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-   -   Airbag und Gürtel zu wechseln (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=21708)

Sterntaler 02.01.2008 11:55

Hi Marco,
danke für diese Info, sehr aufschlussreich :gut:
Jetzt weiß ich zumindest wogegen ich immer verstoße ;).
Was zeichnet den ein T1 Sprengmittel aus? Die Definition dieser Klasse würde mich interessieren.
Jan

Reever 02.01.2008 17:14

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
hallo jan,

fürs erste kann ich dir das kleine worddokument hier anzeigen.
sollte das nicht reichen werde ich nochmal weiter bemühen.

Reever 02.01.2008 19:40

finde grad nicht die funktion um meinen beitrag zu ändern weil ich will noch was nachschieben.

@gasigert
es geht nicht dadrum obs legal ist einen airbag zu wechseln bzw gurtstraffer. wenn du zwei identische autos hast, kannst deine teile tauschen wie du willst. ist nur die frage obs gut geht und was ein gutachter sagt wenns mal dazu kommen sollte....

NUR wenn du deinen airbag ausgebaut hast, DANN verstößt du gegen das gesetz. hört sich zwar was komisch an, aber ist so. weil den treibsatz könntest dann ja theoretisch für was anderes verwenden.

Sterntaler 02.01.2008 20:15

Hi Marco,
danke für deine Mühen, das ist doch schon mal was :).
Jan

Q_Big 02.01.2008 23:05

Zitat:

Zitat von Reever (Beitrag 273579)
finde grad nicht die funktion um meinen beitrag zu ändern weil ich will noch was nachschieben.

Liegt daran, das eine Forenneuerung ein Edit nur noch für 30 Minuten erlaubt.

GasiGert 03.01.2008 11:05

Danke, Reever, daß Du Dir die Mühe gemacht hast, das rauszusuchen.
Aber ich hab mich wohl nicht richtig ausgedrückt.
Eigentlich hat mich die Aussage mehr geärgert, daß man über dieses oder jenes Thema gar nicht erst reden dürfe, weil die Praxis dazu verboten wäre. Wo kämen wir da hin?
So leicht sollte niemand sein Grundrecht auf Rede- und Gedankenfreiheit über Bord werfen, bloß um vor Leuten wie Schäuble auf die Knie zu fallen.

Das man für das Knalldingsda einen Schein braucht, ist in einem Bürokraten-und Überwachungsstaat wie der Bundesrepublik eigentlich klar.
Ich hab so was auch; allerdings für eine etwas andere Sparte.

Wußtet Ihr übrigens, das man in Deutschland zum Erwerb und der Verarbeitung von (vernünftigem) Abbeizer mittlerweile einen "Abbeizberechtigungsschein" braucht? Wer jetzt lacht, soll mal lieber gugeln.

Und ich halte das Arbeiten an Gurtstraffer oder Airbags für wesentlich ungefährlicher, als das Wechseln der Bremsbeläge. Letzteres macht ja auch seit Generationen jeder selbst und die Folgen betreffen dabei nicht immer unmittelbar den, der es auch verbrochen hat.

In beiden Fällen sollte man schon wissen, was man tut.


Sorry für den kleinen weltanschaulichen Exkurs und noch weiter fröhliches Diskutieren.


Gert

JapanTurbo 03.01.2008 11:15

Gut das ganze gilt für Deutschland...
Vielleicht wohnt der Fredersteller gar nicht in D ?? (würde auch seine Schreibweise erklären....)

Also showdoen was genau willst den wissen ???

georg


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