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Hallo Zusammen,
die Folie schaut echt toll aus, hab mir auch überlegt eine zu bestellen. Ich habe auch gegoogelt was mich denn das an Strafe kosten würde, wenn mich die Grünen erwischen, da bin ich auf nen ganz anderen Aspekt gestossen: Da ja durch die Veränderung an der Lichtanlage der Verscherungsschutz erlischt, kann das schon sehr teuer werden. Nehmen wir mal an es gibt einen Auffahrunfall, normal klare Sache, der Hintermann hatte zu wenig Abstand, er ist schuld. Wenn er jetzt der Versicherung meldet, er war durch den leuchtenden Schriftzug abgelenkt.... Da wird sich die Versicherung freuen! Deshalb lasse ich das mit der Folie lieber, kann dann doch sehr teuer werden. Wollte niemandem den Spaß verderben, wollte es nur anmerken, da ich bei Google gerade drauf gestossen bin. Bis dann, Alex |
Da hast du leider recht....:heul:
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Abgelenkt???
Zitat:
Wer sich durch sowas ablenken lässt, hat auf der Straße nichts verloren....... :stop: Der sollte seinen Führerschein abgeben + den ganzen Tag vor der Glotze bleiben (meine Ansicht....)...teilt der Gesetzgeber leider nicht mit mir :wall: |
Zitat:
Wer von einer dritten Bremsleuchte derart abgelenkt wird, daß er nicht mehr bremst... :gruebel: Wenn vor mir rote Lampen angehen, dann werde ich wach und bremsbereit und glotze nicht nur doof. Der Richter, der das anders auslegt, würde einen Präzenenzfall schaffen, um straffrei vor Schreck nicht mehr zu bremsen, wenn der Vordermann in die Eisen geht. :stupid: |
Hallo nochmal,
ich bin auch eurer Meinung, dann dürfte nämlich auch kein Geschäft eine Leuchtreklame mehr draußen hinstellen, oder kein Bikini-Mädchen von der Werbetafel an der Bushaltestelle zuzwinkern, das lenkt nämlich genauso ab. Is schon nen schmarrn was der Gesetzgeber für Vorstellungen hat, aber so isses leider nunmal. Und Fakt is leider, dass durch die Änderung an der Lichtanlage der Versicherungsschutz erlischt, wie auch immer das dann im Schadensfall ausgelegt werden kann... Schönen Sonnstag noch, Alex |
Ich sage es einfach mal so, es war noch nie pflicht eine 3te Bremsleuchte zu haben, von daher kann einem die Polizei/Richter eigentlich gar nix machen.
Gibt ja auch Autos bei denen keine Bremsleuchte gehen. Gruß Andre |
@Moolar
Die Sache ist nicht so einfach, wie du denkst. Aber immer noch einfach genug, dass man es sogar in der Fahrschule lernt: Alle technischen Anlagen, die an deinem Fahrzeug sind, müssen vorschriftsmäßig sein und funktionieren. Falls eine 3. Bremsleuchte dran ist, darfst du nix dran rumfummeln, sonst fährst du ohne ABE und damit in letzter Konsequenz auch ohne Versicherungsschutz. Falls du eine 3. Bremsleuchte nachträglich reingebaut hast, darfst du sie jederzeit wieder entfernen. (Bei der Nebelschlussleuchte liegt der Fall anders!) Falls das Auto ohne 3 Bremsleuchte zugelassen wurde, muss keine drin sein. |
No Risk,No Fun!!!
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Naja, wenn man schon FUN hat, wenn die 3. Bremsleuchte in Schriftform leuchtet, dann bitte...
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ich bekomme bei mir die abdeckung nicht mehr fest... die berliner fraktion hat mir auch schon gesagt, dass es bei denen nicht mehr ging.. geht das allen so?
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