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Hallo,
@daniel_nrw u. mv4 Den Bügel habe ich letztes Jahr über ebay erstanden. Der hat eine ABE. Die führe ich bei mir, bzw. ist im Bus. Allerdings, habe ich erst festgestellt als ich ihn hatte, ist er für das Vorgängermodell. Eine Halterung musste ich mittels eine Winkels verlängern, im Februar muss ich zum Tüv, da werde ich ihn vorher abbauen. Bin noch nie kontrolliert worden. Die ABE kann ich Euch zufaxen, habe leider keinen Scanner. Ist es nicht so, wenn ich eine ABE habe, dass ich den Bügel nicht beim Tüv eintragen brauche? @ telecover Wir verkaufen und installieren Videoüberwachungsanlagen. Gruß Micha |
Hi Micha,
faxen geht auch...03744/1827222..danke im Voraus. Glaube schon das du damit zum Tüv müsstest (laß dich damit ja nicht sehen)...aber 100% weiß ich das nicht. ciao Mario |
Zitat:
ich war lange nicht im Forum. Nehme das morgen in Angriff. Den Bügel baue ich eh ab, muss im Februar zum Tüv. Danach werde ich ihn nicht mehr anbauen, wer Ihn haben will, kann sich melden. Ich denke mal, nen " Fuffi" wäre angebracht ( mit ABE ). Ich glaube aber, der Bügel ist vom Vorgängermodell, morgen schreibe ich mal mehr dazu. Gruß Micha |
Zitat:
Wäre vielleicht für nen eigener Thread unter Rubrik VERKAUF geeignet.... winke LEX |
Ok, mach ich wenn der Bügel abgebaut ist.
Gruß Micha |
Der Bügel ist definitiv vom Vorgängermodell. Der für den neueren Typ S85/3 ist etwas länger...die enden von den Rohren hören unter der Stoßstange auf, wegen der geänderten Stoßstangen-Form. Die Rohr-enden hören beim "alten" Modell s85/2 übrigens auch unter der Stoßstange auf.
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