vorher habe ich keine Zeit mehr dazu.

Zorropower 07.07.2014 23:51

Hallo Reinhard!

Habe gerade nochmal den ganzen Thread gelesen. Die Kabelbelegungen der beiden Stecker von Yin sind absolut gleich mit meinen! Er hat eben nur die beiden Stecker anders herum gehalten und dann die Kabelbelegungen notiert. Deshalb waren wir beide am Anfang auch verwirrt. Es ist aber definitiv so, daß alles stimmt.
Kann es sein, daß bei Deinem L 5 schon der Kabelbaum vom L701 drin ist? Falls ja, dann würde ich mich an Sterntaler wenden. Da gibt es bestimmt auch eine Lösung.
Hier nochmal ein Zitat aus meinem 1. Thread:


"Wichtiger Hinweis von Sterntaler: Es kann sein, dass bei einigen Faceliftmodellen des Cuore L 5 (eher die letzten Modelle) schon der Kabelbaum vom L701 drin ist! Dann wird es allerdings mit dieser Anleitung nicht hinhauen, da dort der Kabelbaum bzw. die Kabelbelegungen beim Kombiinstrument wohl wieder anders sind. Kann ich aber nicht konkret sagen."


Wünsche Dir viel Erfolg beim Einbau! Wird schon klappen. :ja:


Grüße

Zorropower

redlion 08.07.2014 01:10

Hallo Zorro,

danke für Deine Zuversicht, aber dass das klappen wird, das glaube ich auch. Dauert nur manchmal bisschen länger bei mir, besonders wenn´s um Elektrik geht. War schon früher in der Schule im Physikunterricht so, Mechanik war easy für mich, Elektrik war immer ein Kampf und ist es bis heute geblieben, aber ich kämpfe mich durch. :box:


Kleine Fortschritte gibt´s auch, habe vorhin am Abend noch ein bisschen gebastelt, die Stecker von dem Ersatzkabelbaum abgeschnitten und mittels Stromdieben mit dem Kabelbaum im Auto verbunden. Das erschien mit einfacher, als die Stecker jetzt umzupinnen und dann wieder zurück zu pinnen, hätte ich heute eh nicht fertig bekommen und die Karre muß ja morgen früh wieder laufen.


Keine Ahnung, was da für ein Kabelbaum drin ist, L701 glaube ich aber nicht, jedenfalls weichen beide Kabelbäume - der im Auto und der aus der Ersatzteilkiste - von Deinen und von Yins ab. Die Kabelfarben waren mir jetzt auch egal, mittels try & error habe ich alle Leuchten, Tank und Temp richtig angeschlossen. :gut:
3 Kabel sind noch übrig, eins für die Airbagleuchte, da muß ich noch das Symbol umbauen, eins für die NSL-Leuchte, da erspar ich mir das Symbol umzubauen, nehme einfach nen NSL-Schalter vom L201 mit integrierter Kontrollleuchte. Das letzte Kabel wird dann für den DZM sein, werde ich auch noch den richtigen Platz für finden. War nur vorhin schon zu spät und der Akku der Werkstattleuchte war auch am Ende.

Die Stecker mit den Stromdieben habe ich drin gelassen, wenn ich die Tage noch ein wenig Zeit finde, kann ich damit direkt weiter machen. Wenn alles läuft, dann noch den KM-Zähler umbauen, habe ich mir schon angeschaut, müßte mit nem Lötkolben gehen, den Kunststoff heiß machen, die Walze wechseln und wieder verschmelzen.

Zorropower 08.07.2014 10:50

Das hört sich doch ganz gut an:gut:
weiter so!

Ist aber trotzdem erstaunlich, daß es da noch eine andere Variante der Kabelbelegungen gibt.

Grüße

redlion 19.07.2014 18:13

Ich wollte mir farbige LED´s für die Tachobleuchtung bestellen. Was ist denn das für ne Größe? T10?

Weiß doch bestimmt jemand hier...:gut:

dierek 19.07.2014 18:50

Nimm eine raus, fahr nach Blauer Tacho in MG, (hier die Adresse)und lass dir direkt die passenden geben. Der Laden ist zum Glück direkt um die Ecke :-)

Ist aber auf jeden Fall T10.

Du brauchst relativ kräftige LED da nur zwei (zumindest im L7) Lampchen drin sind. Sonst ist es in der Mitte hell und am Rand dunkel.

redlion 19.07.2014 22:26

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Danke Dir!
Die Elektrik habe ich jetzt komplett verkabelt, alle Leuchten leuchten, Drehzahlmesser mißt Drehzahlen. :gut:
Fehlt nur noch die Zählerwalze...

Zorropower 20.07.2014 00:29

Hallo Reinhard!

Top, daß alles funktioniert.:respekt:
Ich kann nachvollziehen, wie aufwändig alles ist, aber es hat sich gelohnt.


Grüße

redlion 20.07.2014 19:13

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 3)
Fertig! :gut::jump::tanz:


Den KM-Zähler habe ich nicht getauscht, sondern zurückgedreht. Vorsichtig mit nem Seitenschneider aus der Kunststoffhalterung rausgeschnitten, wollte dann schon den anderen Tacho öffnen, habe aber mal bisschen an dem Zahnrädchen gedreht und dabei bemerkt, dass nur 2 Umdrehungen nötig sind, um 1 km vor- oder zurück zu drehen. Da habe ich dann einfach die kleine Metallachse vorübergehend mit Kleber mit dem Zahnrädchen verbunden und die Achse in die Bohrmaschine gespannt. Hat im Linkslauf und bei full speed ca. 10 Minuten gedauert, bis die erforderlichen 28 000 km zurück gedreht waren. Mußte nur 2 mal kurz ne Pause machen, weil der Zähler schon Temperatur annahm. :grinsevi:
Die Walze dann mit Heißkleber wieder eingeklebt, passt und funzt.

Kleines Problem gab´s dann noch mit der Tachowelle, die war etwas zu lang, konnte keinen kleinen Bogen legen, da hat die Tachonadel so was von gezittert, da wurde einem übel vom drauf schauen. Jetzt ist ne etwas kürzere vom L201 drin, hat jetzt bis 40 km/h ein minimales, kaum sichtbares Zittern, dann ist es weg. Das stört mich nicht, das lass ich so. Fahr ja eh selten langsamer als 40 km/h. :wusch:

Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass es morgen früh nicht nebelig ist, habe nämlich noch keine NSL-Kontrollleuchte. :grinsevi:

Yin 20.07.2014 19:44

Sehr schön gemacht :gut:

Rotzi 20.07.2014 21:43

Prima!
Ich musste mal über 150 000 km kurbeln.
Die Bohrmaschine und das Zählwerk haben fast geglüht.:grinsevi:

redlion 20.07.2014 21:49

Achja, hatte ich noch vergessen zu fragen:
Was ist eigentlich mit der Warnblinkerkontrollleuchte, die habe ich jetzt nicht angeschlossen, war auch gar kein Kabel für da. Da ist mir aufgefallen, dass der andere Tacho ohne DZM diese Leuchte gar nicht hat. Ich dachte, die wäre vorgeschrieben. :gruebel:

Kokomiko 20.07.2014 22:07

Nicht, wenn der Schalter selbst blinkt bzw beide Blinkerleuchten im Armaturenbrett blinken (nach meinem Kenntnisstand)

redlion 20.07.2014 22:33

Der Schalter blinkt nicht und wiki schreibt:

Bei eingeschaltetem Warnblinklicht muss die Funktion durch eine im Sichtfeld des Fahrers angebrachte rote Kontrollleuchte angezeigt werden, üblich ist ein Dreieck mit einem Ausrufezeichen...

Die beiden grünen reichen nicht, glaube ich. Aber wieso hat dann der andere Tacho diese Leuchte nicht? :nixweiss: :gruebel:

Kokomiko 21.07.2014 10:49

Muss ich mal bei mir gucken, was mein Armaturenbrett macht, ich meine, es gehen nur die beiden grünen Pfeile.

Brummkreisel 21.07.2014 10:56

Im L80 blinken doch auch nur die beiden Blinkerleuchten, der Schalter ja auch nicht. Wahrscheinlich genügt es wenn die beiden Blinkerleuchten blinken und dazu das Relais möglichst laut klackt.

Alex

ps: das mit dem tacho find ich echt ne klasse Idee!

Zorropower 21.07.2014 11:03

Hallo Reinhard!

Zunächst mal Glückwunsch zum Einbau!:gut:
Bei meinem Kombiinstrument ist die Warnblinkkontrollleuchte auch ohne Funktion. Meines Wissens, war bei dem alten Kombiinstrument (also ohne DZM) auch keine Kontrollleuchte für den Warnblinker vorhanden. Muss ich nochmal beim alten K-Instrument nachschauen.

Habe auch mal gegoogelt und demnach ist tatsächlich eine rote Kontrollleuchte vorgeschrieben. Da haben wir dann wohl beim nächsten HU-Termin ein Problem? oder?:gruebel:


Warnblinklicht

Die Paragraphen 15 und 16 der Straßenverkehrsordnung regeln den Einsatz des Warnblinklichtes. Danach darf dieses grundsätzlich nur dann eingeschaltet werden, wenn ein Fahrzeug liegen geblieben ist oder abgeschleppt wird (§15a StVO) oder wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahrzeug gefährdet sind oder vor Gefahren gewarnt werden sollen, beispielsweise bei der Annäherung an einen Stau (§16 Abs. 2 Satz 2 StVO). Dagegen wird das Warnblinklicht missbräuchlich eingesetzt, wenn das Fahrzeug den Verkehr nur behindert, wenn es also etwa an einer übersichtlichen Stelle beoder entladen wird (VwV zu § 16 StVO zu Absatz 1 Nr.2, Rdnr. 1). Der Führer eines Linienbusses oder eines gekennzeichneten Schulbusses muss die Warnblinkanlage einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, falls die Straßenverkehrsbehörde dies für bestimmte Haltestellen angeordnet hat.

Absperrgeräte, Liegenbleiben, Warndreieck, Warnleuchte. Mehrspurige Fahrzeuge, die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine der zusätzlichen Sicherung haltender, nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkennbarer Kraftfahrzeuge dienende Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein: Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein, nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 90 Perioden in der Minute gelbes Blinklicht abstrahlen, und dem Fahrzeugführer muß durch eine rote Kontrolleuchte angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist. Warnblinkanlage ist Pflicht: seit 1. Januar 1970 für Neufahrzeuge, ab 1. April 1974 für alle dem TÜV vorgeführten Fahrzeuge, in jedem Falle ab 1. Januar 1976.
Warnblinklicht ist zurückhaltend zu benutzen und nur erlaubt beim Liegenbleiben, ferner wenn andere durch das Fahrzeug gefährdet werden und schließlich bei Schulbussen, solange Kinder ein- und aussteigen (§16 StVO).

Außer beim Abschleppen und beim Liegenbleiben von Kfz. ist das W. einzuschalten, wenn jemand andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, z. B. bei Annäherung an einen Stau (§ 16 II 2 StVO).

redlion 21.07.2014 18:43

Zitat:

Zitat von Brummkreisel (Beitrag 506529)
Im L80 blinken doch auch nur die beiden Blinkerleuchten, der Schalter ja auch nicht...

Nee, der Schalter blinkt im L80 nicht, aber zusätzlich zu den beiden grünen Pfeilen blinkt auch ein rotes Dreieck in der Tachoeinheit. Bei Deinem L80 wird wohl die Birne hinüber sein.

Habe vorhin noch gelesen, dass es sogar vorgeschrieben ist, dass die grünen und die rote Leuchte abwechselnd blinken müssen.

redlion 21.07.2014 21:27

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
@ Alex
so müsste es in Deinem L80 auch warnblinken, grün und rot blinken aber gleichzeitig...

Brummkreisel 22.07.2014 01:22

Hallo Reinhard,

dank deines Bildes hab ich nochmal nachgesehen, bei mir ist es nur so gewesen dass das Rote nicht an war.... hab dann mal nachgesehen, Birnchen kaputt... Getauscht und jetzt ist´s auch wieder so wie bei Dir...

Danke nochmals...

Alex

redlion 22.07.2014 12:31

Zitat:

Zitat von Zorropower (Beitrag 506530)
...demnach ist tatsächlich eine rote Kontrollleuchte vorgeschrieben. Da haben wir dann wohl beim nächsten HU-Termin ein Problem? oder?:gruebel:

Ich war doch gerade beim TÜV, ohne rote Kontrollleuchte. Keine Beanstandung, aber der Warnblinker ist eh nicht geprüft worden...;)

Kokomiko 22.07.2014 13:38

Zitat:

Zitat von Zorropower (Beitrag 506530)
Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein, nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 90 Perioden in der Minute gelbes Blinklicht abstrahlen, und dem Fahrzeugführer muß durch eine rote Kontrolleuchte angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

Wo steht das ? Jedenfalls nicht in den §§ 15 und 16 StVO.

Zorropower 22.07.2014 14:44

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 506587)
Wo steht das ? Jedenfalls nicht in den §§ 15 und 16 StVO.

hier: http://www.rechtslexikon.net/d/warnb...blinklicht.htm

Ich kann natürlich nicht für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben garantieren!


Grüße

redlion 22.07.2014 14:57

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 506587)
Wo steht das ? Jedenfalls nicht in den §§ 15 und 16 StVO.

§§ 53a, Absatz 4.3 StVZO

Davon, dass die Leuchte rot sein muß, steht da allerdings nix.
Evtl. ist das mal geändert worden? Der Tacho mit der roten Kontrollleuchte ist ja auch älter.

Kokomiko 22.07.2014 15:11

Straßenverkehrszulassungsordnung
Zitat:

§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen – eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Die in Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen müssen Betätigungseinrichtungen haben, deren Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Zitat:

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muss wie folgt beschaffen sein: 1.
Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.
Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
Also nichts mit rote Blinkleuchte, auffällig muß sie sein und das sind zwei Blinkepfeile, die gleichzeitig leuchten auf alle Fälle :zunge:
Und eine Anlage zu § 39a gibt es nicht mehr, möglicherweise ist diese weggefallen.

redlion 22.07.2014 15:15

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 506594)
Und eine Anlage zu § 39a gibt es nicht mehr, möglicherweise ist diese weggefallen.

Diese Anlage habe ich gesucht, aber nirgends gefunden. Dann scheint das mit der roten Leuchte wohl nicht mehr zu gelten. Die beiden grünen sind ja auch wirklich auffällig genug.

Schimboone 22.07.2014 16:22

Das stammt vermutlich noch aus der Zeit wo die Fahrzeuge nur einen Fahrrichtungsanzeiger hatten.
Der bereits verschiedene Polo 2 meiner Eltern hatte nur eine Grüne LED, sowohl für Blinker Links, als auch für Rechts. Wanrblinker hätte man ohne die rote Leuchte nicht unterscheiden können

redlion 22.07.2014 16:26

Ja, kann sein. Aber der Cuore-Tacho hat zwei grüne plus die rote.
Eigentlich ist mir das auch sowas von egal, wenn der TÜV die Leuchte nicht will - ich habe sie noch nie wirklich gebraucht.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:04 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.