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hallo,
zu dem "Wasseranteil" muss ich doch ´mal was anmerken : Ich habe eine blasse Erinnerung an meine frühe Autofahrerzeit, da fuhr ich einen DKW 3=6 Dreizylinder 2-Tackt´er, bei denen haben wir an den Ansaugflansch einen Mopedvergaser angebracht, den wir dann, wenn der Motor schön heiß war über einen separaten Wassertank ( Scheibenwaschanlage ) per Handgas in Betrieb setzten und so dem Kraftstoff-Öl-Gemisch vom Vergaser zusätzlich Wasser beigaben. Das hat den Verbauch gesenkt da das Wasser bei der Verbrennung verdampfte und den Druck erhöhte. Leider bekahm das den Motoren ( war ja auch noch nicht alles so gut wie heute ) auf Dauer nicht besonders. Vor allem die DKW Auspuffanlagen, die ja einen berechneten Rückstau hatten, gaben in Bälde insofern den Geist auf da die eingelagerte Metallwolle zu rosten begann, sich dadurch der Rückstau verminderte und der Verbrauch wieder Stieg. Will sagen, bis auf eventuelle Corrosionsprobleme kann das Wasser doch eigendlich nur mehr nützen als schaden. Nun geh ich aber doch besser in Deckung :wusch: |
Salut!
Wenn ein Turbo unter der Haube werkeln würde, könnte man ja über eine verkleinerte Version der "MW-50-Anlage" (war eine Wasser-Methanol-Einspritzung für den DB605 Flugmotor) nachdenken :wusch: Rene |
Fährt hier überhaupt noch jemand mit einem EJ-DE Motor E85 ???
Ich finde es doch etwas seltsam, das sich die MIL nie meldet wg.E85.:gruebel: Jemand ne Ahnung ob der Motor auch mit Verdünnung läuf? Vielleicht mit Capri-Sonne gemixt ? :wusch: |
Glaub nicht. Ein Vielstoffmotor ist es nicht, und auch wenn man dazu Zuckerwassermotor sagen kann, das wird er nicht gezündet kriegen...
Da müsstest Du schon auf Hannomag oder Lanz ausweichen (o.ä.) Ordentlich vorgeglüht, laufen die Maschinen mit fast allem, was man irgendwie zum Brennen bekommt, vorausgesetzt, es ist flüssig genug, ums in den Motor zu bekommen. |
Hai,
kann mir jemand sagen ob ich E85 bedenkenlos in herkömlichen Kunststoffkanistern lagern kann ? Ich möchte ein Schlückchen auf Reisen mitnehmen. |
Manche Brenner machen das auch!
LG Simon |
Lagern würd ichs nicht, weils rechtlich heikel ist, leicht entzündliches Gefahrgut z.B. in einer Garage stehen zu haben... Da gibts bezüglich Lagerung strenge Sicherheitsvorschriften, sowohl bezüglich Brandschutz als auch Gewässergefährdung...
Aber man kann E85 wie herkömmliches Benzin in Kanister füllen. In metallene genauso wie in Kunststoffkannister. Ich hab das schon verschiedentlich gemacht, indem ich an der Tanke einen 20l-Kunststoffkanister aufgefüllt hab, wenn ich E85 holen war. Soviel ich weiss, ist das die Höchstmenge, die man im normalen PKW mitführen darf, und auch nur dann, wenns alles in einem einzigen Kanister ist. Alles darüber hinaus ist ein Gefahrguttransport. Dem Kanister ist nie was passiert. Der ist heut noch dicht. Nur der Ausgiessrüssel hats hinter sich. Der wurde von dem vielen Gebrauch überstrapaziert. Werde demnächst wohl was neues kaufen müssen. |
Halbwissen und Raten hilft hier nix.
In D gibt es eindeutige Regelungen: In Kleingaragen (bis 100 qm) dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. |
Zitat:
Denn nach dem Außerkrafttreten der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) ist hinsichtlich der Einteilung dieser Flüssigkeiten in Gefahrklassen zur Erfüllung von Anforderungen zwecks Lagerung derzeit keine genaue Aussage dazu möglich. Auch die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung enthält hierzu keine genauen Aussagen. Die derzeit noch gültige TRbF 20 - Läger - wird zur Zeit überarbeitet. In dieser noch gültigen (Alt-) Version verwendet die TRbF 20 teilweise die alten, aber wiederum ungültigen Bezeichnung der Gefahrklassen. Die VbF stellt somit definitiv keine geeignete Rechtsquelle dar. Jedoch dürfen gemäß Pkt. 1 (Brand- und Explosionsgefahren) im Anhang III der Gefahrstoffverordnung Gefahrstoffe nur an den dafür geeigneten Orten gelagert werden (Negativliste). Die Regelungen zur Lagerung in der Garage sind in D grundsätzlich kommunal geregelt. Die geltenden Vorschriften, auch zur lagerbaren Menge, stehen in den örtlichen Garagenordnungen (ausser NRW und Berlin). Kurz gesagt und zusammengefasst: Bis auf weiteres noch gegenwärtig zulässig sind i.d.R. max 12 l fakturiert oder 20 l kumuliert im Keller, 20 l in der Garage und max. 60 l "benzinartige" - auch E85 - Treibstoffe im Auto in geeigneten, geprüften Behältnissen, - also auch Plastik-Kanistern. Aber nur im Inland. Im und aus dem Ausland max. 20 Liter. Es ist dringend darauf zu achten, dass die verwendeten Kanister auch noch über eine gültige Zulassung verfügen, also auch nicht älter als 5 Jahre sind. Nur durch TÜV-, GS- und UN-Prüfung werden die Anforderungen der GGVS uneingeschränkt erfüllt. . |
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