Daihatsu-Forum.de

Daihatsu-Forum.de (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/index.php)
-   Die Cuore Serie (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/forumdisplay.php?f=69)
-   -   Start- Stopautomatik nachrüsten? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=23835)

Heavendenied 30.05.2008 14:14

Also ich hab mir jetzt mal die zweite Lösung durchgelesen und die scheint mir leider doch recht kompliziert im Einbau.
Bei der ersten Lösung gibts ja leider keine wirklich Anleitung, aber ich schätze das wird auch nicht viel einfacher.
Ausserdem sehe ich auch den Nachteil, den Spartaner anschreibt, nämlich dass das Abblendlicht ausgeht (zumindest bei Nr2) und das ist meines Wissens nach gar nicht zulässig wenns dunkel ist.
Also ich trau mir den Einbau so wohl nicht zu, zumal ich wohl nicht in mein fast neues Auto sowas basteln würde, so von wegen Garantie und so.
Vielleicht frag ich ja mal beim Händler, ob der sowas schonmal gemacht hat, aber ich glaubs eher nicht.

bluedog 30.05.2008 14:36

Naja, so einen Knopf in die Zündleitung einzubauen, dürfte auch so möglich sein. Das müsste es schon geben...

bluedog 30.05.2008 14:43

Naja, die Sache mit dem Standlicht muss man ja nicht anschliessen. ISt ja eine Leitung. Die kann man anschliessen oder nicht. Die Grundidee ist aber richtig, und wenn mich mein gedächtnis nicht täuscht, ist das zumindest in der Schweiz auch nicht verboten. In der Ausbildung wird man glaub ich extra drauf hingewiesen, dass man beim Warten an der Schranke auf Standlicht umzuschalten hat. Verboten ist nur, mit Standlicht zu fahren, und das Fahrzeug an schlecht oder nicht beleuchteten Stellen unbeleuchtet abzustellen. Aber das müsste ich alles nochmal checken, bevor ich mir da ganz sicher wäre.

Heavendenied 30.05.2008 15:39

Also laut ADAC ist Standlicht an der Ampel bei uns verboten, da muss wohl Ablendlicht an sein. An Bahnübergängen muss man allerdings den Motor abstellen und damit könnte da wohl auch Standlicht erlaubt sein.
Aber hast natürlich recht, dass ist ja nur ne Leitung die man auch weglassen kann.

Also, wer probierts? Ich bin gespannt.

kurzer 30.05.2008 18:09

was ich als grundlage für eine startstop lösung sehe, ist eine automatische anlasserabschaltung, wenn der motor angesprungen ist. das wäre der entscheidende punkt. hab ich soein teil, dann spart das jede menge strom und reduziert erheblich den verschleiss im anlasser. damit kann ich dann auch sehr elegante lösungen bauen, zb einen totmannschalter, zum abschalten und automatischen neustarten. denn dass wär doch das einfachste, ich lege einen schalter um und der motor geht aus. ich schalte zurück und er geht an. dann brauche ich auch keine automatik mehr für den rest, den schalter bequem platziert und fertig.

also, wie kann man den motorlauf sicher erkennen und damit den anlasser abschalten? die frage gilt es zu klären. ich denke, die drehzahl ist da ausreichend. der anlasser wird sicher weit unter leerlaufdrehzahl schaffen.

den rest schafft man dann mit 2-3 relais.

bluedog 30.05.2008 18:55

Hier die Entsprechende Regel aus der schweizerischen VRV Verkehrsregelnverordnung: Es handelt sich um Art. 31 VRV.


[quote:]Verwendung der Lichter bei Motorfahrzeugen
(Art. 41 SVG)

1 Abgestellte Motorfahrzeuge müssen mit den Stand- und Schlusslichtern beleuchtet
sein. Motorfahrzeuge ohne Standlicht, ausser einspurige Fahrzeuge, dürfen auf der
Fahrbahn nur abgestellt werden, wo sie genügend beleuchtet ist. Bei mehrspurigen
Motorfahrzeugen (ohne Anhänger) von höchstens 6,00 m Länge und 2,00 m Breite
genügt innerorts das Parklicht auf der Seite des Verkehrs.
1 Beim Fahren sind zu verwenden:
a. die Fern- oder Abblendlichter; in Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit
auf die Fernlichter verzichtet;
b. bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen die Nebel- oder Abblendlichter,
auch tagsüber.
3 Die Fernlichter sind auf Abblendlichter umzuschalten:
a. rechtzeitig, jedoch wenigstens 200 m vor dem Kreuzen mit einem andern
Strassenbenützer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn;
b. sofort, wenn ein entgegenkommender Fahrzeugführer durch Ein- und Ausschalten
der eigenen Fernlichter darum ersucht;
c. beim Hintereinanderfahren und beim Rückwärtsfahren.
4 Bei längeren verkehrsbedingten Haltern namentlich vor Bahnübergängen, ist auf
Standlicht umzuschalten.
5 Die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter sollen bei Motorfahrzeugen auch tagsüber
eingeschaltet sein.[/quote]

Diese Betimmung stützt sich auf Art 41 SVG (Strassenverkehrsgesetz):

[quote:]Art. 41

Fahrzeugbeleuchtung

1 Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es erfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein. Der Bundesrat kann für bestimmte Fälle Rückstrahler an Stelle von Lichtern gestatten.

2 Fahrzeuge, die auf Parkplätzen oder im Bereich genügender Strassenbeleuchtung stehen, müssen nicht beleuchtet sein.

3 Die Fahrzeuge dürfen nach vorn keine roten und nach hinten keine weissen Lichter oder Rückstrahler tragen. Der Bundesrat kann Ausnahmen gestatten.

4 Die Beleuchtung ist so zu handhaben, dass niemand unnötig geblendet wird.[/quote]

Ich kann da nirgends ein Verbot herauslesen, an der Ampel oder wenn das Fahrzeug sonst steht, auf Standlicht zu gehen. Eher im Gegenteil.

Heavendenied 30.05.2008 23:01

sorry Bluedog, hätte vielleicht schreiben sollen, dass ich aus DE komme und ich das beim deutschen ADAC gelesen hab. Dazu auch mal folgendes:
Zitat:

Laut Rechtsprechung OLG Köln gibt es dabei allerdings einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet (das Fahrlicht wird abgeschaltet, um den Fahrzeugakku nicht ungewollt zu entladen), dann muss man bei Dämmerung oder Dunkelheit zumindest an Ampelanlagen das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb setzen, denn Standlicht ist nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.«
Scheint also, also müsse man in DE an der Ampel nachts auf jeden Fall das Abblendlich anhaben.
In der Schweiz könnte das dann eben anders zu sein, wobei ich in deinen zitierten Sätzen auch nicht klar erkennen kann, ob das Standlicht nun wirklich nur an Bahnübergängen oder auch an Bahnübergängen reicht.

@kurzer:
Dich kenn ich doch *g*

bluedog 30.05.2008 23:22

Dass Du aus D kommst war mir klar. Kenne kein Heppenheim in der Schweiz. Was ich da angeliefert habe, ist bloss als präzisierung zu meinem vorherigen Beitrag gedacht. Ich verbreite ungern Halbwissen, wenn es so einfach ist, das, was ich sage zu belegen.

Ist nicht das einzige, was im Strassenverkehr anders ist im Vergleich D/CH. ganz klar verboten ist nur das fahren mit Standlicht in der CH. Den Beleg dafür hätt ich auch noch liefern können, aber das wollt ich dann schon nicht auch noch schreiben. Ist ja nur so eine Frage am Rande.

kurzer 01.06.2008 17:29

könnt ihr mal aufhören euch über den rechtlichen kram den kopf zu zerbrechen?:lol:
wer eine start/stop lösung einbauuen will, der sollte auch die lichtanlage soweit ändern können, dass es seinen preferenzen in bezug auf rechtliches entspricht, oder? ich würde jedenfalls auch den ausfall der servolenkung und bremsunterstützung in kauf nehmen und den mootor bei der fahrt abschalten. mit der entsprechenden geistigen vorbereitung ist das nämlich auch kein problem. selbst bei kleintransporter schaffe ich trotzdem eine blockierbremsung.

also, wie unterscheiden wir am einfachsten zwischen motor läuft und motor steht?

Zitat:

Zitat von Heavendenied (Beitrag 298415)
@kurzer:
Dich kenn ich doch *g*

woher denn? mich kennen ja so einige... :gruebel:

Heavendenied 01.06.2008 18:00

@kurzer:
Schau mal auf meinen "Zweitwagen", wir haben auch nen Prius und da hab ich dich schon im Priusforum "gesehn".

Ich denke das mit dem Motorlauf müsste man wohl wirklich über die Motordrehzahl machen. Aber die Frage ist halt, wer so ne Schaltung bauen und programmieren kann. Und ich denke auch dann (sorry, ich halt mich nunmal gern an geltendes Recht) wäre die Frage, ob man das einfach so einbauen darf, oder ob man dafür erstmal ne Abnahme braucht.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:50 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.