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Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
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Hallo,
Ich wollte keinen neuen thread aufmachen und klinke mich hier mal einfach ein: ... Kann mir jemand sagen an welcher Sicherung die Nebelschlussleuchte hängt? Im Betriebshandbuch habe leider nichts gefunden :( |
"FOG" oder "FOGLIGHT" - irgendwie sowas :)
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