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Ergebnis: --> Schwerer Mangel (Leuchtweitenregulierung links/rechts nicht funktionsfähig) Prüfplakette kann nicht erteilt werden... |
Aha, da waren dann aber beide defekt, bei dir.
Bei meinem Vater geht nur eine Seite nicht. Manu |
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*duckundweg* Jan |
Auspuff wechseln und zu einer anderen Prüfstelle fahren. LWR ( beide Seiten defekt ) wurde bei underem YRV garnicht geprüft. Vorsichtshalber hatte ich die Scheinwerfer am selben Tag einstellen lassen.
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Hallo,
dann hab ich ja Glück, dass es beim Copen gar keine LWR gibt. Kann damit auch nicht kaputtgehen :-) Schöne Grüße Thomas |
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der Scheinwerfer steht auf der Mängelliste und muss somit innerhalb von 4 Wochen wieder funktionieren.
Ich wohne in der Nähe von Lüneburg ( südlich Hamburg). Falls jemand einen Tipp hat für den schweinwerfer; auch ausleihen wäre natürlich ein tolle Idee:respekt:, möge sich bitte melden. Ich selbst habe keinen Daihatsu Händler... Beste Grüsse |
Ich könnte dir Braunschweig anbieten aber mit meinem Bösen Blick wirds sicher nicht einfacher ;).
Jan |
Mein Vorschlag:
Reparier alles ausser Scheinwerfer und geh zu einem neuen Prüfer und frag ihm vorm Anmelden zur HU, ob er dich wegen des Scheinwerfer mit einem geringen Mangel durchlässt, da der Scheinwerfer komplett gewechselt werden muss und der zur Zeit 5 Wochen Lieferzeit hat. Du aber dann leider deine Urlaubsfahrt canceln müsstest. Wenn du nett fragst, könntest du bei TÜV/GTU/DEKRA schon Glück haben. Einfach mal alle ausprobieren... |
Also seit einigen Jahren soll die LWR ein schwerer Mangel sein,- nicht mehr gering. Da gab es damals was.
Ob das nur für beide Scheinwerfer gilt oder je nach Bundesland anders ist, weiß ich aber nicht. |
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