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Es geht dem TE nicht um den Schmutz. Es geht darum für den Preis eines Neuwagens einen Neuwagen zu bekommen. Und da der Materia verschmutzt war, kann man da schonmal kritisch sein, schließlich hätte der Wagen auch schon ein Jahr im Regen stehen können.
Und der TE ist nunmal der Meinung, dass ein Auto nicht zum Neuwagenpreis verkauft werden kann, wenn es schon ein Jahr vorher gebaut wurde. Dass man aus diesem Grund wandeln kann glaube ich allerdings weniger... Mfg Flo |
Hallo ich weiß ja nicht ob ihr das auch habt in Deuschland????
aber bei uns in Österreich steht das eigentliche baujahr(erzeugungsdatum) im Typenschein. Beim widerverkauf gilt allerdings die erstmalige zulassung alls Baujahr weil ich von da an ja auch 2 Jahre garantie bekomme, und das Auto erst von da an in betrieb genommen wurde!!! |
Re: 25Plus
Genau so ist es gemeint!
Es gibt eine bestimmte Zeitspanne die ein Auto alt sein darf um als Neuwagen zu gelten. Ich dachte es gibt irgend ein Schild, Anbauteil, ... aus dem man das Alter ermitteln kann. Die Reifen schaue ich mir dann mal an. |
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