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klasse08-15 08.10.2005 10:58

entschuldige mp376... :wink:
ahh mein lieblingsthema :D

1. jeder fahrzeughalter(der fahrer ist auch verantwortlich!) ist für die betriebssicherheit selbst verantwortlich, rechtlich kann man dem händler wohl nix

2. es steht alles in der ABE/Teilegutachten drin.

3. tieferlegungsfedern müssen nicht zwingend eingetragen werden, es gibt welche mit ABE und diese sind eintragungsfrei
gibts aber nur bei weit verbreiteten autos und gilt nur in verbindung mit serienteilen (vorallem räder!) oder mit denen die in der abe freigegeben wurden!

4. auf jede streuscheibe gehört ein prüfzeichen, check das aber nochmal

@mannheimer
ich denke nicht, dass du ne ABE zu den federn hast :wink:
du hast bestimmt ein teilegutachten und nur diese müssen eingetragen werden, abe´s können eingetragen werden, müssen sie aber nicht

@mp376

red mit denem händler und dann wist du wohl die strafe schlucken müssen :( :wink:

gruß klasse

CuoreMP376 08.10.2005 12:01

Also, hier nochmal eine kleiner Erklärung:

Wie ich im ersten Beitgag bereits geschrieben habe, übernimmt der Händler die Eintragung -- wär ja noch schöner!
Über die Bezahlung der nächsten Inspektion reden wir noch!! :evil:

Die Strafe an sich ist nicht so wild, mich ärgern halt die Punkte -- wegen so nem Scheiß!!

Dass Prüfzeichen muss NICHT auf der Streuscheibe sein. Ich habe auch nicht gewußt wo es ist und habe dirkt bei Hella angerufen.
Dort habe ich die Auskunft bekommen, dass es am unteren Rand des Zierrings aufgeprägt ist. So tief wie ich die NSW angebracht habe sieht man es nur wenn man auf den Boden liegt und gen Himmel schaut. Hehe, den Bullen will ich sehen, der das bei der nächsten Kontrolle macht, am besten noch bei Regen oder nasser Straße! :twisted:
Hella schickt mir ne Zeichnung und ne Erläuterung zu, damit sollte die Sache dann gegessen sein!!

Ich ärgere mich ja auch selbst und über meine Dummheit.
Hatte deswegen schon überlegt, die Sache ohne den Vorfall zu schreiben, nur als Hinweis, dass die Federen eingetragen werden müssen.
WIe gesagt mein Händler war ganz baff, als er das erfahren hat.
Passiert mir auch nicht mehr, dass ich mich auf den verlasse, auch wenn Pio Traschke meinte, dass mein Händler normalerweise sehr gewissenhaft ist...

Gruß MArtin

klasse08-15 08.10.2005 12:15

komisch, dass hella das so sagt...
hier steht was anderes
Zitat:

4.3 Das EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen ist so auf der Streuscheibe oder einer der Streuscheiben der Leuchte anzubringen, daß es auch nach dem Einbau der Leuchten in das Fahrzeug deutlich lesbar und dauerhaft ist.
quelle z.b. hier:
klick

vielleicht geht man davon aus, das der zierring auch außen liegt und damit immer zu sehen ist
ich kenne das auch nur so, dass die leuchten direkt auf der streuscheibe gekennzeichnet sind
jede leuchte hat auch einen zahlencode aufgedruckt, dieser sagt aus wozu die leuchte bestimmt ist
frag jetz nich welche zahl für nebelleuchte gilt :oops: ich weiß nur, dass die 5 für seitenblinke gilt

ich will mich jetzt auch nicht über kennzeichnungen streiten, das wollte ja nicht mal die pozilei
ach ja, übrigens musst du auch dafür sorgen, das kennzeichnungen klar und deutlich erkennbar sind...

gruß klasse

mike.hodel 08.10.2005 12:40

Hallo, lieber Martin !!


Mein herzliches Beileid !! Sowas ist immer ärgerlich. Ich wurde auch schon von den Bullen verarscht und durfte den L80 schon 3 Mal zum TüV bringen :cry:

Die gönnen einen aber auch gar nix :evil:


LG

Mike

lemon 08.10.2005 13:50

Zitat:

Zitat von CuoreMP376
So tief wie ich die NSW angebracht habe sieht man es nur wenn man auf den Boden liegt und gen Himmel schaut. Hehe, den Bullen will ich sehen, der das bei der nächsten Kontrolle macht, am besten noch bei Regen oder nasser Straße! :twisted:

Das wirst du wahrscheinlich nicht sehen. Voriges Jahr hat mich die Autobahnpolizei von der Bahn geholt und bemängelte den Auspuff am Peugeot. Also zeigte ich die ABE und erklärte dem Polizisten das das Typenschild am Endtopf wäre und er nur unter das Auto schauen müste. Er meinte nur er sei nicht verpflichtet sich auf die Strasse zu legen und stellte mir eine Mängelkarte aus. Also muste ich mit der Karte zum TÜV und habe den Auspuff eintragen lassen.

Mannheimer 08.10.2005 14:46

Zitat:

Zitat von klasse08-15
@mannheimer
ich denke nicht, dass du ne ABE zu den federn hast :wink:
du hast bestimmt ein teilegutachten und nur diese müssen eingetragen werden, abe´s können eingetragen werden, müssen sie aber nicht

Ja, meinte ich ja :oops:

Deine Kenntnisse auf diesem Gebiet sind ja absolut spitze !

Ist mir fast Peinlich :-(

Gruss Torsten :-)

klasse08-15 08.10.2005 14:57

peinlich? so ein blödsinn :)
jeder hat seine stärken und schwächen
und schwächen habe ich genug

gruß klasse

Racemove 08.10.2005 15:00

@streuscheiben markierung

was ist mit den klarglasstreuscheiben? haben die die markierung auch auf der scheibe oder irgendwo am gehäuse?

klasse08-15 08.10.2005 15:54

die markierungen sind auch dort auf der scheibe :wink:
zwar keine streuscheibe mehr, aber diese inaktuellität wird man den richtlinien verzeihen können
der sinn und zweck ist entscheident

gruß klasse

Paule 09.10.2005 10:20

Ja, mit solchen Autos fällt man immer auf, da kann man sich gleich hinten auf´s Auto die Adresse und Telefonnummer aufschreiben. :lol: :versteck:


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