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-   -   Stoßdämpfer L276 defekt nach 17.000 km (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=36341)

Moppi 13.07.2011 08:44

Was ist schade?
Die Garantieabläufe haben sich in den letzten Jahren eher verbessert.
Dass es klare Regeln gibt ist auch nicht neu.

Simon 13.07.2011 13:34

Das mit der Darstellung das die Dämpfer mit 17.000 km nicht unter Garantie fallen sollen, empfinde ich eher als Verschlechterung, wie als Verbesserung.Das ist Schade. Naja, ich habe ja auch kein Neuwagen mehr oder irgendeine Garantie auf meinen Wägen.

Klar gibt es Regeln, aber wen diese zu einseitig sind, wird es evtl. problematisch.

LG Simon

servus59 14.07.2011 12:51

Als Ergänzung zu einer Anwort:
Ich habe natürlich das Fahrzeug dem Händler zur Reparatur gegeben.
Dieser hat bei Daihatsu eine Garantiekostenübernahme angefragt.

Diese wurde dann abgelehnt.

Somit gebe ich Euch recht.
Aktuell sollte man keinen neuen Daihatsu kaufen.
Was noch alles kommt, wenn der Rückzug beendet ist, kann man nur ahnen.

Wenn ein Hersteller sich weigert, defekte Bauteile in der Garantiezeit
kostenlos auszutauschen, die eigentlich nach meiner Erfahrung für mehr als
100.000 km ausgelegt sein müssten, so sollte man dies beim nächsten Kauf berücksichtigen. Durch den Rückzug erübrigt sich das jetzt von selbst.

Schade eigentlich. Der Cuore mit der verschiebbaren Rückbank ist ansonsten hinsichtlich seiner Platzverhältnisse hinten einmalig im Markt.


danke für Eure Antworten

Rainer 14.07.2011 13:00

Sorry, aber das ist absoluter Bockmist den du hier verzapfst servus59!

Zitat:

Zitat von servus59 (Beitrag 441209)
...Wenn ein Hersteller sich weigert, defekte Bauteile in der Garantiezeit
kostenlos auszutauschen, die eigentlich nach meiner Erfahrung für mehr als
100.000 km ausgelegt sein müssten, so sollte man dies beim nächsten Kauf berücksichtigen. Durch den Rückzug erübrigt sich das jetzt von selbst.

1. Du bist mit den 2 1/2 Jahren schon über der normalen Garantiezeit, zumindest über des Gesetzlichen Gewehrleistungszeit!

2. Wenn ein Auto zu wenig gefahren wird und immer wieder länger steht kann sich rost auf den kolbenstangen der Stossdämpfer bilden und beim nächsten einfedern drückst du dann diese rauhen stellen durch die Gummidichtungen der Dämpfer und schon rinnt das ganze.

3. Du redest hier in der tat von VERSCHLEIßTEILEN, die wenn du sie neu kaufst unter 40,- Euro zu bekommen sind. Warum regst du dich nicht auf wenn die den Luftfilter wechseln? Der kostet auch nicht viel weniger!

Irgendwer ist immer unzufrieden, das ist so und das liegt in der Natur der Menschen, aber etwas schlecht zu reden was nicht schlecht ist das ist Bockmist!!!

Moppi 14.07.2011 13:52

Ach Rainer, komm...
wenn die Dämpfer nach 17000KM Schrott sind, ist das Schei...

Daihatsu gibt 3 Jahre Garantie, aus Maus!
Wenn die Dämpfer ölen, warum auch immer, gehören die über Garantie gemacht!
Mir wurde noch nicht ein einziger Dämpfer abgelehnt, wenn die Bestimmungen eingehalten wurden.

Rainer 14.07.2011 14:53

3 Jahre Garantie heißt nicht 3 Jahre Gewehrleistung! Das ist ein riesen Unterschied!!

Denn bei der Garantie kann der Hersteller gewisse Teile ausnehmen wie eben typischerweise Stossdämpfer, Kupplung, Bremsscheiben und Beläge usw.

Die gesetzliche Gewehrleistung ist 2 Jahre, da isser drüber, da beisst sich die Maus den Faden nicht ab!

Das es scheiße ist dass ein 2 Jahre altes Auto einen kaputten Stossdämpfer hat darüber brauchen wir nicht zu reden, aber die Regel ist es nicht. Es kam schon vor, speziell beim L276 das ist richtig, aber bislang wurde es eigentlich immer vor dem ende der 2 Jahresfrist entdeckt, etwa beim Kundendienst.

Und da sehe ich jetzt 2 möglichkeiten.

Entweder der Händler / die Werkstatt hat geschlampt und den defekt bisher übersehen oder die Wartungsarbeiten wurden nicht ins Serviceheft eingetragen.

Die Hersteller sind dazu verpflichtet seit neuestem dass auch Fremdwerkstätten die Vorgeschriebenen Services eintragen zu lassen und das auch anzuerkennen.

Ich würde jetzt nur zu gerne wissen ob die Wartungsarbeiten in einem Daihatsu Betrieb durchgeführt wurden oder dann doch etwa bei ATU mit Stempel ins Serviceheft und ob alle Wartungen durchgeführt wurden bis zu diesem Zeitpunkt.

Denn genau das ist das Ausschlußkriterium für jede Kulanz (wenn auch nur gering, aber DOCH überzogene Wartungsinterwalle bzw. bei Fremdwerkstatt durchgeführt)

Denn man kann ja nicht vom Hersteller verlangen für etwas gerade zu stehen was eine Fremdwerkstätte nicht überprüft hat, würdest du genauso nicht akzeptieren, oder?

Falls denn doch alles passen sollte (Wartungen immer RECHTZEITIG durchgeführt in der Daihatsu Vertragswerkstatt) dann würde mich das sehr wundern! Daihatsu war in solchen Fällen immer sehr kulant, aber auch wenn nicht, 2 Jahre sind 2 Jahre und nicht 2 1/2 Jahre....

62/1 14.07.2011 15:03

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 441224)
3 Jahre Gewehrleistung!

Bei Daihatsu wird aber nicht geschossen *gg* Gewährleistung wäre korrekt :wusch:

Rene

Rainer 14.07.2011 15:18

*seufz* JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA; stimmt. Ich war zu faul um nach zu schauen wie man das richtig schreibt *gg*

Simon 14.07.2011 22:29

Naja, ich würde mir eh neue KYB ExcelG Gas-Dämpfer und ein Eibach Satz holen!

Moppi 14.07.2011 23:30

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 441224)
3 Jahre Garantie heißt nicht 3 Jahre Gewehrleistung! Das ist ein riesen Unterschied!!

Denn bei der Garantie kann der Hersteller gewisse Teile ausnehmen wie eben typischerweise Stossdämpfer, Kupplung, Bremsscheiben und Beläge usw.

Die gesetzliche Gewehrleistung ist 2 Jahre, da isser drüber, da beisst sich die Maus den Faden nicht ab!

Das es scheiße ist dass ein 2 Jahre altes Auto einen kaputten Stossdämpfer hat darüber brauchen wir nicht zu reden, aber die Regel ist es nicht. Es kam schon vor, speziell beim L276 das ist richtig, aber bislang wurde es eigentlich immer vor dem ende der 2 Jahresfrist entdeckt, etwa beim Kundendienst.

Und da sehe ich jetzt 2 möglichkeiten.

Entweder der Händler / die Werkstatt hat geschlampt und den defekt bisher übersehen oder die Wartungsarbeiten wurden nicht ins Serviceheft eingetragen.

Die Hersteller sind dazu verpflichtet seit neuestem dass auch Fremdwerkstätten die Vorgeschriebenen Services eintragen zu lassen und das auch anzuerkennen.

Ich würde jetzt nur zu gerne wissen ob die Wartungsarbeiten in einem Daihatsu Betrieb durchgeführt wurden oder dann doch etwa bei ATU mit Stempel ins Serviceheft und ob alle Wartungen durchgeführt wurden bis zu diesem Zeitpunkt.

Denn genau das ist das Ausschlußkriterium für jede Kulanz (wenn auch nur gering, aber DOCH überzogene Wartungsinterwalle bzw. bei Fremdwerkstatt durchgeführt)

Denn man kann ja nicht vom Hersteller verlangen für etwas gerade zu stehen was eine Fremdwerkstätte nicht überprüft hat, würdest du genauso nicht akzeptieren, oder?

Falls denn doch alles passen sollte (Wartungen immer RECHTZEITIG durchgeführt in der Daihatsu Vertragswerkstatt) dann würde mich das sehr wundern! Daihatsu war in solchen Fällen immer sehr kulant, aber auch wenn nicht, 2 Jahre sind 2 Jahre und nicht 2 1/2 Jahre....

Dazu möchte ich noch mal was bemerken:
Daihatsu gibt 3 Jahre Garantie, mit Gewährleistung wurde noch nie argumentiert, zum Glück.
Innerhalb dieser 3 Jahre wird alles erneuert, was nicht explizit ausgeschlossen wurde wie Verschleissteile, z.B. Luftfilter, Kupplung o.ä..
Stoßdämpfer sind in diesem Sinne keine Verschleissteile, die werden eigentlich übernommen, auch bis Ende der Garantiezeit.
Das Thema Service in Fremdwerkstätten ist ein eigenes Thema, nicht umsonst wude der elektronische Servicenachweis eingeführt von Daihatsu.
Damit sind die Fremdwerkstätten raus, denn die können einen durchgeführten Service nicht online melden, das können nur Servicepartner und Händler.
Aber dann würde Daihatsu nicht mit Verschleissteilen argumentieren, wie der Threatersteller schreibt, sondern mit fehlenden Serviceunterlagen.

Kulanz gibt es bei Daihatsu sehr selten, es gelten 3 Jahre Garantie und optional 2 Jahre Garantieverlängerung, die aber nicht mehr alles abdeckt.
Wenn es mal Kulanzaktionen gibt, wie z.B. Gelenkwellen L251 seinerzeit, dann ist ein lückenloser Servicenachweis Pflicht.


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