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fermoyracer 11.05.2023 15:11

...kannte ich nicht (nich kann ich nicht), sorry:flehan:


fr

nordwind32 11.05.2023 22:21

In der ABE die LSirion in #2 verlinkt hat steht der L276 auf der zweiten Seite gleich als zweites.

Mit der Felge dürfen
145/80r13
165/65r13 und
165/70r13
montiert sein.
L27 in der ABE ist der L276.

https://felgen.jfnet.de/pdf/00169448/00169448.pdf

fermoyracer 11.05.2023 22:56

Irgendwie reden wir aneinander vorbei:

Es gab eine Gesetzesänderung. Danach ist von Seiten Europa jeder Reifen zulässig, solange er die Größe hat, welche in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Wenn aufgrund einer ABE eine andere Reifengröße zulässig war, ist dies mittlerweile nach meiner Kenntnis überholt und die ABE gilt nicht mehr.

Genau so kenne ich es vom Motorrad. Wen mehr interessiert, möge googeln.



fr

nordwind32 11.05.2023 23:31

Davon hab ich noch nichts gehört :nixweiss:

LSirion 12.05.2023 00:16

Habt ihr die Auflagen nicht gelesen, die in Kombination aus Felge, Reifen und Wagen zu erfüllen sind? Sind zusätzliche Radabdeckungen dran? Wurde das hintere Radhaus angepasst? Natürlich schauen da die meisten Prüfer bzw. Ordnungshüter nicht genauer hin, wenn Reifen und Wagen keine Schleifspuren haben und der Reifen auch nicht seitlich übersteht. Solange die Auflagen aber nicht erfüllt sind, muss der Prüfer da gar nichts für zulässig erklären. Meine Meinung.

Dass das bei so gut wie allen Zubehörfelgen dabei steht und niemand etwas am Wagen macht, seltenst jemand etwas anmerkt, ist eben trotzdem kein Freifahrtsschein. Ansonsten eben einfach nochmal mit dem Gutachten hin zum Prüfer... vielleicht achtet der auch nicht auf die Auflagen und schaut nur auf die Größe (würde ich sogar annehmen). Viel Glück! Versuch macht klug!

yoschi 12.05.2023 06:17

Moin , Frage : wie soll eine Unterwegskontrolle wissen was Sache ist wenn es nicht im Fahrzeugschein steht ; oder steht 165/70r13 drin ? Gruß !

nordwind32 12.05.2023 13:38

Wenn eine ABE vorliegt muss nichts mehr eingetragen werden.
Früher standen z.B. alle zulässigen Reifengrößen im Schein, die vom Hersteller freigegebenen wurden sowie die, die man selbst hat eintragen lassen.
Kenne Fahrzeugscheine mit 3 Seiten für alle Eintragungen!

Heute steht nur noch die kleinste Reifengröße im Schein.

Bei meinem L276 also 145/80R13.

In meinem COC stehen dann auch die restlichen zugelassenen Größen:
155/65R14 und 165/55R15 (mit der er auch ausgeliefert wurde).
Hinzu kommt, das ich ja den mit VSC und der größeren Bremsanlage habe, da sind kleine 13 Zoll Felgen gar nicht zugelassen weil da die größere Bremse gar nicht rein passt ohne an der Felge zu schleifen.
Trotzdem stehen die 145/80R13 im Schein drin, die er laut COC gar nicht fahren darf.
Interessant ist, das die ET dabei nicht erwähnt wird.

Ich habe deshalb 2010 meine Aygo-Felgen für die Winterräder 155/65R14 mit ET 39 freigeben lassen. Das Gutachten habe ich im Wagen, eine Eintragung in den Fahrzeugschein wurde beim TÜV nicht vorgenommen.

Macht es für die Polizei bestimmt nicht einfacher!
Aber ich glaub die haben Zugriff auf COC-Daten.
Was davon abweichend ist muss per ABE nachgewiesen werden.
Das ist mein Wissensstand.
Man belehre mich gern eines besseren.

Adu 13.05.2023 19:04

Moin,
1. nicht alle zulässigen Reifen stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I
2. auf der Rückseite der ZB steht - Hinweis zum Feld (15.1) bis (15.39): Anders als die angegebenen Bereifungen ... Typ- oder Einzelgenehmigungen ....
3. die auf dem "EC CERTIFICATE OF CONFORMITY" zusätzlich angegeben Reifen sind zulässig und brauchen nicht eingetragen werden.
Bei meinem Materia sind in der ZB I als Reifen 175/65 R14 eingetragen. Die hat wohl auch keiner drauf. Im EU Cert.. stehen als Option: 185/55 R15 drin und die sind montiert.
Also einfach mal auf das Certificate sehen ob die beanstandete Reifengrüße dort steht. Wenn ja, TÜV-Mitarbeiter das Teil vorlegen.
Ansonsten muss die Freigängigkeit (K 42) hergestellt werden. Wobei ich die Auflagen nicht immer verstehe.

yoschi 15.05.2023 07:03

Moin , zu LSirion Nr.2 : wenn ich's richtig lese , ist "K1c , K2b und K42" die Crux , worauf der Prüfer sich beziehen kann : die Freigängigkeit ? Aber wenn ich Nordwind richtig verstehe , ist die fragliche Felge/ Reifenkombination laut COC freigegeben ? Gruß !

ollie 25.05.2023 08:39

Zitat:

Zitat von nordwind32 (Beitrag 558837)
In der ABE die LSirion in #2 verlinkt hat steht der L276 auf der zweiten Seite gleich als zweites.

Mit der Felge dürfen
145/80r13
165/65r13 und
165/70r13
montiert sein.
L27 in der ABE ist der L276.

https://felgen.jfnet.de/pdf/00169448/00169448.pdf

War gestern nochmal beim TüV und die Reifen dürfen bleiben wie sie sind, sind durch die ABE abgedeckt.

Die Auflagen gelten ja ohnehin für alle drei Varianten und nur die 165/65 R13 steht im Schein und für die gelten die gleichen Auflagen wie für die 165/70 R13.


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