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-   -   hintere Sitzbank rauswerfen - ist das erlaubt? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=9047)

burgmann120002003 03.10.2004 12:50

Ja, hast Recht Schimboone - Ich muß noch mal zum TÜV fahren und denen das noch mal genau verklickern wie ich das möchte, vielleicht hat der Typ da irgendwas nicht richtig kappiert was ich meine -könnte sein.
Also, ich werde auf jeden Fall diese Sitzbank rauswerfen, die ist für mich nur Ballast. Das Argument mit der Freundin ist plausibel - vielleicht kappiert der "TÜV - Gelehrte" das dann??!

whitecuore 04.10.2004 11:40

also kleine hilfe stellung von mir wenn du die rückbank nur so aus baust das du sie wieder einsetzten kannst dann brauchst du nichts umzutragen lassen weil du es wieder rückgängig machen kannst
gruss rene (freund beim tüv besitzt)

Rainer 04.10.2004 12:54

Zitat:

Zitat von Schimboone
Ausserdem muss die Rücksitzbank nur ausgetragen werden,wenn sie nicht rückrüstbar ist ! Das kann zum Beispiel sein,wenn Du die Schraubenlöcher verschweißt,oder irgendwelche Halter abflext !
Ansonnsten ist dem Tüv das egal !
Stell dir vor,DU fährst heute zum Tüv,lässt sie austragen,und morgend erzählt deine Freundin dir sie währe Schwanger und ihr braucht die Rücksitzbank-willst Du dann wieder zum Tüv hinfahren,die Bank wieder eintragen lassen ?

Ich schließe mich dieser Meinung an. Und wenn man nichts verbaut, dann kann man immer noch sagen dass der kleine Sohn einer Freundin dir das Auto vollgekotzt hat und du es jetzt zum reinigen/trocknen ausgebaut hast ;) Soll mir mal einer das Gegenteil beweisen ;)

BernhardGTti 04.10.2004 14:03

Das bringt doch nix, die Gewichtsersparnis ist doch so minimal, ich glaub nicht das du da viel merken wirst ehrlich gesagt.

Rainer 04.10.2004 15:07

Zitat:

Zitat von BernhardGTti
Das bringt doch nix, die Gewichtsersparnis ist doch so minimal, ich glaub nicht das du da viel merken wirst ehrlich gesagt.

Bringt sehr wohl was. Alleine der Teppich wiegt sicher so um die 5-8KG, Reserverad nochmal 6KG etwa, die hintere Sitzbank nochmal 15-20KG (eher mehr). das macht in Summe 34KG. Und das SPÜRT man sehr wohl. (vor allem auch subjektiv weil lauter, ist wie mit einem Sportluftfilter ;) )

BernhardGTti 04.10.2004 18:38

Also ich kann jetzt nur vom Charade sprechen, aber da kann ich mir nicht vorstellen das die hintere Sitzbank soviel Gewicht hat :).

Tankdeckel 04.10.2004 23:03

Da ich im Somme in meinem L201 nen Heckausbau mit mir rum fahre, kann ich sagen, dass die Heckbank vllt 10kg wiegt. Die kann ich locker mit einer Hand halten. Und das Ausbauen hab ich weder beim Töf noch sonst wo angemeldet. Im Winter fahr ich ja wieder MIT Bank (Diebstahlrisiko).
Bisher hat niemand was dazu gesagt. Aber fragen is da immer bessser =D

Lg
chris

burgmann120002003 05.10.2004 19:54

Also, jetzt ist die Sache endgültig geklärt!!!
Es ist "keinerlei Abnahme/Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich" - das habe ich sogar schriftlich vom TÜV bekommen.
Jetzt werde ich mir das Teil rausbauen. Ich kann nur sagen, daß ich das Gewicht vom Reserverad, dem Holzboden, der Hutablage auch schon gespürt habe beim Ausbau, jedes Kilo zählt.
Ciao

Tankdeckel 05.10.2004 20:17

apropp RRad. Is nen Ersatzrad eigentlich Pflicht oder is das egal?

fastfood_junkie 05.10.2004 22:23

Nein, ein Reserverad ist keine Pflicht, solange du eine Möglichkeit hast dein Fahrzeug fahrtüchtig zu bekommen. Er reicht also ein Pannenkit aus 12V Kompressor für Zigarettenanzünder und eine Flasche mit Reifendichtmittel. Dieses Pack wird zum Teil schon serienmässig in Neuwagen gelegt, statt eines Reserverades.


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