18.07.2006, 22:45 | #11 |
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Hallo zuzsammen
Hmmm, wirklich interessantes Thema . Also bei uns sind bei PKWs, nur max. 50 kg Dachlast zugelassen, wenn nichts Anderes im Fahrzeugschein steht. Natürlich bezieht sich das auf den Fahrbetrieb. Nur, ob ich da meinen fetten Arsch auf dem Dach eines Kleinwagens rumschlenkern könnte, ich weiss es nicht. Bestimmt nur, wenn die Träger des Zelts exakt auf die Dachkonstruktion abgestützt sind und auch da noch mit Bedenken. Mit einem Faltdach würde ich die Sache gleich vergessen. Dann schon lieber wie der geniale Sterntaler, seinen Wagen zum ,,Wohnmobil,, umbauen LG Mike
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18.07.2006, 22:59 | #12 |
Admin
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Also ich hätte da auch mit Faltdach keine Bedenken, die Dachholme bzw die A, B und C-Säulen sollten das tragen, die tragen ja auch die Hauptlast wenn kein Faltdach eingebaut ist, das Dach selber ist ja nur allerdünnstes Blech, das trägt eh nix.
ganz nach dem Motto: aufm Trabant gings doch auch und da hat sich niemand sorgen um irgendwelche Dachlasten gemacht....... MANu Geändert von Reisschüsselfahrer (18.07.2006 um 23:02 Uhr) |
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