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145db 19.05.2006 13:32

Zitat:

Zitat von Rainer
Eine Stilllegung gibt es nur wenn das Auto angemeldet ist, dabei wird das Kennzeichen der Behörde übergeben bleibt aber erhalten und man muß keine erneute Anmeldung bezahlen und natürlich auch keine Versicherung und Steuer zahlen aber das muß man der Versicherung selbst melden.

Aber dann versteh ich das Problem nicht. Dann kann man sein Auto doch problemlos während der Restauration (oder bis man wieder Geld hat) auch finanziell aus dem Verkehr ziehen.

MeisterPetz 19.05.2006 18:19

Stimmt, ausser man hat einen noch angemeldeten Unfallwagen, den man noch ausschlachten will. Dann muss man im Prinzip stillegen, bis man einen Entsorgungsbescheid hat und den Rest vom Wrack endgültig entsorgt.


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