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EasyRider 16.12.2007 12:38

hallo,

das ist ein altbekanntes spiel: hersteller und händler schieben sich so lange den schwarzen peter zu, bis der kunde aufgibt. :)))

in dem fall, sieht es für dich aber schon ganz gut aus. mit dem brief pilgerst du zum händler und läßt seine blase vom produktionsfehler platzen. dann bietest du eine gütliche einigung an, daß du ihn nicht an daihatsu verpfeifst, wenn er das ohne murren repariert. sollte er nicht darauf eingehen, wendest du dich an daihatsu mit einem gedächtnisprotokoll, also dem händler den sachverhalt am xx.x.xxx gemeldet, seine reaktion darauf und so weiter. das macht eindruck und du brauchst das gegebenenfalls für den anwalt. den läßt du dann, sofern daihatsu den händler nicht wieder auf kurs bringt, einen netten brief schreiben, mit fristsetzung, mit kopie an daihatsu. wenn er dann nicht einknickt, wäre es gut, wenn du eine rechtsschutzversicherung hättest, weil dann kannst du ihm vor gericht die hosen runterziehen.

schönen gruß,
toni

K3-VET 16.12.2007 13:00

Hallo,

also mich überrascht die Reaktion von DD schon. Ich hätte erwartet, dass da ein Brief kommt: "Geht uns nichts an, der Händler ist Ihr Ansprechpartner, wenden Sie sich an den."


Bis denne

Daniel

Thunderbird74 16.12.2007 13:16

Zitat:

Wenn es sich tatsächlich so verhält, dass das von Ihnen reklamierte
Schaltverhalten nicht der Serie entspricht, dann müsste ein Schaden feststellbar sein....
Und was ist wenn KEIN schaden festgestellt wird ??... dann sitzt er auf den kosten denn dann muss er die kosten für die überpüfung selbst bezahlen.. das kann unter umständen recht teuer werden

mischo 16.12.2007 14:50

Mein Materia läßt sich einwandfrei schalten ,die z.T. auch anderen geschilderten Getriebeprobleme habe ich glücklicherweise nicht.
Die Äußerung von deinem Händler sind einfach nur unqualifiziert und dumm,sodaß ein Händlerwechsel schnellstens gemacht werden sollte.
Hatte hier in Düsseldorf ,bei Autohaus 4Rad ,bislang nur positive Erfahrungen bei Reklamationen.


Weiterhin viel Erfolg...

Michael

EasyRider 16.12.2007 15:19

Zitat:

Zitat von Thunderbird74 (Beitrag 271453)
Und was ist wenn KEIN schaden festgestellt wird ??... dann sitzt er auf den kosten denn dann muss er die kosten für die überpüfung selbst bezahlen.. das kann unter umständen recht teuer werden

hallo,

das ist aber völlig unwesentlich. ein krachen und schlechte einlegbarkeit des 3. ganges ist ein mangel, der behoben oder abgegolten werden muß. es geht nur darum, ob der hersteller oder der händler zahlen muß. das sollen sich die dann ausmachen. als kunde hast du das recht auf eine mängelfreie ware. meistens reicht es schon, wenn man zeigt, daß man sich nicht mit fadenscheinigen erklärungen abspeisen läßt. dann spuren hersteller oder händler schon.

schönen gruß,
toni


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