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mat619 07.08.2008 09:58

Lustige Anekdote...:

Habe vor kurzem einen Strafzettel fürs Falschparken kassiert.
Zitat:

Marke: Daewoo
Modell: -unbekannt-
Wusste nicht ob ich lachen oder heulen soll. :lol:



Und zum Thema "Hinten-Einreihung von japanischen Fabrikaten hinter Europäischen durch Autozeitungen":

Hat wer die aktuelle ADAC Motorwelt? Lest euch mal den Artikel über den Kleinkombi-Vergleich zwischen Opel Astra, Hyundai und Peugeot durch...
Gut Hyundai ist koreanischer Natur, aber die trifft das gleiche Schicksal wie die Japaner und die neuen sind ja echt (zumind. von anderen Magazinen so durchaus anerkannt) gute Autos.

Die Motorwelt hat sich da einen schönen kleinen Faupax geleistet bzgl. geschilderten Vergleichen u. ä., die sich mit ihren eigenen Angaben rund um den Fließtext herum nicht gedeckt haben, z. B. eine vollkommen überzogene Anzahl Wasserkästen aus einem vorigen Test, die man mangels Gepäcknetz ins Kreuz kriegen würde, desweiteren der ja inakzeptabel VIEL kleinere Kofferraum gegenüber dem Astra, aaaber der Fußraum im Fond des Hyundai sei zugegebenermaßen größer - ja entweder Kofferraum oder Fußraum, beides geht physikalisch bei gleicher Fahrzeuglänge nunmal nicht und übrigens ihr Dilettanten, die Rücksitzbank ist verschiebbar...

Generell haben sie ihn wesentlich weniger beachtet, wobei er letztendlich sich den 2ten Platz mit einem der anderen geteilt hat. "Hmmm schon komisch, die Note ist ja doch nicht so schlecht." :stupid:

145db 07.08.2008 10:36

Ich hab auch noch sowas ausstehen. Auf dem amtlichen Parkschein stand als Marke "Toyota" und keine Modellangabe. Als Widerspruchsgrund habe ich einfach eingetragen, dass ich keinen Toyota fahre, also offenbar eine Verwechslung vorliegt (Kennzeichen nicht richtig gelesen?). Mal sehen, wie die Verkehrsüberwachungs-Hansels darauf reagieren.

bluedog 07.08.2008 10:57

wenn mir sowas passieren würde, würd ich mir auch einen Widerspruch überlegen...

Wobei mir mal was viel blöderes passiert ist: Ich hab mal ne Parkbusse gekriegt, wo drauf noch nicht mal die Wagenfarbe gestimmt hat. Da stand gelb. Mein Auto ist aber zweifelsfrei weiss. Nur hab ich dann doch keinen Widerspruch eingelegt. Hätt ich aber vielleicht tun sollen, wer weiss.
Vermutlich hats an den Quecksilberdampflampen gelegen... Da wird ja so ziehmlich alles gelb.

Zudem: Wenn man wegen solcher Dinge Einspruch erhebt, und das Verfahren dann verliert, wird die Parkbusse richtig teuer. Verfahrenskosten etc.

benrocky 07.08.2008 11:54

Hallo!
Das ist uns auch mal passiert, das wir ein Strafzettel wegen Falschparken bekommen haben. Da aber die Farbe und das Kennzeichen (!) BEIDES falsch angegeben war, haben wir das einfach mal nicht bezahlt und abgewartet.
Kam nie was, also war die Sache für uns erledigt :-)

Ich mein ok, wer als Farbe gelb hinschreibt und das Auto war weiß und auch noch das Kennzeichen vom vorderen Fahrzeug abschreibt, der hat auch kein Geld verdient (bzw. die Stadt Oberhausen, die so tolle Mitarbeiter hat *g*).

Schöne Grüße
Thomas

bluedog 07.08.2008 13:52

Wenn Farbe und Kennzeichen nicht stimmen, dann hättst Du aber sicher ganz gute Chancen bei nem Widerspruch. Einfach nicht zu zahlen, ist zumindest in der Schweiz das dümmste, was man machen kann. Dann kriegst Du automatisch ein Verfahren aufgebrummt, in dem Du dich aber offensichtlich ja nicht äussern wolltest. Konsequenz: Du wirst verurteilt. Je nach Kanton kanns dann ganz schön schwierig werden, dieses Erstinstanzliche Urteil anzufechten. Dann zahlst Du auch Busse und verfahrenskosten, ohne dass Du den Spass hattest, was dagegen sagen zu dürfen.

Wenn man schon nicht einverstanden ist, dann ist es besser, man erhebt einspruch und sagt warum. Aus Kostengründen lässt man das aber besser, und zahlt einfach, wenn man nicht ganz sicher ist, dass man mit dem Widerspruch im Recht ist. Im Extremfall kostet der Spass sonst mehrere tausend Fr. Ich jedenfalls kann mir dieses Risiko nicht leisten, selbst wenn ich wollte.

145db 07.08.2008 14:15

Zitat:

Zitat von benrocky (Beitrag 308616)
Da aber die Farbe und das Kennzeichen (!) BEIDES falsch angegeben war

das kennzeichen? dann hättest du die zahlungsaufforderung doch eigentlich gar nicht bekommen können, da du als halter des fahrzeugs ja anhand des kennzeichens identifiziert wirst. wenn die ein falsches kennzeichen aufschreiben, hat wer auch immer dieses kennzeichen hat den wisch vom amt in der post?!
da sieht man mal, was bei denen alles schief läuft... selbst sachen, die gar nicht schieflaufen können ;) Wie kann man da verlangen, dass sie eine so exotische Automarke wie Daihatsu kennen? Naja, solange sie meinen kleinen nicht als "Opel" oder so verunglimpfen...

benrocky 07.08.2008 16:05

Nein die haben das Knöllchen und den Zahlschein bzw. Überweisungsträger direkt an den Schweibenwischer geklemmt.
Und da ja auch das Kennzeichen falsch war, haben wir auch nie dazu Post bekommen *g* Brauchten also auch kein Einspruch dagegen einlegen.

Schöne Grüße
Thomas

markusk 07.08.2008 17:34

Das Knöllchen hat halt jemand vom anderen Fahrzeug weggemacht und dir gegeben.

Wenn das Kennzeichen richtig ist und es hinter deinem Scheibenwischer hängt, kannste dir den Einspruch auch bei falscher Farbe sparen. Da kommste mit einem Ablesefehler nicht durch...

benrocky 07.08.2008 17:44

Nein, das glaube ich nicht.
Ich mein ist ja auch schon wie lange hier, das war glaub ich 2000 oder so und ist längst erledigt. Außerdem stand das Kennzeichen von dem Wagen der hinter uns falsch geparkt hat bei uns auf dem Zettel und bei dem dahinter war auch ein Knöllchen dran mit dem gleichen Kennzeichen auf dem Knöllchen (was ja auch seins war). Es wurde bei uns einfach das falsche Kennzeichen aufgeschrieben und somit haben wir nie was davon gehört und auch nichts bezahlt.

Wie sollten die uns auch ermitteln?! Mit falschem Kennzeichen hat man ja auch die falsche Adresse. :-)

Schöne Grüße
Thomas

woemax 07.08.2008 18:21

Zitat:

Zitat von benrocky (Beitrag 308662)
....

Wie sollten die uns auch ermitteln?! Mit falschem Kennzeichen hat man ja auch die falsche Adresse. :-)

Schöne Grüße
Thomas

Glück muss man haben :gut:


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